Große Überraschungen waren nach vorangegangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes kaum noch erwartet worden, nun kam die Bestätigung: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss bei dem seit 2015 ausgesetzten Vorhaben nun also nachsteuern.
EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist unzulässig
Von Datenschutz.org, letzte Aktualisierung am: 20. September 2022