Das Wichtigste zum Datenschutz bei der Polizei in Kürze
- Auch die Polizei muss den Datenschutz bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten beachten.
- Grundsätzlich darf sie dabei alle Informationen speichern, die für die Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben relevant sind (Zweckbindungspflicht).
- Betroffene können auch gegenüber der Polizei von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Die Auskunftsverpflichtung seitens der Behörden gilt jedoch nicht in jedem Fall.
Datenschutz vs. Schlagstock: Wie viele Freiheiten hat die Polizei bei der Datenerhebung?
Inhaltsverzeichnis
Anzeigen, Personenüberprüfungen, Verhaftungen, Protokolle, Fingerabdrücke – tagtäglich erheben die Polizeibeamten in Deutschland unzählige personenbezogene oder personenbeziehbare Daten. Durch umfangreiche Verzeichnisse können sie zudem schnell Abfragen zu Personen (z. B. bei Halterabfragen) in Erfahrung bringen.
Eine der wichtigsten Datenbanken der Polizei ist das gemeinsame Informationssystem INPOL, das vom Bundeskriminalamt koordiniert und gepflegt wird. DNA-Profile, Fingerabdrücke, Kriminalakten, Haft- und Fahndungsdateien – die Polizei benötigt diese Daten, muss diese aber auch besonders vor Missbrauch schützen.
Die Sammlung und Verwertung von einer Vielzahl personenbezogener Daten durch die Polizei lässt dem Datenschutz einen besonderen Stellenwert zukommen. Zum einen dürfen die sensiblen Informationen nicht in die falschen Hände geraten, zum anderen dürfen auch nicht alle Daten beliebig gespeichert und verarbeitet werden.
Was gilt nun im Hinblick auf den Datenschutz für die Polizei?
Welche personenbezogenen Daten darf die Polizei erheben?
Die Sammlung von Informationen in INPOL ist umfangreich und betrifft nicht nur verurteilte Straftäter oder überführte Verkehrssünder. Verdächtige, Zeugen, Begleitpersonen, Opfer, Vermisste – der betroffene Personenkreis ist groß. Auch Angaben zu vereinzelten Straftaten sind hierin enthalten.
Neben INPOL haben die einzelnen Bundesländer und Instutionen zusätzlich eigene Datensammlungen, bei denen sich der Datenschutz, den die Polizei wahren muss, nach dem jeweiligen Landesrecht richten kann.
Gibt der Datenschutz der Polizei feste Löschfristen vor?
Sind Daten nicht mehr relevant, so sollten diese nicht mehr zugänglich archiviert oder sogar gelöscht werden. Feste Vorgaben zu Löschfristen sind der Polizei gemäß Datenschutz nicht vorgegeben. Stattdessen sind die Zuständigen angehalten, in regelmäßigen Abständen die Datensätze auf deren Aktualität und Relevanz hin zu prüfen. Die Fristen belaufen sich hier in der Regel auf:
- 2 Jahre bei Kindern
- 5 Jahre bei Jugendlichen und
- 10 Jahre bei Erwachsenen
Diese Fristen beginnen zumeist mit dem Tag, an dem die letzte Eintragung relevanter Informationen zu der betroffenen Person getätigt wurde. Zeigt sich bei der Überprüfung, dass die Voraussetzungen für die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr gegeben sind, sind diese Datensätze zu löschen.
Auskunftsersuchen gegenüber der Polizei gemäß Datenschutz zu gewähren
Gemäß Datenschutz haben Betroffene, deren personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden, unterschiedliche Rechte. Eines der wichtigsten: das Auskunftsrecht. Dieses können Sie auch gegenüber der Polizei geltend machen.
Gemäß Datenschutz ist die Polizei zur Auskunft gegenüber Betroffenen verpflichtet, wenn
- diese einen entsprechenden Antrag stellen und
- keine wichtigen Gründe der Erteilung der Auskunft entgegenstehen.
In der erteilten Auskunft von der Polizei sind laut Datenschutz folgende Informationen aufzuführen:
- Angaben über die im Einzelnen gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft
- Empfänger der Daten
- Zweck der Speicherung
Betroffene können durch die Wahrnehmung dieses Auskunftsrechtes gegenüber der Polizei prüfen, ob die gespeicherten Informationen tatsächlich relevant sind oder ggf. bereits hätten gelöscht werden müssen. Das gibt ihnen ein gewisses Maß an Kontrolle über die eigenen Daten zurück.
