Das Landgericht Berlin hat ein Urteil zum Schufa-Verweis von Immoscout24 gefällt. Die Verlinkung wurde als unzulässige Werbung eingestuft. Das Immobilienportal hatte an der Vermittlung des Bonitätschecks mitverdient. Die Begründung zum Urteil vom 19. Juni 2025 liegt jetzt vor. Immoscout24 kündigte bereits an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.
LG Berlin erklärt Urteil: Schufa-Verweis von Immoscout24 ist irreführend

Weil für Wohnungssuchende nicht selten eine Schufa-Auskunft nötig wird, bietet das Immobilienportal Immoscout24 auf seiner Webseite Hilfe an. Mieter sollten gleich zum ersten Termin eine Mappe mit den wichtigsten Unterlagen mitbringen – dazu gehöre auch die Schufa-Auskunft.
Beinahe im selben Atemzug verwies das Portal auf die Möglichkeit, einen Schufa-Bonitätscheck für 30 Euro zu kaufen. Denn, so Immoscout24: „Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung den Schufa-BonitätsCheck.“ Allerdings wies der Immobilienriese nicht darauf hin, dass er durch die Vermittlung auch gleich mitverdient.
Bereits im Mai 2023 hatte die Verbraucherzentrale deshalb Klage eingereicht. Im Juni 2025 fällte das Landgericht ein Urteil: Der Schufa-Verweis von Immoscout24 ist unzulässig und die Werbung irreführend. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Es ist gerade nicht rechtmäßig im Zeitpunkt einer Wohnungsbesichtigung die Vorlage einer Bonitätsauskunft zu verlangen.“
Datenschützer weisen ebenfalls darauf hin, dass ein Verlangen der Schufa-Auskunft von Vermietern bei der Wohnungsbesichtigung gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße. Diese dürfe erst erfragt werden, wenn Mieter und Vermieter kurz vor Vertragsabschluss stehen.
Einen entsprechenden Hinweis gibt es auch von Immoscout24. Dieser ist jedoch in der Rubrik „Fragen und Antworten“ erst nach mehreren Klicks auffindbar. Auch darauf verwies das LG Berlin in seinem Urteil. Der Schufa-Verweis von Immoscout24 sei im Vergleich deutlich sichtbarer platziert worden.
Weitere Datenschutzverstöße von Immoscout24 – Portal widerspricht

Die Schufa-Werbung von Immoscout24 ist im Urteil des Landgerichts Berlin allerdings nicht das einzige Manko, dass das Portal datenschutzrechtlich aufweist. Die Richter untersagten auch gleich eine Praxis zur Datenverarbeitung der Nutzer.
Unter dem Reiter „Selbstauskunft“ würde das Immobilienportal zahlreiche personenbezogene Daten speichern und diese verarbeiten. Hierfür fehle jedoch laut Ansicht des Berliner Gerichts eine eindeutige und unmissverständliche Einwilligungsmöglichkeit für die Nutzer. Diese Art der Datenverarbeitung erklärte das Landgericht daher ebenfalls für unzulässig.
Das Berliner Urteil zum Schufa-Verweis von Immoscout24 ist noch nicht rechtskräftig. Das Portal kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Hierzu erklärte ein Sprecher des Unternehmens in einer schriftlichen Stellungnahme: „Unsere Aussagen zur Schufa-Bonitätsprüfung sind nicht irreführend, vielmehr wiesen wir bereits in der Vergangenheit und weisen auch heute noch explizit und transparent auf die Rechtslage hin.“

Haha, klar, wer braucht schon eine Schufa-Auskunft bei der Wohnungssuche? Na klar, Immoscout24 hilft da drüben im kalten Winter – mit einem teuren Check für 30 Euro, versteht sich! Und wenn das LG Berlin jetzt sagt, das ist irreführend und datenschutzrechtlich fragwürdig, dann wusste ja doch jeder, dass das Portal schon mal in Datenschutz-Schwierigkeiten war. Na ja, wer nicht wagt, der nicht gewinnt – und wer nicht datenschutzrechtlich klagt, der ist doch auch nicht ganz modern. Immoscout24 wird jetzt wohl erstmal schauen, wie sie das mit der Berufung angehen – aber die Mieter sollten ja eh schon alles parat haben, bis zur Schufa-Auskunft! Schon mal gut, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – vielleicht findet sich ja noch eine Ausrede.
Haha, das Urteil gegen Immoscout24 ist ja mal eine klare Sache! Na klar, wer braucht schon mehr Datenschutz, besonders wenn man 30 Euro für den Schufa-Check kassiert. Ironischerweise ist der Hinweis auf die Datenschutz-Verstöße ja auch nur hinter den nächsten drei Mausklicks versteckt, versteckt wie die eigenen Einnahmen aus dem Bonitätscheck. Mal sehen, ob sich Immoscout24 jetzt erstmal um die eindeutige Einwilligung für die Datenverarbeitung kümmert oder ob sie weiter so den Leuten mit dem irreführenden Link hin und her schubst. Vielleicht werden ja bald alle Immobilienportale lernen, wie man korrekt irreführend und datenschutzrechtlich einwandfrei werben kann. Quatsch!
Haha, was für eine Surprise-Auskunft von Immoscout24! Ich finds ja echt lustig, dass man erst nach mehreren Klicks herausfindet, dass der Schufa-Check nicht nur nötig ist, sondern der Portalbetreiber auch davon profitiert. Na klar, wer nicht beim ersten Termin schon die ganzen Unterlagen parat hat – inklusive Schufa! – wird sicher neulich gefragt. Toll gemacht, Berliner LG! Und dann diese Selbstauskunft-Falle – keine Einwilligung, kein Spaß. Wirklich, der Datenschutz bei der Wohnungssuche ist mal wieder ein Kostproximus. 😄
Haha, ja, da bin ich mal gespannt, wie Immoscout24 jetzt ihre Hinweise, die man erst nach 5 Klicks findet, neu gestalten wird. Klar, wer braucht schon Transparenz, wenn man doch so gut mitverdient? 😉 Das LG Berlin zeigt mal wieder, dass auch in der Immobilienbranche nicht alles im Schatten der Miete ausgehandelt werden darf. Und die anderen Datenschutzverstöße? Na toll, der eine will ja auch wissen, was der andere so datailt. Ich warte gespannt auf die Berufung – hoffentlich mit einer neuen Slogan-Werbung, die wirklich nicht irreführend ist.
Haha, das LG Berlin hat da mal richtig was auf den Punkt gebracht! 😉 Wer braucht schon bei der Wohnungssuche ertappt werden, dass er/sie auch noch für den Schufa-Check zahlen muss? Immoscout24 war ja so schlau, das Ganze fast unter den Füßen zu verbergen. Gut, dass die Verbraucherzentrale da durchgegriffen hat. Und was den weiteren Urteilspunkt mit den Datenwilligen auf der „Selbstauskunft angeht – da wird man doch mal etwas unsicher, ob da nicht doch mehr drin ist, als man dachte. Na ja, da wächst man ja mit dem Zeug mit. Mal sehen, wie Immoscout24 damit umgehen wird. Vielleicht gibt’s ja bald eine Sirene, wenn man auf der Webseite landet. 🚨😄
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