Nachdem bereits im letzten Jahr das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen verabschiedet wurde, ist nun ein neues Sicherheitsgesetz in Bayern vorgesehen. Durch dieses können Bürgerinnen und Bürger schon bei bloßer Vermutung krimineller Aktivitäten äußert umfangreich kontrolliert werden. Inmitten der Diskussionen um Datenschutzskandale und Populismus sorgt dies für Entrüstung.
Worum geht es?
Wenn dieses Sicherheitsgesetz in Bayern Rechtskraft erlangt, dann können bayrische Behörden – ohne konkreten Hinweis auf die Bedrohlichkeit einer Person – u.a. folgende Informationen ausspähen:
- online-Daten wie Browserverläufe, Internet-Profile etc.
- Chatverläufe und Anrufe auf Smartphones
- Bewegungsprofile durch Auslesen von GPS-Daten
- digitale, verschlüsselte und/oder passwortgeschützte Dateien
Pläne ernten scharfe Kritik
Das neue Gesetz stattet die Polizei mit Befugnissen aus, welche diese zu einem Nachrichtendienst werden lässt. Solch eine Ausweitung von staatlichen Aufgaben wird als äußert bedenklich hinsichtlich der Freiheit Einzelner bewertet.
Zudem wird befürchtet, dass ein solches Sicherheitsgesetz nicht auf Bayern beschränkt bleibt – viele fürchten den Beginn eines Überwachungsstaates, würden andere Bundesländer mit ähnlichen Gesetzen nachziehen.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Demnächst soll ein Sicherheitsgesetz in Bayern verabschiedet werden, welches es der dortigen Polizei erlaubt, die digitalen Daten einer Person schon bei Verdacht einer Straftat zu kontrollieren. Die Pläne sorgen bei Journalisten, Datenschützern und anderen Politikern für Empörung. Zu groß werde damit die Macht der Polizei, welche auf Grundlage der neuen Befugnisse de facto wie ein Nachrichtendienst arbeiten würde.
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