Sie sind nicht gerade beliebt, aber in vielen Geschäftsbereichen erforderlich: Bonitätsauskünfte von Dienstleistern, die sich auf die Sammlung wirtschaftlicher Informationen im großen Umfang spezialisiert haben. Ein großes Problem besteht dann, wenn die Angaben nicht korrekt sind, weil sich dann negative Konsequenzen für die Betroffenen ergeben können. Bei einer Auskunftei ist dieser Fall nun aufgetreten: Es wurde eine falsche Zuordnung von Daten bei der Schufa festgestellt.
Datenschützer stellen falsche Zuordnung von Daten durch die Schufa fest
Besonders ärgerlich sind solche Probleme für die Betroffenen, wenn die negativen Angaben gar nicht zutreffen. Eine Reihe solcher Fälle, in denen eine falsche Zuordnung von Daten bei der Schufa vorlag, wurden dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bekannt.
Erhebliche Nachteile durch negative Bonitätsauskunft
Die falsche Zuordnung der Daten durch die Schufa entstand anscheinend durch eine manuelle Bearbeitung. Der Hessische Datenschutzbeauftragte schreibt hierzu in seinem 46. Tätigkeitsbericht:
Jede fehlerhafte Auskunft kann bei betroffenen Personen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Daher sind Beschwerden über fehlerhafte Zuordnung bevorzugt und beschleunigt zu bearbeiten.
Kurz und knapp zusammengefasst
Aufgrund von Beschwerden wurden dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mehrere Fälle bekannt, in denen eine falsche Zuordnung von Daten durch die Schufa vorlag. Den betroffenen Personen waren fälschlicherweise negative Bonitätsangaben zugeschrieben worden. Dies führte zu erheblichen Beeinträchtigungen für sie.
Günter und Ingrid meint
Mein Mann Günter und ich haben für einen Kontowechsel eine Schufa-Auskunft eingeholt und dabei festgestellt, dass darin ein Eintrag enthalten ist, der nicht der Richtigkeit entspricht. Und zwar: wir hätten einen Kredit bei der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland über 16.466 € seit dem 02.10.2017. Aber es wurde noch nie etwas von unserem Konto abgebucht. Da unser Name nun nicht gerade selten ist, vermuten wir einen falschen Eintrag! Was können wir tun??? Wir sind beide Rentner und können uns sowieso keine großen Sprünge erlauben und jetzt so etwas.
datenschutz.org meint
Hallo Günter und Ingrid,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Auskunftei, um den Fehler beheben zu lassen. Betroffene haben grundsätzlich ein Recht auf Berichtigung.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Mustermann meint
Das Problem falscher Daten bei der Schufa sollte mal vorerst nicht nur mit Einzelfällen zerredet werden. Viel wichtiger ist ein besserer Bürgerschutz durch die Klärung des Haftungsstatus der Schufa. Durch falsche Negativauskünfte werden Millionen an Schaden generiert, die Rechtsform der Schufa ist aber lediglich eine GmbH mit 50T€ Haftung. Die Schufa haftet sowieso derzeit nicht für ihre erwürfelten „Erkenntnisse“.
Aussage der Schufa: „Wir erstellen nur ein Scoring, was andere damit machen ist nicht unser Problem“. Für die Banken ist die Schufa dagegen eine höher bewertete Wissensbasis als der Kontakt mit dem realen Kunden. Der Kunde steht haftungstechnisch zwischen beiden. Die Rechte und Pflichten dieser beiden Seiten sollten bei der Macht dieser Konstruktion gesetzestechnisch klarer festgelegt sein. Zumal die Schufa grundgesetzwidrig handelt. „Alle Menschen sind gleich“ gilt nicht für die Schufa, da das Scoring z.B. vom Zahlungsverhalten des Nachbarn abhängt, von Datenzuordnungsfehler mal ganz abgesehen.
Die Haftung der Schufa sollte eindeutig gesetzlich festgelegt und die Fehler sollten haftbar werden. Die existenzbedrohenden Scoringregeln müssen mindestens einem unabhängigen Kreis von Kontrolleuren offengelegt werden.
Für die Banken darf die Schufa-Auskunft nur als Empfehlung und nicht als Restriktion gelten. Dort ist ein jahrelanger persönlicher Kontakt weniger wert, als ein ggf. falscher Scoring-Wert. Die Praxis ist z.B. das sich die Banken von der Schufa vorschreiben lassen. wo man wohnt. Man selbst kann die eigene Adressen nur mit Unterschrift, Fax o.Ä. ändern, wenn aber die Schufa irgendwoher die Info hat, man wäre umgezogen, dann wird das von der Bank ungeprüft übernommen und man muß wieder per Fax und Unterschrift irgendwas korrigieren lassen, was man selbst nicht verbockt hatte. Eine Haftung der Schufa ist dringendst nötig.
Tommy meint
Meines Wissens besteht ein Unterschied zwischen zwei Fällen: 1) Ein Scoring wird „regelkonform“ aus verifizierten Daten abgeleitet, wie auch immer man zu den entsprechenden Regeln steht. 2) Ein Scoring wird aus nicht verifizierten bzw. falschen Daten ermittelt. Im zweiten Fall s. o. muss die Schufa die Daten berichtigen und ein neues Scoring erstellen. Verwendet sie das alte Scoring weiterhin geschäftlich, macht sie sich strafbar und selbstverständlich auch im vollen Umfang für entstandene Schäden haftbar. Da hilft kein Freizeichnen.
Tom meint
Die Schufa darf so nicht weiter existieren.
Es gibt keine Aufsichtsbehörde.
Der Hessische datenschutzbeauftragte müsste einfach pro falschem Eintrag ein Bussgeld von 1 Millionen verhängen, nur dann ändert sich etwas.
Beschwerden bei der Schufa führen ins Leere. Die tun und lassen was Sie wollen udn redne sich rauf, wir bekommen ja nur die daten geliefert.