Das Wichtigste zum Datenschutz in Behörden in Kürze
- Behörden dürfen personenbezogene Daten erheben – aber nur, wenn dies zum einen erforderlich ist und zum anderen von einem Gesetz erlaubt wird. Allein, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, müssen diese Voraussetzungen nicht gegeben sein.
- Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass die Vorgaben zum Datenschutz in Behörden auch umgesetzt werden.
- Ein wichtiger Aspekt vom Datenschutz in Behörden besteht in den Rechten der Betroffenen. Diese dürfen Auskunft über die Inhalte und den Zweck der Datenerhebung erhalten. Zudem haben sie einen Anspruch auf Richtigstellung falscher Informationen und unter bestimmten Umständen auch auf deren Löschung.
So muss eine Behörde den Datenschutz wahren
Inhaltsverzeichnis
Kaum eine Stelle sammelt so viele personenbezogene Daten wie öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Name, Wohnort, Adresse, Besitztümer, begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten… die Liste der Informationen über Sie, welche sich in öffentlicher Hand befinden, ist erschreckend lang. Diese Daten müssen gemäß Bundesdatenschutzgesetz gut geschützt werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welchen Bestimmungen behördlicher Datenschutz unterworfen ist und welche Rolle der Datenschutzbeauftragte dabei spielt.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hält detailliert fest, wann Behörden Daten erheben, wie sie diese abspeichern und verarbeiten dürfen und welchen Vorgaben die Übermittlung dieser Daten genügen muss.
Zunächst dürfen nur jene Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden, welche die Behörde zwingend benötigt, um ihre Aufgabe zu erledigen. Weiterhin muss eine Rechtsvorschrift die Datenerhebung erlauben oder dies Ihrem Leben bzw. dem Schutz Ihrer Grundrechte dient.
Die Datenverwertung ist gemäß BDSG auch dann Behörden erlaubt, wenn ein starkes öffentliches Interesse daran besteht bzw. um von der nationalen oder öffentlichen Sicherheit sowie dem Gemeinwohl erheblichen Schaden abzuwenden.
Diese Aufgaben übernimmt ein behördlicher Datenschutzbeauftragter
Alle öffentlichen Stellen müssen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Dieser prüft und stellt sicher, dass die Vorgaben des BDSG zum Datenschutz in Behörden umgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf automatisierten Verarbeitungsprogrammen.
Eine Behörde muss ihren Datenschutzbeauftragten über alle Veränderungen in den Abläufen unterrichten und sich von demjenigen beraten und schulen lassen.
Diese Rechte stehen Betroffenen zu im Sinne des behördlichen Datenschutzes zu
Jeder hat bezüglich seiner personenbezogenen Daten, welche in Behörden abgespeichert sind, gewisse Rechte:
- Auskunft: Sie dürfen im Sinne der Informationsfreiheit auf Antrag erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, wer sie einsehen darf und zu welchem Zweck sie erhoben wurden.
- Richtigstellung: Stellen Sie fest, dass über Sie falsche Angaben gespeichert wurden, dürfen Sie im Zuge der Datenschutz-Richtlinien für Behörden verlangen, dass sie richtiggestellt werden.
- Widerspruch: Sie haben das Recht, einen begründeten Widerspruch gegen die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Diese Option besteht nur, wenn eine greifbare Gefährdung Ihrer Grundrechte vorliegt und die Datenerhebung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Löschung: Personenbezogene Informationen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Entfallen diese oder widersprechen Sie der Speicherung, müssen die Daten von den Behörden gelöscht werden.
Grundsätzlich bestehen all diese Rechte jedoch nicht ohne Einschränkung. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die Privatsphäre des Antragstellers schwerer zu bewerten ist als gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsaspekte des Bundes, das öffentliche Interesse oder der Bearbeitungsaufwand. In Sachen Datenschutz genießen Behörden also eine gewisse Entscheidungsfreiheit.
Ralf meint
19. Mai 2021 at 15:34
Guten Tag, darf ich als Mitarbeiter der Stadt mit einem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen (Daten sind bekannt), weil ein Bürger in der Nachbarschaft Kaufinteresse am Grundstück hat und mir dieses zugetragen hat?
