Das Wichtigste zum Datenschutz im Mietverhältnis in Kürze
- Der Vermieter darf je nach Status des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten vom (potentiellen) Mieter erheben.
- Unzulässig sind bei der Mieterselbstauskunft jedoch regelmäßig Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Mieters.
- Der Vermieter darf zudem regelmäßig nicht gegen den Willen des Mieters das vermietete Objekt betreten.
- Jeder Mieter kann gegenüber seinem Vermieter von einem umfassenden Auskunftsrecht bezüglich der zur eigenen Person erhobenen Daten Gebrauch machen.
Mehr zum Thema: Spezifische Ratgeber zum Datenschutz im Mietverhältnis
Welche personenbezogenen Daten darf der Vermieter vom Mieter verlangen?
Inhaltsverzeichnis
Auch im Rahmen eines Mietverhältnisses bedarf es in Bezug den Datenschutz besonderer Sensibilität – insbesondere aufseiten des Vermieters. Dieser darf nämlich nicht willfährig Daten von seinem (potentiellen) Mieter einfordern. Wie jede andere natürliche Person haben nämlich auch Mieter das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Wahrung dessen ist das Ziel der Bestimmungen zum Datenschutz. Was der Vermieter im Einzelnen in Erfahrung bringen darf, richtet sich dabei auch nach dem Status des Vertragsverhältnisses:
- Mietinteressent: Im Rahmen der Wohnungsbewerbung dürfen Vermieter regelmäßig allgemeine Kontaktinformationen von dem potentiellen neuen Mieter in Erfahrung bringen. Hierunter fallen vor allem der Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Auch die Einsichtnahme des Personalausweises zur Identitätsprüfung kann im Falle der Besichtigung eines Objektes zulässig sein. Wird ein Wohnberechtigungsschein vom Vermieter verlangt, darf er auch diesen regelmäßig einsehen.
- Bewerbungsphase: Für die Abwägung, ob ein Interessent den Zuschlag für eine Wohnung erhalten soll, ist es dem Vermieter mit dem Datenschutz vereinbar gestattet, weitere Informationen abzufragen, z. B. Bonitätsauskünfte (Schufa-Auskunft – allerdings nie die Selbstauskunft des Betroffenen, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Schulden u. Ä.), Anzahl der einziehenden Personen, berufliche Tätigkeit, beabsichtigte Haltung von Haustieren (Kleintiere bedürfen keiner Genehmigung).
- Vertragsabschluss: Der Datenschutz gewährt im Mietverhältnis bei Anbahnung eines Vertragsabschlusses zudem die Erhebung von Daten, die für die Ausübung des Verhältnisses erforderlich sind. Dazu können vor allem auch die Kontoverbindungen des Betroffenen zählen sowie Bürgschaftsverträge mit Privatpersonen oder Banken.
Datenschutz bei Mieterdaten: Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind regelmäßig Tabu
Die Grenzen bei der Mieterselbstauskunft setzt der Datenschutz hingegen schnell bei Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen. Unzulässig sind dabei regelmäßig Fragen zu folgenden Daten:
- Familienstand
- Schwangerschaft
- Religionszugehörigkeit
- ethnische Herkunft
- Staatsangehörigkeit (Fragen nur im Einzelfall zulässig)
- Sexualität
- politische Orientierung
- Gesundheitsdaten
- Vorstrafen
- Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei oder einem Mieterverein
- Hobbies (z. B.Spielen von Musikinstrumenten)
- Raucher (ja/nein?)
Was ist in Sachen Datenschutz im bestehenden Mietverhältnis zu beachten?
Einige Vermieter neigen dazu, den eigenen Mietern genauer auf die Finger schauen zu wollen. Ein unangekündigter Besuch, der Wunsch nach Fotos vom vermieteten Objekt, um sich vom Zustand zu überzeugen: Grundsätzlich hat ein Vermieter gemäß Datenschutz im bestehenden Mietverhältnis kein Anrecht darauf, die vermietete Wohnung zu betreten, da er dadurch in den persönlichen Lebensbereich des Mieters eindringen würde.
