Viele glauben, dass die Datenverarbeitung nur noch zulässig ist, wenn sie hierin einwilligen. Doch eine Einwilligungserklärung ist gar nicht in jedem Fall notwendig! Öffentliche und nicht öffentliche Stellen können stattdessen sogar gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten verarbeiten. Aber wann eigentlich?
Volksverwirrung: Einwilligung in Datenverarbeitung nicht immer erforderlich!
Von Datenschutz.org, letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2019