Ute meint
28. April 2021 at 12:18
Hallo Datenschutz.org Team,
zunächst möchte ich mich für eure Arbeit bedanken und euch für die Zukunft weiterhin darum bitten, denn die vielen Kommentare und Anfragen zeigen eindeutig, dass das Thema Datenschutz viele Fragen aufwirft und viele von uns dringend Antworten benötigen.
Meine Frage an euch lautet:
Darf die Kfz.-Zulassungsstelle besondere personenbezogene Daten (über meine Gesundheit) ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung an die Führerscheinstelle weitergeben?
Bitte, helft mir doch weiter. Ich bedanke mich sehr.
Freundliche Grüße,
Ute.
datenschutz.org meint
29. April 2021 at 16:24
Guten Tag Ute,
vielen Dank für Ihr Lob. Es freut uns sehr.
Zu Ihrer Frage: Grundsätzlich ist die Weiterleitung auch von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nicht immer an die Einwilligung des Betroffenen gebunden. Ihr können teils sogar rechtliche Verpflichtungen oder Erlaubnisse zugrunde liegen. Ob dies auch in Ihrem Fall so war, können wir an dieser Stelle jedoch nicht klären. Wenden Sie sich ggf. an den zuständigen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt, wenn Sie einen Verstoß vermuten. Diese können den Sachverhalt entsprechend klären.
Die Redaktion von Datenschutz.org
ingrid meint
26. März 2021 at 9:01
Wie kann es sein dass Privatpersonen gegen ein geringes Entgelt erfahren können wo ich wohne und wie kann ich das in Zukunft verhindern?
Yvonne meint
19. Januar 2021 at 21:08
Hallo Datenschutz.org Team,
In der städtischen Kita meiner Tochter wurde von einer Mitarbeiterin im Dienst ohne Erlaubnis ein Video der Kinder erstellt und auf dem privaten Instagram Account in den Status mit einem Hashtag Hochgeladen. Seit 6 Wochen bekomm ich keine Aussage was dem Account an weiteren Informationen zu entnehmen war und ob es ein Einzelfall war oder schon mehr Bilder gemacht wurden.
Was kann ich hier als Privat Person tun, um das Ausmaß aufzuklären? Ich bekomme nur die Info sie klären das intern und verpflichten die Mitarbeiterin rechtlich zur Löschung aller im Dienst entstandenen Aufnahmen und des besagten Videos. Kann das wirklich alles sein? Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen sie mir nicht mehr sagen?!
Gibt es eine Beschwerdestelle speziel für Behörden und öffentliche Einrichtungen? Wo kann ich mich hier hinwenden?
Danke für Eure Rückmeldung.
A. meint
7. Januar 2021 at 16:04
Liebes Datenschutz.org Team,
ich bin für eine Gemeinde tätig.
Zu unserem Rathaus gehören verschiedene Ämter wie z.B. das Ordnungsamt, Standesamt, Amt für Soziales, Stadtwerke als Eigenbetriebe und viele mehr.
Wie die meisten anderen Gemeinden arbeiten wir mit einem Programm namens „regisafe“.
In diesem werden Akten, Anschreiben, Dienstanweisungen, Ratenvereinbarungen und viele andere Dinge erstellt und gespeichert.
Ich habe nun die Möglichkeit diese Dokumente unter einer bestimmten Zugriffsberechtigung zu speichern.
So kann ich z.B. entscheiden, dass auf meine Schriftstücke (die den Namen, die Anschrift, evtl. das Kennzeichen, Schuldenbetrag oder andere delikate Daten des Bürgers beinhalten) nur mein Vorgesetzter und ich, die ganze Abteilung, das ganze Amt, oder die ganze Stadtverwaltung mit mehreren hundert Mitarbeitern sehen kann.
Ich kann den Namen, die Adresse und das Kennzeichen von jedem Bürger sehen, der jemals vom Ordnungsamt eine Parkgenehmigung, Sonderausweis oder Parkausweis erhalten hat. Genauso sehe ich jede Ratenzahlungsvereinbarung inkl. Höhe der Schuld, obwohl ich mit dem Ordnungsamt nichts zu tun habe.