Dies ist mithin stets nur in Absprache mit dem Mieter und unter Voraussetzung von dessen Einwilligung zulässig. Und auch dann ist eine Besichtigung nur zu üblichen Zeiten und bei rechtzeitiger Vorankündigung gestattet.
Auch die Hausverwaltung muss dem Datenschutz genügen. Sie darf mithin nicht den Mieter „ausspähen“ und die Informationen an den Vermieter weitergeben (Ausnahme: Verstoß gegen das vertragliche Verhältnis). Angenommen, der Vermieter verletzt den Datenschutz des Mieters, kann ein solcher Datenschutzverstoß zu teils gravierenden Sanktionen führen.
Iserlohnerin meint
18. September 2019 at 14:11
Hallo – an wen kann ich mich wenden, wenn der Vermieter ohne mein schriftliches Einverständnis meine Wohnung betreten hat und auch einen Schlüssel ohne meine Kenntniss besitzt? Und vorrangig an wen kann ich mich wenden, wenn der Vermieter sich weigert persönliche Fotos meiner Wohnung auch nach Auzug und Beendigung des Mietverhältnisses zu löschen?
Iserlohnerin
g. meint
10. Juli 2019 at 14:41
Für einen Antrag auf Schlichtung wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten mit einem direkten Nachbar auf der selben Etage bräuchte ich wegen Antrag- und Zustellung den Vornamen des Mieter, kenne nur den Nachnamen. Zwecks Zustellung der Vorladung zum Termin werden Vor- und Nachnamen gebraucht, habe die Vermietergesellschaft angeschrieben, berufen sich auf Datenschutz.
Ohne diese Information kann ich kein Schlichtungsverfahren beantragen, muss der Vermieter Auskunft wegen berechtigtem Interessse geben? Danke
Salvatore meint
1. Juli 2019 at 22:49
Darf mein Vermieter meine Nebenkosten die ich zu bezahlen habe anderen Mieter zeigen . Das was ich verbrauche ect..?
Karl meint
25. Juni 2019 at 9:21
Hallo,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus (6 Wohnungen). Um die Zahl der abgestellten Fahrräder in der Garage zu reduzieren, muss sich jeder Mieter in eine öffentliche Liste eintragen mit: Namen, Wohnungsnummer, Etage, Farbe des Fahrrads, Hersteller des Fahrrads. Diese Liste hängt jetzt öffentlich für jeden einsehbar in der Garage, wo auch Leute Zutritt haben, die dort nicht wohnen, sondern nur einen Stellplatz gemietet haben. Ist das alles rechtens`?
Frank meint
25. Juni 2019 at 8:31
Ich will kündigen, meine Nachbarin tratscht alles herum, was sie von mir erfährt auch interne Sachen von der Verwaltung. Darf die Verwaltung der Nachbarin informationen da drüber herausausgeben?
Die Nachbarin ist die Schwiegermutter des Eigentümers, wenn der Eigentümer der Schwiegermutter jetzt informationen zu Kündigung rausgibt macht sie sich strafbar wegen Verletztung vom Datenschutzgesetz.
Zum Hintergrund:
Es geht alles Interne aus den Haus durch die Nachbarschaft, was ich an Post bekomme, mittlerweile habe ich ein Postfach. Was ich an Besuch, wann ich Besuch bekomme, meine finanzielle Situation.
Sie singt auch bis in die Nacht deren Inhalt über meine sexuellen Vorlieben und Besuche, das ich schwul wäre usw. Außerhalb vom Haus wenn ich sie sehe oder mir entgegenkommt grinst sie nur.
Für alles gibt es keine Zeugen, ich versuche es aufzunehmen um der Polizei beweise zu liefern was dann vor Gericht verwendet werden kann, das gelingt mir nicht, so steht es Aussage gegen Aussage wie meine Rechtsanwalt gesagt hat.
