Update vom 25.02.2021: Das Landgericht Berlin hat den Bußgeldbescheid nun für unwirksam erklärt und das Verfahren gegen die Deutsche Wohnen eingestellt. Der Bescheid könne aufgrund „gravierender Mängel“ nicht als Verfahrensgrundlage dienen. Es fehlten insbesondere konkrete Hinweise auf einzelne Tathandlungen von Unternehmensorganen.
Die Berliner Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen soll aufgrund mehrerer Datenschutzverstöße ein Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro zahlen. Trotz vorhergehender Aufforderung im Jahre 2017, die Mängel in Sachen Datenschutz zu beseitigen, geschah kaum etwas. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sah sich zum Handeln gezwungen. Nach dem Bußgeld gegen die Österreichische Post handelt es sich bei dem nun verhängten Rekordbußgeld für die Deutsche Wohnen um die bislang zweithöchste Geldbuße auf Grundlage der DSGVO in Europa – und die höchste in Deutschland.
Darum wurde das Rekordbußgeld gegen die Deutsche Wohnen verhängt

Nach Auskunft der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber dem rbb speichere die Deutsche Wohnen personenbezogene Daten ihrer Mieter, aber auch von Bewerbern in einem System, das eine Löschung der Informationen nicht zuließe.
Die DSGVO gewährt jedoch jedem Betroffenen ein grundsätzliches Recht auf Datenlöschung. Gerade Bewerberdaten dürften nicht dauerhaft gespeichert werden. Betroffen seien Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohnungsinteressenten, Gehaltsbescheinigungen, Auszügen aus Anstellungsverträgen sowie Versicherungsdaten.
Gemäß Artikel 5 DSGVO müssten personenbezogene Daten ehemaliger Mieter bei Wegfall der Zweckbindung gelöscht werden. Zudem müssten auch die Daten von Bewerbern, mit denen kein Mietverhältnis zustande kam, zeitnah aus dem System entfernt, die Daten nicht weiter verarbeitet werden. Nach Smoltczyk handle es sich um einen „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“. Damit sei das Rekordbußgeld gegen die Deutsche Wohnen begründet.
Das Bußgeld hätte im Übrigen noch weit höher ausfallen können: Auf Grundlage der Jahresumsätze des Unternehmens für das Jahr 2018 in Höhe von 1 Milliarde Euro wären bis zu 28 Millionen Euro als Bußgeld in Frage gekommen (bis 4 % des weltweiten Jahresumsatzes).
Rekordbußgeld hätte von Deutsche Wohnen abgewendet werden können

Bereits im Jahre 2017 wies die Landesdatenschutzbeauftragte die Deutsche Wohnen auf die Missstände bei der Speicherung personenbezogener Daten hin. Damals war die Datenschutz-Grundverordnung zwar bereits in Kraft, aber noch nicht verbindlich.
Mehr als anderthalb Jahre später habe sich aber immer noch nicht viel bei der Lösung der technischen Probleme und dem Umgang mit personenbezogenen Daten getan. Vielleicht kann das bereits mit Bußgeldbescheid vom 30.10.2019 verhängte Rekordbußgeld die Deutsche Wohnen zum Handeln bewegen.
„Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist.“
Maja Smoltczyk, Berliner Datenschutzbeauftragte
Die Deutsche Wohnen steht immer wieder in der Kritik, nicht zuletzt auch wegen ständig steigender Mieten und Repressalien gegen die eigenen Mieter. Die Reaktionen auf das nun verhängte Rekordbußgeld gegen die Deutsche Wohnen sind wohl auch deshalb durchgehend wohlwollend. So bezeichnete der Sprecher für Bürgerrechte der FDP, Bernd Schlömer, das Rekordbußgeld gegen die Deutsche Wohnen als einen „Paukenschlag“.
Sven Kohlmeier, Berliner SPD-Abgeordneter, dankte Smoltczyk und ihrem Team via Twitter:
„Der Gewinner ist: Der Datenschutz!! Nach meinen Informationen geht das höchste Bußgeld in Deutschland für Datenschutzverstöße nach #DSGVO an @Deutsche_Wohnen. in Höhe von 14,5 Mio EUR. Das ist eine Ansage! Eine großartige Arbeit der Berliner Datenschutzbeauftragten & Team!“
Schreibe einen Kommentar