Dies kann doch nicht im Sinne des Datenschutzes sein.
Über eine Antwort Eurerseits würde ich mich sehr freuen.
PS: Da ich mich in so einem Fall nicht an die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Ämter wenden möchte (diese würden alles vertuschen), wäre es interessant zu wissen, an wen ich mich im Falle einer hundertfachen Datenschutzverletzung wenden kann.
datenschutz.org meint
15. Januar 2021 at 13:22
Hallo A.,
ob ein Datenschutzverstoß vorliegt, können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Wenden Sie sich ggf. an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz, um einen möglichen Verstoß zu melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sarah meint
9. September 2020 at 3:27
Wenn in einer Behörde eine Person Daten über den Gesundheitsschutz eines Mitarbeiters an einen Personenkreis schickt und laut des Datenschutzbeauftragten Art. 9 verletzt ist. Ist es dann richtig, dass hier keine Meldung seitens der Personalstelle erfolgen muss und es auch kein Bußgeld gibt? Wie sollte sich der Betroffene verhalten? Vielen Dank
R. meint
7. September 2020 at 10:35
Hallo, darf man innerhalb einer Behörde einen Fall mit persönlichen Daten an ein anderes Sachgebiet weitergeben? Und auf welcher Rechtsvorschrift stützt sich dies?
Bitte um schnelle Antwort.
Danke
Tobi meint
29. Dezember 2019 at 16:51
Hallo.
Darf eine Behörde in einem Schreiben den Beruf des Empfängers im Adressfeld angeben?
Stephanie meint
15. November 2019 at 17:39
Hallo,
ich hatte ein Arbeitsunfall und bin ein Gewaltopfer. Die gesetzliche Unfallversicherung in Niedersachsen bzw- BG hatte mich im Stich gelassen. Ich klage dagegen .
Laut Kriminalpolizei sollte ich Antrag auf sog. OEG Leistungen stellen. Die Behörde -OEG in Niedersachsen hat keine Interesse mir zu helfen eher schaden. Seit ca. fünf Jahren kämpfe ich mit gesetzliche Unfallversicherung ,die Kosten der Gerichten und Gutachten werden naturlich von mir bezahlt.
Durch Zufall stiess ich auf die Korespondenz zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Behörden.-OEG (Opferentschädigunggesetz) Niedersachsen. Die Gerichtprozesse laufen ,trozdem (ohne mich zu informieren oder über Folgen aufzuklären ) werden Gerichtbeschlüsse oder Gutachen mit vielen falschen Angaben durch Unfallversicherung an Behörde-OEG weitergeleitet. Es sollten doch obiektive Gesundheitsbeinträchtigungen festgestellt werden und nicht falsche informationen . Ich habe das Gefühl ,dass ich mit Verbrecher zu tun habe ,bin zusätzlich traumatiesiert.Wie soll ich damit umgehen ,eine Anzeige bei der Stattsanwalt ?
Mchen meint
26. August 2019 at 16:35
Hallo, auf Grund mehrerer Vorkommnisse durch den Hund meiner Nachbarin hatten meine Vermieter Unterschriften gesammelt, um eine Anzeige beim Ordnungsamt zu stellen. Der Hund hatte mehrere Personen angegriffen.
Meine Vermieter baten mich daraufhin nochmals alles zu schildern, was ich auch telefonisch und anschließend per Mail tat.
Daraufhin hat der nette Mensch vom Ordnungsamt meine Mail ausgedruckt und an mehrere Personen per Brief weitergesendet.
Nachdem ich mich bei der Stadt über den Vorfall beschwert hatte kam keinerlei Reaktion. Erst nachdem ich den Datenschutzbeauftragten der Stadt angeschrieben hatte. Leider hat sich bis heute so keiner richtig bei mir entschuldigt. Außer WISCHWASCH und „wir müssen unsere Mitarbeiter mal schulen“ kam nichts.