Arton s. meint
5. Juni 2019 at 22:15
Hey darf der Vermieter einfach so in ein Haus/Wg, in dem nur Zimmer vermietet wurden und er selber kein Mitbewohner ist eintreten ohne Ankündigung?
Darf ein Vermieter Auskunft an die Eltern geben über eine Erwachsene Personen bezüglich des Konfliktes des unerlaubten Betretens in das Haus.
Zu erwähnen: Meine Eltern tragen zu eine Bürgschaftszeitraum von 3 Monaten bei.
LG
Matthias meint
12. April 2019 at 14:05
Der Vermieter möchte das die Kellerräume mit der Nummer des Mietvertrages gekennzeichnet werden . Damit könnten doch alle Nachbarn meine Mietvertragsnummer sehen ? Ist das zulässig?
Sandra meint
12. April 2019 at 13:25
Wenn ich meine Endabrechnung mit jmd. vergleichen will, der noch Mieter in der ehem. Wohnung ist, der Vermieter das aber verbietet und sich damit auf das Datenschutzgesetz beruft, kann ich das umgehen, indem ich meine Daten ausdrücklich der dritten Partei (den anderen Mietern) zu Einsicht freistellen möchte? Ist es denn nicht meine Entscheidung meine Daten jmd. anderem zu zeigen?
Gabi meint
3. März 2019 at 19:43
Hallo, wie kann es möglich sein, dass man zu jeder Wohnungsbesichtigung in Berlin gleich die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vorzeigen muss?
Selbst wenn man sich als Nachmieter bewirbt?
H.T. meint
22. Februar 2019 at 17:58
Hallo, darf mein Vermieter das KFZ Zeichen als Zuordnung zu einem Parkplatz speichern?
Vielen Dank
Anton meint
23. Januar 2019 at 11:51
Guten Tag,
insbesondere bei Studenten/Auszubildenden kommt neben den Mieter auf auch noch ein Bürge (bspw. bei der Elternbürgschaft) zum Mietvertrag dazu. Mich würde interessieren, für welche personenbezogenen Daten des Bürgen der Vermieter für die Erhebung / Verarbeitung ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO vorweisen kann. (Manche Formulare für derlei Bürgschaftserklärungen sind da sehr weitreichend und Fragen auch die Arbeitgeberdaten des Bürgen ab).
Vielen Dank und viele Grüße
Diego meint
10. Januar 2019 at 16:55
Guten Tag,
Wie sieht es aus wenn der Vermieter von sich aus Kontakt über whatsapp mit dem Mieter aufnimmt Komma es besteht keine datenschutzvereinbarung. Ich habe irgendwo von abmahnung wegen WhatsApp gelesen
Vielen Dank und freundliche Grüße
U.M. meint
12. Dezember 2018 at 14:10
Darf Vermieter von dritte Person (in diesen Fall Nachbar) zb. per WhatsApp über unsere Pläne, Vorhaben und Bleibe (während Urlaub) fragen und ihm hochsensible Daten über uns weitervermitteln? Ist das nicht eine Verstoß gegen Datenschutzverordnung?
Zweite Frage ist, hätte der Vermieter bereits vor der Eintritt der neue Datenschutzverordnung eine Datenschutzerklärung von Mieter unterzeichnen lassen?
