Seit letztem Jahr darf die deutsche Bundesregierung auch dann Chat-Verläufe mitlesen, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Deswegen wurde jetzt gegen den sogenannten Staatstrojaner eine Verfassungsklage erhoben. Die Begründung: Das Recht auf Privatsspähre würde massiv verletzt.
Worum geht es?
Doch nicht nur der Inhalt sorgte für Empörung, sondern auch die Umstände, wie das Gesetz durch den Bundestag gebracht wurde. Generell wurde die Novelle recht zügig und vorbei an Bürgern und anderen Politikern erlassen; ein vorheriger, öffentlicher Diskurs war nicht vorhanden. Erst vor kurzer Zeit wurde das Betretungsrecht diskutiert, welches der Polizei erlaubt, in Wohnungen einzubrechen und Geräte mit der Spionagesoftware auszustatten.
Deshalb hat der Verein „Digitalcourage“ mit der Unterstützung ähnlicher Gruppierungen gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsklage eingereicht. Auf deren Homepage ist u. a. zu lesen:
Der Staatstrojaner ist ein maßloser Übergriff auf das Privatleben aller Menschen.
Neben dem Einschnitt in das Privatleben sieht die Gruppe u. a. die „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ verletzt. Der Staat habe dafür zu sorgen, Sicherheitslücken in der Kommunikation zu schließen – und diese nicht für Zwecke eigener Spionage offen zu lassen.
Wann darf der Staat in den privaten Raum eingreifen?
Dass jetzt gegen den Staatstrojaner ebenfalls eine Verfassungsklage erhoben wird, zeigt vor allem, dass die Fragen nach erlaubter und unerlaubter Strafverfolgung im privaten Raum noch immer nicht geklärt sind – im Gegenteil eröffnet die massenhafte Nutzung von Online-Messengern ein weiteres Problemfeld, da auch digitale Räume zur Privatsphäre zählen. Zudem stellt die Art und Weise dieser Strafverfolgung auch direkte Fragen danach, welche Werte der Staat vertritt und weiterhin vertreten will.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Der Verein „Digitalcourage“ hat gegen den sogenannten Staatstrojaner eine Verfassungsklage eingereicht, dem sich voraussichtlich auch andere Datenschützer, Politiker und Journalisten anschließen werden. Nachdem das recht zügig erlassene Gesetz schon bei seiner Lancierung im letzten Jahr auf großen Widerstand stieß, müssen sich die Karlsruher Richter jetzt offiziell mit dessen gesetzlicher Legitimität auseinandersetzen.
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