A. meint
24. Juli 2019 at 15:07
Meine Frage wäre, welche Möglichkeiten ich habe und an wen ich mich wenden kann, wenn mein Versicherer meine personenbezogenen Daten mit detaillierten Vertragsinhalten zu einer LV mit Summenangaben an eine Person mit fremder Adresse sendet, zudem unaufgefordert meinen alten Nachnamen statt meinem Ehenamen nutzt .Die Anschrift lautet auf meinen Vornamen, den falschen Nachnamen und eine falsche Straße/Hausnummer in meinem Wohnort. Hätte die Person dort keinen Bezug zu mir herstellen können,hätte ich von dieser Unmöglichkeit nicht erfahren. Auf eine Aufforderung zur Klärung hat der Versicherer bislang nicht reagiert.
?
Elke meint
19. Juli 2019 at 16:23
Bei einer Verkehrskontrolle wurde mein Ausweis und KFZ Kennzeichen von Ortnungsamtmitarbeitern Fotografiert angeblich darf, dass das Ortnungsamt, als ich nach dem Namen des Ortnungsamtmitarbeiters fragte kam: Nein sein Namen brauche er nicht geben? Er wolle eine Anzeige machen wegen fahrens eine E-Roller ohne Kopfschutz. Die sind doch nur für den Stehenden Verkehr zuständig? Dürfen die einfach Foto vom Ausweis machen?
Gruss Elke aus NRW
Wilfried meint
11. Juli 2019 at 17:53
Es wurden 151 Widersprüche von einer Interessengemeinschsft gegen ein Bauvorhaben einer Firma bei der Gemeindeverwaltung abgegeben. Die Adressen der einzelnen Widersprüche wurden der Firma zwecks eines Ausfluges zu einer Besichtigung in Holland weitergegeben. Diese Einladungen sind auch erfolgt. Nun hagelt es Beschwerden wegen Datenschutzverletzungen. Einschreiben an besagte Firma und an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme blieben unbeantwortet. kan ich gegen die Herausgabe der Adressen mit Aussicht auf Erfolg verklagen?
Christina meint
22. Mai 2019 at 9:45
Darf die Stadt bei offenen Forderung, sich an meine Mieter wenden und diesen mitteilen, dass es hier offene Posten gibt und die Miete nicht mehr an mich sondern die Stadt gezahlt werden soll?
Ich finde es persönlich als sehr unverschämt. Es geht ja dritte nichts an, was ich an Schulden habe.
Heike meint
15. April 2019 at 11:44
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich frug beim Jobcenter an ob es möglich ist , dass die Nebenkosten von ihnen nicht übernommen werden, weil meine Mieter die nicht zahlen wollen mit der Begründung dass, das Amt die Nebenkosten nicht übernimmt.
„Ist das möglich oder ist das ein Betrugsversuch?“ habe ich dort angefragt.
Diese Anfrage wurde an den Mieter, (dessen Name ich gezwungen war weiter zu geben, da ich sonst keine Auskunft bekäme/ nur unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz habe ich das getan) weiter gegeben.
Das führte zu Drohanrufen vom Mieter und wilden Beschimpfungen und ich weiß immer noch nichts.
Meine Frage: Darf das Jobcenter so etwas weiter geben oder nicht?
Jürgen meint
19. März 2019 at 12:51
Hallo ich möchte den Besitzer eines Grundstückes kontaktieren.
Einwohnermeldeamt beruft sich auf den Datenschutz.
Wenn ich ein Schreiben an den Eigentümer des Grundstückes xy123
beim EWMA abgebe, müssen diese den Brief an dem Eigentümer weiterleiten?
Danke.
Manuela H. meint
9. August 2023 at 2:17
Hallo Jürgen, du hast ein berechtigtes Interesse. Somit bist du in der Lage, die Anschrift anzufordern. Probiere es noch einmal beim Einwohnermeldeamt. Sollte es nicht klappen, reicht ein Dreizeiler vom RA. Viel Glück, Manu
Frank meint
8. März 2019 at 11:14
Als Fahrzeugführer wurde ich bei der illegalen Müllentsorgung gestellt.
Die Polizei hat meine Daten aufgenommen und dies zur Anzeige gebracht mit dem Hinweis, dass gegen mich, als eindeutig identifizierter Verursacher, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird.
Natürlich musste ich den Platz beräumen und erhielt daraufhin einen Bußgeldgeldbescheid als Strafe für meine Tat. Damit erfolgte die Chance der Rehabilitierung an das Gemeinwesen, und ein Denkzettel für die Zukunft. Es gilt das Verursacherprinzip.