Rita meint
27. November 2018 at 16:03
Hallo habe gerade von meinem Vermieter Allgemeine Datenschutz für Mieter und Mitbewohner in ( Wohnraum) gemäß Artikel 13 und 14 eEu-Datenschutz Grundverordnung erhalten. Zusätzlich hat er mir ein formloses Schreiben dazugelegt Ergänzung zum Mietvertrag Datenschutz. Dort schreibt er folgendes bitte prüfen Sie des Weiteren ob uns Ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen. Haben sich in letzter Zeit ihre Handynummer Festnetznummer oder E-Mail-Adresse geändert? Falls ja teilen Sie uns dies bitte auf einem separaten Zettel oder elektronisch mit. Bin ich verpflichtet meine Handynummer bzw E-Mail-Adresse anzugeben? Festnetznummer hat er schon lange. Vielen Dank für Ihre Antwort
Rita
Andreas meint
12. November 2018 at 22:14
Guten Tag Datenschutz-Team,
Sie schreiben: „Für die Abwägung, ob ein Interessent den Zuschlag für eine Wohnung erhalten soll, ist es dem Vermieter mit dem Datenschutz vereinbar gestattet, weitere Informationen abzufragen, […], Einkommensnachweise der letzten drei Monate, […]“
Auf den Einkommensnachweisen stehen hochsensible Daten wie Steueridentifikationsnummer, Personalnummer, Krankenkasse, SV-Nummer. Stellt es nicht einen Widerspruch zum Prinzip der Datensparsamkeit dar?
Teilweise wollen Makler dies an die USA (Dritte) weitergeben.
Mit besten Grüßen
vanessa meint
22. Oktober 2018 at 15:53
Hallo,
Darf die Hausverwaltung, bei einem bereits bestehenden Mietverhältnisses, in der Arbeit anrufen und mit Dritten ( Arbeitskollegen ) über mein Mietverhältnis (persönliche Informationen, wie viel Miete ich zahle, Zahlungsmodalitäten, zukünftige Vorhaben usw.) sprechen?
Karla meint
11. Oktober 2018 at 2:54
Hallo, mein Vermieter möchte, dass wir überschreiben, dass wir mit Weitergabe unserer Daten an Dritte einverstanden sind. Dies bezieht sich auf die Ablesefirmen(leuchtet mir ein), Anwälte, Banken, Ämter usw und sofort. Waren nur einige die genannt wurden. Alles was wichtig wäre für unser Mietverhältnis hat er bereits. Da wir schon einige Jahre Mieter sind.
M. meint
20. September 2018 at 22:10
Hallo, ist es erlaubt den Mietvertrag einer weiteren Mietpartei eines Mehrfamilienhauses an meinen Anwalt zu geben und diesen aus Rechtmäßigkeit einer Klausel zu prüfen? Wäre es in Ordnung wenn der Mietvertrag mit Schwärzung der persönlichen Daten an den Rechtsanwalt gegeben wird?
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 10:54
Hallo,
die Weitergabe von personenbezogenen Daten Dritter ist im Rahmen eines Mandatsverhältnisses in der Regel zulässig, sofern diese für die Vertragserfüllung benötigt werden. Ihr Anwalt kann Ihnen hierzu weitere Auskünfte erteilen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Henning meint
10. September 2018 at 17:30
Ist bei der Mieterselbstauskunft die Weitergabe der Daten des Vorvermieters noch zulässig?
datenschutz.org meint
14. September 2018 at 16:43
Hallo Henning,
in der Regel ist die Kenntnis dieser Daten durch die Pflicht zur Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erforderlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
V.R. meint
23. August 2018 at 7:45
Guten Tag,
Ich hätte eine Frage zu der rechts Mäßigkeit einer nicht unterschriebenen Datenschutzerklärung seitens meines Vermieters.
Ich sollte eine Einwilligung unterschreiben wo meine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Diese habe ich nicht unterzeichnet nun gab mir mein Vermieter bekannt, dass trotz fehlender Einwilligung meine Daten verwenden darf.
Ist das rechtlich ok?
Der Vermieter ist auch der Datenschutzbeauftragte, deshalb bringt es nichts ihm von einen etwaigen Verstoß zu informieren.
Danke schon mal für Ihre Information.
datenschutz.org meint
28. August 2018 at 16:53
Hallo,
grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht allein an die Vorlage einer Einwilligung des Betroffenen gebunden, insbesondere dann nicht, wenn dies für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses unerlässlich ist oder eine andere rechtliche Grundlage dies gebietet oder gestattet. In diesen Fällen ist hingegen ein Hinweis an den Betroffenen über Art und Umfang der Datenverarbeitung ausreichend.
