Das Wichtigste zum Ausspähen von Daten in Kürze
Die genaue Definition des Ausspähens von Daten befindet sich in § 202a Strafgesetzbuch (StGB). Es handelt sich hierbei um eine unberechtigte Einsicht in elektronische Daten. Eine ausführlichere Definition liefern wir Ihnen hier.
Das Ausspähen von Daten ist gemäß StGB eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert wird. Mehr zu den strafrechtlichen Rahmenbedingungen erfahren Sie hier.
Erhalten Sie für das Ausspähen von Daten eine Geldstrafe, ist die Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Außerdem kann es eine Rolle spielen, ob Sie als Teil einer Bande agiert haben oder gewerbliche Motive hatten.
Ausspähen von Daten: Bedeutung & Konsequenzen

Inhaltsverzeichnis
Dass es sich beim Ausspähen von Daten nicht gerade um ein Kavaliersdelikt, geschweige denn um eine legale Vorgehensweise handelt, verrät vermutlich bereits der Name. Trotzdem gibt es für das Ausspähen von Daten natürlich eine Definition, insbesondere mit Blick darauf, was genau überhaupt mit Daten gemeint ist.
Grundsätzlich umfasst der Begriff Daten erst einmal alles, was in irgendeiner Form Informationen dokumentiert und hinterlegt. Dies kann physisch als Aktenordner oder digital z. B. als PDF-Dokument gelten. § 202a StGB, der das Ausspähen von Daten regelt, gibt zu diesem Delikt jedoch eine konkrete Definition vor:
„Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.“
Diese Definition ist nicht ganz unwichtig, denn: Es liegt für das Ausspähen von Daten erst ein Tatbestand vor, wenn diese nicht unmittelbar wahrnehmbar sind. Anders formuliert: Für das Ausspähen von Daten droht eine Strafe erst dann, wenn für den Zugang zusätzliche technische Hilfsmittel genutzt werden müssen.
Erhalten Sie eine Anzeige wegen Ausspähen von Daten, sind die Konsequenzen vom Einzelfall abhängig. Mit einem DSGVO-Bußgeld ist es allerdings nicht getan, denn § 202a Abs. 1 StGB sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder alternativ eine Geldstrafe vor. Die Geldstrafe orientiert sich nicht an einem bestimmten Maß, sondern wird je nach Einzelfall bewertet. Eine Tat mit gewerblichem Hintergrund sorgt z. B. in der Regel für eine höhere Geldstrafe.
Rechtlicher Rahmen des Ausspähens von Daten

Beim Ausspähen von Daten handelt es sich grundsätzlich um einen Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen erfolgt, der Staatsanwalt also selbstständig handelt.
Trotzdem kann das Ausspähen von Daten auch ein Antragsdelikt sein. In diesem Fall haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten und mögliche Schadensersatzansprüche zu erheben.
Um dem Ausspähen von Daten einen Strafantrag folgen lassen zu können, muss der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Dokumentation vorliegen. Diese sollte über folgende Aspekte informieren:
- Um welche Art von Daten handelt es sich?
- Welche Zugriffswege wurden genommen?
- Welche technischen Hilfsmittel wurden eingesetzt?
- Welche Sicherungsmaßnahmen wurden eingesetzt?
Ist beim Ausspähen von Daten bereits der Versuch strafbar? § 202a StGB gibt keine Versuchsstrafbarkeit vor. Sollte der Versuch allerdings bereits einen Teilerfolg verschafft haben oder eine Nutzung von illegalen Methoden nachgewiesen werden, könnte je nach Einzelfall trotzdem eine mildere Strafe ausgesprochen werden.

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