Nun hat die Umweltbehörde den Fahrzeughalter über meine Tat angeschrieben. Zur Information.
Ist dies Rechtens, den Fahrzeughalter, die persönlichen Daten der FahrzeugführerOwi zu übermitteln?
Ist das nicht die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte?
Christian meint
7. Februar 2019 at 9:06
Schönen guten Tag,
darf die Behörde der Stadt, in welcher ich wohne, Daten meiner Person bei meinem Arbeitgeber (ebenfalls eine Behörde) abfragen? Speziell geht es darum, dass sich meine Heimatbehörde zwecks Wahlhelfereinsatz für die anstehende Europawahl bei meinem Arbeitgeber erkundigt.
Hier ist der Wortlaut der Nachricht, welche ich diesbezüglich erhalten habe:
Mit Schreiben vom 29.01.2019 hat mich die Stadtverwaltung XXX aufgefordert, die Bediensteten der Stadtverwaltung ZZZ, die im Stadtgebiet XXX wohnen, zu benennen.
Gemäß den Bestimmungen des Wahlrechts weise ich darauf hin dass ich dieser Verpflichtung mit gleicher Post nachgekommen bin und die mit Namen, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum benannt habe.
Vorab vielen herzlichen Dank für jegliche Info.
Mit freundlichen Grüßen
Harald meint
28. Januar 2019 at 11:25
Wie ist folgender Fall datenschutzrechtlich zu beurteilen:
Eine Behörde (Schulabteilung einer Bezirksregierung) hat (nach deren Angaben versehentlich) im Rahmen einer allgemeinen Information per Mail im Anhang Beurteilungsunterlagen von Seminarrektoren an andere Mitglieder dieser Berufsgruppe weitergeleitet.
Diese Unterlagen enthalten aufgelistet alle Prädikate der damals aktiven Seminarleiter/innen. Daneben gibt es noch knappe Notizen (vermutlich von der damaligen Seminarbeauftragten) zu den
Seminarbögen und z.T. zu Seminarberichten. Dies bedeutet, dass alle
Beurteilungsprädikate für die aktuellen Seminarleiterinnen und Seminarleiter
einsehbar sind bzw. waren;
Jörg meint
6. Dezember 2018 at 10:15
Guten Morgen
Darf das Einwohnermeldeamt meine Daten an die GEZ ( Beitragsservice )weiter geben beziehungsweise einmal im Jahr ein Datenabgleich mit oben genannten Unternehmen durchführen ?
Kat meint
21. November 2018 at 11:05
Darf eine Behörde bei einem Gespräch oder einer Antragstellung die Zwischentür zum neben liegenden Büro weit geöffnet lassen, in dem auch gerade ein Gespräch bzw. eine Antragsannahme stattfindet, so dass der Kunde nebenan die persönlichen Daten mithören kann (im speziellen Fall wurde nach sehr persönlichen Angaben gefragt).
Roland meint
13. November 2018 at 15:48
Hallo,
darf eine Gemeinde ohne meine Einwilligung meine private Telefonnummer in einer
Broschüre die an alle Haushalte verteilt wird angeben.
Falls dies nicht erlaubt ist an wen kann ich mich wenden um dies zu untersagen.
S. meint
6. Oktober 2018 at 15:52
Guten Tag,
in meinem Fall hat das Finanzamt meinen Steuerbescheid , also mit allen persönlichen Daten an eine mir unbekannte Person postal versendet. Die Unterlagen werden wohl jetzt zurückgefordert. Ein verstoß liegt hier schon vor weil ich nicht über den Sachverhalt informiert wurde. Durch Zufall stieß meine Steuerberaterin darauf.
Liegt denn hier ein Verstoß gegen die Gesetzmäßigkeit des BDSG vor?
datenschutz.org meint
10. Oktober 2018 at 15:38
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Mögliche Verstöße gegen den Datenschutz können Betroffene gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Z. meint
9. September 2018 at 10:09
Die Kommunen in NRW haben seit Jahren die rechtswidrige Praxis, dass Sie Anfragen von Unternehmen für Akquise oder Marketingstrategien kosten- pflichtig (20 €) beantworten.