Betroffenen können einen vermuteten Verstoß gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Angela meint
18. August 2018 at 3:45
Wie sieht es mit der Weitergabe von Daten aus? Nehmen wir einmal an, der Vermieter möchte seinem Mieter aus welchen Gründen auch immer Schaden zufügen. Er gibt Daten, die ihm vorliegen an fremde Dritte weiter, die in keinem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen.
So zum Beispiel informiert er Dritte darüber, dass der Mieter Leistungen nach SGB bezieht. Wenig später liest der Mieter diese Angaben auf einem Internetblog eines ihm fremden Dritten.
Auch informiert der Vermieter über Daten des Mitmieters fremde Dritte (in einer WG). Er informiert sogar Dritte zu welchen Anteilen namentlich die WG Bewohner den Mietzins leisten.
Ist so etwas rechtlich zulässig? Sprich alles was der Vermieter an Daten über den Mieter hat, über seine persönlichen Verhältnisse etc. darf er fremden Dritten alles zugänglich machen?
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 17:01
Hallo Angela,
gemäß Datenschutz ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten nur dann zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage dies gebietet oder gestattet oder eine Einwilligungserklärung des Betroffenen vorliegt. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber den Aufsichtsbehörden oder Datenschutzbeauftragten des Unternehmens melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
H. meint
13. August 2018 at 18:07
Hallo.
Meine Hausverwaltung hat die Betriebskostenabrechnung 2017, gesammelt von 6 Mietern des selben Hauses, an einen Mieter gesendet.
Wie ist das zu bewerten?
datenschutz.org meint
14. August 2018 at 16:33
Hallo,
bitte wenden Sie sich an die Hausverwaltung, um den Sachverhalt klären zu lassen. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Joachim meint
1. August 2018 at 20:16
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich denke das Rechtsgebiet Mietrecht ist ein sehr komplexes Thema. Bestenfalls sollte man sich hier immer an einen Rechtsanwalt wenden.
Tom meint
6. Juli 2018 at 13:15
Hallo liebes Datenschutzteam,
hier meine Frage als Vermieter: darf unser Mieter die Löschung seiner Telefonnummer in meinen Kontaktdaten verlangen? Von meiner Hausverwaltung habe ich die Auskunft bekommen, dass die Telefonnummer neben der Adresse des Mieters zu den notwendigen Daten im Rahmen der Ausübung des Mietvertrags geht.
Beste Grüße, Tom.
datenschutz.org meint
2. August 2018 at 13:45
Hallo Tom,
in der Regel können wichtige Kontaktadressen unter die notwendigen Daten fallen. Ob dies in Ihrem Einzelfall auch der Fall ist, kann ggf. ein Datenschutzbeauftragter abschließend bewerten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sabine T. meint
2. Juli 2018 at 10:38
Guten Tag,
Ich hätte eine Frage bezüglich meiner Daten als Mieter:
Hat der Vermieter das Recht, Einsicht in meine Endabrechnung Strom (war nicht in den Nebenkosten enthalten) zu fordern?
Vielen Dank!
datenschutz.org meint
1. August 2018 at 17:54
Hallo Sabine,
bitte wenden Sie sich direkt an den Vermieter, um zu erfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Auskunftsersuchen sich gründet. Wir befassen uns an dieser Stelle nicht mit dem Mietrecht und können daher diesbezüglich keine Einschätzung abgeben.
Die Redaktion von Datenschutz.org
tut-nix-zur-Sache meint
1. Juni 2018 at 14:35
Laut Haus und Grund Statistiken sind private Vermieter im Vergleich zu professionellen Vermietungsgesellschaften / Immobiliengesellschaften die ehrlichsten und fairsten.
Private Vermieter mögen keine rechtlichen Probleme, haben im Vergleich zu Vermietungsgesellschaften / Immobiliengesellschaften selten Rechtschutzversicherungen, scheuen den Ganz zum Gericht.
