Das Landgericht Berlin hat ein Urteil zum Schufa-Verweis von Immoscout24 gefällt. Die Verlinkung wurde als unzulässige Werbung eingestuft. Das Immobilienportal hatte an der Vermittlung des Bonitätschecks mitverdient. Die Begründung zum Urteil vom 19. Juni 2025 liegt jetzt vor. Immoscout24 kündigte bereits an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.
LG Berlin erklärt Urteil: Schufa-Verweis von Immoscout24 ist irreführend

Weil für Wohnungssuchende nicht selten eine Schufa-Auskunft nötig wird, bietet das Immobilienportal Immoscout24 auf seiner Webseite Hilfe an. Mieter sollten gleich zum ersten Termin eine Mappe mit den wichtigsten Unterlagen mitbringen – dazu gehöre auch die Schufa-Auskunft.
Beinahe im selben Atemzug verwies das Portal auf die Möglichkeit, einen Schufa-Bonitätscheck für 30 Euro zu kaufen. Denn, so Immoscout24: „Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung den Schufa-BonitätsCheck.“ Allerdings wies der Immobilienriese nicht darauf hin, dass er durch die Vermittlung auch gleich mitverdient.
Bereits im Mai 2023 hatte die Verbraucherzentrale deshalb Klage eingereicht. Im Juni 2025 fällte das Landgericht ein Urteil: Der Schufa-Verweis von Immoscout24 ist unzulässig und die Werbung irreführend. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Es ist gerade nicht rechtmäßig im Zeitpunkt einer Wohnungsbesichtigung die Vorlage einer Bonitätsauskunft zu verlangen.“
Datenschützer weisen ebenfalls darauf hin, dass ein Verlangen der Schufa-Auskunft von Vermietern bei der Wohnungsbesichtigung gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße. Diese dürfe erst erfragt werden, wenn Mieter und Vermieter kurz vor Vertragsabschluss stehen.
Einen entsprechenden Hinweis gibt es auch von Immoscout24. Dieser ist jedoch in der Rubrik „Fragen und Antworten“ erst nach mehreren Klicks auffindbar. Auch darauf verwies das LG Berlin in seinem Urteil. Der Schufa-Verweis von Immoscout24 sei im Vergleich deutlich sichtbarer platziert worden.
Weitere Datenschutzverstöße von Immoscout24 – Portal widerspricht
Die Schufa-Werbung von Immoscout24 ist im Urteil des Landgerichts Berlin allerdings nicht das einzige Manko, dass das Portal datenschutzrechtlich aufweist. Die Richter untersagten auch gleich eine Praxis zur Datenverarbeitung der Nutzer.
Unter dem Reiter „Selbstauskunft“ würde das Immobilienportal zahlreiche personenbezogene Daten speichern und diese verarbeiten. Hierfür fehle jedoch laut Ansicht des Berliner Gerichts eine eindeutige und unmissverständliche Einwilligungsmöglichkeit für die Nutzer. Diese Art der Datenverarbeitung erklärte das Landgericht daher ebenfalls für unzulässig.
Das Berliner Urteil zum Schufa-Verweis von Immoscout24 ist noch nicht rechtskräftig. Das Portal kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Hierzu erklärte ein Sprecher des Unternehmens in einer schriftlichen Stellungnahme: „Unsere Aussagen zur Schufa-Bonitätsprüfung sind nicht irreführend, vielmehr wiesen wir bereits in der Vergangenheit und weisen auch heute noch explizit und transparent auf die Rechtslage hin.“
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