Diana meint
7. September 2018 at 18:15
Hallo,
darf eine Behörde Informationen zu offenen Bußgeldern an private Personen herausgeben?
Bsp: Autokauf: darf der käufer die Information erhalten, dass der Verkäufer ein Parkticket noch nicht bezahlt hat?
Gruß Diana
datenschutz.org meint
10. September 2018 at 12:54
Hallo Diana,
dies richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Einzelfall. Im Falle eines Autokaufs ist insbesondere sicherzustellen, dass Altlasten nicht ebenso auf den neuen Halter übertragen werden. Wenden Sie sich für eine fallspezifische Klärung bitte an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Raphael meint
2. Mai 2019 at 17:50
Darf das Bürgeramt meine Adresse an die Kirchengemeinde schicken ohne meine Erlaubnis?
Gruß Raphael
Tom meint
14. Juni 2019 at 18:46
Hallo,
darf eine Behörde nach einer Mehrheitswahl eines Gemeinderates die Adressen aller Personen mit Stimmen in einem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlichen?
LG Tom
Holger meint
26. Juni 2019 at 12:31
Art. 91 der DSGVO regelt, dass die Kirchen eigene Datenschutzregeln aufstellen dürfen, die im Einklang mit der DSGVO stehen müssen. Dies ist in Deutschland in Bezug auf die beiden großen christlichen Kirchen erfolgt. Eine Datenübermittlung an ihre Kirchengemeinde ist daher zulässig. Unzulässig ist es jedoch, wenn die Meldebehörde die Daten aller Einwohner an eine Glaubensgemeinschaft übermittelt und die sich dann „ihre“ Mitglieder raussucht.
Richard meint
1. September 2018 at 13:27
Darf eine Behörde bei der Anschrift eines Betroffenen, zusätzlich das Geburtsdatum in das Adressfeld einfügen?
datenschutz.org meint
7. September 2018 at 15:58
Hallo Richard,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Andrea meint
15. August 2018 at 9:42
Hallo, die Führerscheinstelle hat ohne meine Einwilligung Sachstandsanfragen an Dritte beantwortet . Fällt dies unter Datenschutz und wenn ja gegen welchen § wurde dort verstoßen?
LG
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 15:27
Hallo Andrea,
die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist ebenso wie die Datenverarbeitung nicht ausschließlich an das Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen gebunden, sondern kann auch durch eine rechtliche Grundlage gestattet oder sogar geboten sein. Wenden Sie sich für eine Klärung an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Jörg meint
6. August 2018 at 14:14
Hallo
Darf das Einwohnermeldeamt,ohne meine Zustimmung,Daten an Dritte weitergeben und wenn ja warum?
datenschutz.org meint
8. August 2018 at 17:08
Hallo Jörg,
die Weitergabe von Daten ist nicht ausschließlich an die Einwilligung des Betroffenen gebunden, sondern kann auch durch gesetzliche Gebote und Erlaubnisse zulässig sein. Wenden Sie sich zur Klärung der Grundlage für die Weitergabe an das Einwohnermeldeamt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
B. meint
28. Juli 2018 at 10:14
Hallo ich habe eine Frage, darf ein Stadtrat ohne meine Einwilligung Informationen und Daten welche meine person betreffen und in der Vergangenheit liegen ohne meine Zustimmung an Dritte weitergeben?
datenschutz.org meint
2. August 2018 at 17:55
Hallo,
das lässt sich so stark verallgemeinert nicht beurteilen. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten und/oder den Landesbeauftragten für Datenschutz.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Peter M. meint
17. Juni 2018 at 18:37
Zunächst dürfen nur jene Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden, welche die Behörde zwingend benötigt, um ihre Aufgabe zu erledigen. Weiterhin muss eine Rechtsvorschrift die Datenerhebung erlauben oder dies Ihrem Leben bzw. dem Schutz Ihrer Grundrechte dient.
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Aus welcher Vorschrift folgt dies ?
datenschutz.org meint
17. Juli 2018 at 15:17
Hallo Peter,
dies finden Sie in Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Die Redaktion von Datenschutz.org