Diese privaten Vermieter trifft nun die Keule dieses schwachsinngen gesetztes in voller Härte. Was darf man? Eigentlich nichts. Aber er darf das volle Risiko der Vermietung tragen. Er darf belogen werden, usw.
Eigentlich wäre jetzt jeder private Vermieter gut beraten, seine Immobilien an, am besten ausländische, Vermietungsgesellschaften / Immobiliengesellschaften zu verkaufen. Die kennen kein Pardon und fahren bei kleinsten Streitigkeiten schwerste Geschütze auf. Die Mieter werden sich dafür bedanken. DANKE, liebe Politik!!!!
Aufgrund des DSGVO nenne ich natürlich nicht menen echten Namen und lüge auch bei der mail-Adresse. Ich darf dass!!
die IP-Adresse zu speichern verbiete ich Ihnen ebenfalls
Fred Feuerstein meint
20. Februar 2019 at 16:41
Wieder einer, der den Sachverhalt nicht kapiert hat …
Heike meint
31. Mai 2018 at 17:51
Hallo
Wenn der Vermieter persönliche Notizen über Mieter sammelt, muss er auch diese den Mieter laut Auskunftsrecht offen legen? Auch wenn der Mieter Anträge oder Beschwerden stellt, sind diese mit dem Auskunftsrecht einsehbar?
LG
Heike
datenschutz.org meint
29. Juni 2018 at 16:28
Hallo Heike,
in der Regel erfasst die Auskunftspflicht nicht nur automatisierte Informationen, sondern auch analog verschriftlichte. Wie weit dem Auskunftsersuchen im Einzelfall nachzukommen ist, richtet sich aber häufig auch nach dem jeweiligen Einzelfall.
Die Redaktion von Datenschutz.org
H. meint
24. Mai 2018 at 10:24
wir sind Vermieter:
Guten Tag,
welche Unterlagen/Einwilligungen brauche ich von unseren bestehenden Mietern bezügl. deren Daten?
datenschutz.org meint
11. Juni 2018 at 17:48
Hallo,
sofern die Daten für die Erfüllung eines Vertrages erhoben und benötigt wurden, bedarf es in aller Regel keiner gesonderten Einwilligung. Wenden Sie sich für eine fallspezifische Klärung bitte an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
heurecka meint
21. Mai 2018 at 8:29
wundere mich über die formulierung im letzten abschnitt:“…auf anfrage ist der vermiter … dazu verpflichtet“ ist wohl zu vage, er IST verpflichtet, unabhängig von der anfrage. das ist nur beim ekd-dsg der fall.
sind sie anderer meinung?
banke dennoch für die handreichung.
gruss
datenschutz.org meint
8. Juni 2018 at 16:51
Hallo Heurecka,
der Vermieter hat (wie alle datenverarbeitenden Stellen) die Pflicht, der betroffenen Person Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu geben. Der Betroffene macht von seinem Auskunftsrecht dergestalt Gebrauch, dass er die Herausgabe der entsprechenden Informationen verlangt (= Anfrage). Die Verpflichtung bezieht sich in diesem Fall also auf die Beantwortung dieser Anfrage. Vgl. Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Um dieses Auskunftsrecht ging es in dem von Ihnen zitierten Satz. Unabhängig davon gilt auch gemäß Art. 13 DSGVO eine Informationspflicht bei der Erhebung der Daten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hans G. meint
23. April 2018 at 4:13
Frage: Bin ich als Mieter berechtigt, vom Vermieter Auskunft zu verlangen, mit wem er meine Wohnung (als eventueller Nachmieter) besichtigen will? Danke im Voraus.
datenschutz.org meint
18. Mai 2018 at 11:53
Hallo Hans,
da es hier nicht um Ihre personenbezogenen Daten geht, greift in der Regel auch nicht das Auskunftsrecht des Datenschutzes. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Anwalt in dieser Frage um Rat zu fragen.
Die Redaktion von Datenschutz.org