Norbert meint
25. November 2021 at 12:00
Gibt es irgendwo ein Musterschreiben?
Wie erhalte ich wirklich ALLE Informationen?
Also von Ortspolizei, Bundespolizei, BKA, Staatsanwaltschaft, Justiz etc. ?
Muss ich die alle einzeln anschreiben? Und wer ist „alle“?
Für jede Stadt? Oder jedes Bundesland?
Sebastian meint
23. September 2021 at 22:21
Eine Freundin von meiner Ex Frau, hat sich durch eine Bekannte die bei der Polizei Arbeitet Informationen geben lassen. Ob ich strafen habe, ob ich noch eine Führerschein habe.
Meine Frage: Darf die Polizistin diesen Daten oder Informationen an ihrer Freundin ohne das ich vorher gefragt wurden weitergegeben? Oder Auskunft erteilen ob ich strafen etc. Habe?
A. meint
10. Juni 2021 at 20:20
Hallo, darf mein Noch-Ehemann, ein Polizeibeamter im Ruhestand, in unserem Scheidungsverfahren Auskunftseinholung über ehemalige Kollegen über mich einholen?
Mfg
A.
Heike meint
22. April 2021 at 7:26
ich wurde bei der Polizei angezeigt wegen einer angeblichen Ruhestörung ,nach dem die Polizeibeamten sich davon überzeugen konnten das dies nicht stimmte verließen sie meine Wohnung.Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf von der Polizei und wurde aufgefordert endlich Ruhe zugeben,ich fragte den Polizisten woher er meine Telefonnr. hätte da diese nicht in der Auskunft bzw. im Telefonbuch eingetragen ist ,er verweigerte mir die Auskunft bzw meinte die Polizei dürfe das. Woher hat die Polizei meine Daten? ich habe einmal die Polizei wegen einer anderen Sache angerufen,anscheinend haben die meine Telefonnr. gespeichert das kann doch nict rechtens sein oder täusche ich mich?
jens meint
3. September 2020 at 16:52
Guten Tag,
Wie kann ich prüfen und auflisten lassen wann und wo die Polizei meine persönliche Daten abgerufen hat? Ich möchte wissen ob diese Abfrage immer gerechtfertigt gewesen ist. Bitte um eine kurze Mitteilung wie ich diese Liste der Abfragen erhalten kann.
Besten Dank im Voraus.
MfG Jens
datenschutz.org meint
4. September 2020 at 14:50
Hallo Jens,
auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Polizeibehörden können Betroffene ihr Recht auf Auskunft geltend machen (vgl. Art. 15 DSGVO).
Die Redaktion von datenschutz.org
Valeri meint
12. Mai 2020 at 21:22
Wo und wie kann ich selbst, ohne Hilfe eines Anwalts, meine gespeicherten Daten nach der Frist löschen lassen? Fingerabdrücke, DNA etc. Mittlerweile sind ca 15 Jahre vergangen ohne weiter polizeiliche Vorkommnisse.
Rita meint
18. September 2019 at 0:29
Hallo, darf ein Autobahnbauarbeiter mein Auto, die Kennzeichen und mich fotografieren und diese Fotos an die Polizei weiterreichen.?
Frieda meint
12. Juni 2023 at 7:13
Hallo Rita,
ja, das darf er.
Ich nehme an, dass dem Arbeiter ein Fehlverhalten – zumindest zunächst aus seiner Sicht – aufgefallen ist, dessen es einer Anzeige bedarf.
Das, was er macht, ist das gleiche, was ich mit meiner Dashcam mache, bzw. Opi Schubert, wenn er Falschparker an das zust. Ordnungsamt meldet.
Zur Beweissicherung darf er dich beim Fehlverhalten aufzeichnen und entsprechend der Polizei zur (Straf-)verfolgung weiterleiten.
LG
Sabine meint
30. Juli 2019 at 11:57
Mit meinem Dienstwagen bin ich geblitzt worden, die Firma hat entsprechend die Lenkerauskunft erteilt (ohne akademischem Grad und ohne [angeheirateten] Zweitnamen, wie im Führerschein abgebildet), aber mit Geburtsdatum und Adresse.
Habe heute die Strafverfügung abgeholt und siehe da: mit meinen Titeln und inkl. angeheirateter Zusatzname.
Darf die Behörde, obwohl für die Lenkerauskunft alle vorhandenen Daten übermittelt wurden, zusätzlich noch andere Datenbanken anzapfen (zu welchem Zweck eigentlich?)? Habe ich dagegen eine Handhabe?
Vielen Dank im Voraus für die Info,
lG,
Sabine
Norbert meint
14. April 2019 at 18:52
Ich war Fahrzeuglenker.
Mein Sohn ist der Fahrzeugbesitzer.
Eine dritte Person gibt an, bei einem angestoßenen Fahrrad einen Schaden
zu haben.
Frage:
Darf die Polizei – ohne den Schaden aufzunehmen oder zu besichtigen – die Daten meines Sohnes an die dritte Person freigeben??
Irene meint
11. April 2019 at 17:22
Werte Damen und Herren,
meine Frage ist: darf ein ehemaliger Mitarbeiter der Kripo Daten an Fremde, außenstehende Leute weiter geben. Gleichzeitig auch damit laute Andeutungen, sogar namentlich genannt, und damit Andeutungen über ein eventuelles Vergehen äußern
Barbara meint
21. März 2019 at 14:57
Hallo,
in Hinblick auf eine mögliche Datenschutzverletzung, bitte ich höflich mir mitzuteilen, ob eine solche vorliegt und wo bzw. wie sie einer Behörde gemeldet werden kann.
Meine Mutter (von mir besachwaltet) ist seit über einem Jahr in einem Pflegeheim untergebracht. Es wurde vereinbart, dass die erforderlichen Medikamente vom Pflegeheim organisiert werden und dafür von mir ein pauschaler „Sonderkostenbeitrag“ überwiesen wird.
Nun habe ich eine Rechnung von einer Apotheke bekommen mit der Aufforderung die Rezeptgebühren für das 1. Quartal 2019 zu bezahlen. Nach telefonischer Anfrage in der Apotheke wurde mir mitgeteilt, dass der Apotheke vom Pflegeheimbetreiber eine Liste mit Namen und Anschrift der Angehörigen der Pflegeheimbewohner übergeben worden ist, mit der Aufforderung sämtliche Rechnungen künftig direkt an die Angehörigen zu senden.
Ich bin absolut nicht mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden und bitte mir mitzuteilen, was ich in diesem Fall unternehmen kann.
datenschutz.org meint
25. März 2019 at 11:46
Hallo Barbara,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie diesen gegenüber dem zuständigen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden. Ob ein solcher in Ihrem Fall anzunehmen ist, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Josef meint
4. Oktober 2018 at 5:32
und wo kann man einen verstoß anzeigen?
es steht jede menge blabla da , aber eine der wichtigsten dinge, dass man selber jemanden anzeigen möchte, ist nirgends in diesem wirrwarr zu finden.
also eine so schlecht gestaltete und unübersichtliche seite gibts selten
datenschutz.org meint
10. Oktober 2018 at 15:15
Hallo Josef,
mögliche Datenschutzverstöße können Betroffene gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden melden (z. B. Landesbeauftragter für Datenschutz). Eine Anzeige bei der Polizei ist nicht erforderlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Antje meint
1. Dezember 2018 at 19:07
Das verstehe ich jetzt nicht ! Weshalb ist eine Anzeige bei der Polizei nicht erforderlich, wenn oben doch auch ( oben ) geschreiben wurde das man es auch bei der Polizei melden / Anzeige machen kann !?
datenschutz.org meint
10. Dezember 2018 at 16:37
Hallo Antje,
Datenschutzverstöße können gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Gegenüber der Polizei können Betroffene von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen (Auskunft über die zur eigenen Person bei der Polizei gespeicherten Daten, keine Anzeige).
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sebastian meint
23. September 2021 at 22:19
Eine Freundin von meiner Ex Frau, hat sich durch eine Bekannte die bei der Polizei Arbeitet Informationen geben lassen. Ob ich strafen habe, ob ich noch eine Führerschein habe.
Meine Frage: Darf die Polizistin diesen Daten oder Informationen an ihrer Freundin ohne das ich vorher gefragt wurden weitergegeben? Oder Auskunft erteilen ob ich strafen etc. Habe?
Lars J. meint
29. Juni 2018 at 20:56
In meinem Fall hat eine Staatsanwaltschaft Auszüge aus einer Strafermittlungsakte (Verfahren gegen mich) an einen Verein übersandt damit dieser sich gegen eine Schmerzensgeld Klage (u.a. Wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz) verteidigen kann!