Das Wichtigste zu reCAPTCHA und der DSGVO in Kürze
Nein, reCAPTCHA V3 ist nicht automatisch DSGVO-konform, da es unsichtbar personenbezogene Daten (wie IP-Adresse und Mausbewegungen) erfasst und in die USA überträgt. Da keine vorherige Einwilligung des Nutzers vorliegt, ist der Datenschutz im Internet nicht gewährleistet.
Sie müssen die aktive Einwilligung des Nutzers vor dem Laden des reCAPTCHA-Skripts einholen, idealerweise über Ihr Cookie-Banner (CMP) oder eine Zwei-Klick-Lösung mit einem vorgeschalteten Platzhalter. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Datenschutzfreundliche Alternativen sind Dienste wie Friendly Captcha oder Captcha.eu, die keine personenbezogenen Daten sammeln. Eine Auflistung finden Sie an dieser Stelle.
Ist der Google Dienst reCAPTCHA datenschutzkonform?

Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie Ihre Webseite vor Spam und Bots schützen wollen, können Sie auf den Google Dienst reCAPTCHA zurückgreifen. Das Akronym CAPTCHA steht dabei für „Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart”.
Diese Anwendung soll Websites vor automatisiertem Missbrauch (Spam-Bots) schützen, indem sie versucht festzustellen, ob ein Nutzer ein Mensch oder eine Maschine ist. Dies geschieht entweder durch die Aufforderung zur Lösung von Bilderrätseln (Version 2) oder unsichtbar im Hintergrund anhand des Nutzerverhaltens (Version 3). Doch ist der Google Dienst reCAPTCHA DSGVO-konform?
Automatisch ist reCAPTCHA nicht datenschutzkonform. Der Grund liegt in der Funktionsweise, besonders bei der unsichtbaren Analyse durch reCAPTCHA V3 und der Enterprise-Version.
Um einen Bot von einem Menschen zu unterscheiden, analysiert reCAPTCHA eine Vielzahl von Informationen, die als personenbezogene Daten gelten und an Google-Server in den USA übertragen werden:
- IP-Adresse
- Referrer-URL (die zuvor besuchte Website)
- Betriebssystem und Browsereinstellungen
- Cookies
- Mausbewegungen und Tastaturanschläge
- Verweildauer auf der Seite
- Geräteeinstellungen (z. B. Spracheinstellungen oder Standort)
Google macht nicht transparent, welche Daten genau und in welchem Umfang verarbeitet und gespeichert werden. Aufgrund dieser fehlenden Transparenz und der Datenübermittlung in die USA birgt die Nutzung von reCAPTCHA bezüglich der DSGVO erhebliche Risiken für Webseitenbetreiber.
So gewährleisten Sie bei Google reCAPTCHA den Datenschutz

Um reCAPTCHA DSGVO-konform auf Ihrer Seite zu integrieren, benötigen Sie die Einwilligung Ihrer Nutzer, bevor der Dienst deren Daten erfasst.
Die Rechtsgrundlage für die Nutzung ist damit Art. 6 Abs. DSGVO (Einwilligung) und § 25 Abs. 1 TTDSG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz).
Was genau müssen Sie dafür tun?
- Einwilligung über das Cookie-Banner: Sie müssen die Zustimmung Ihrer Nutzer aktiv einholen. Das bedeutet: reCAPTCHA darf erst aktiviert werden, nachdem der Nutzer im sogenannten Cookie-Banner (auch Consent-Tool genannt) seine Einwilligung gegeben hat.
- Hinweis in der Datenschutzerklärung: Erklären Sie, welche Daten verarbeitet werden und die Funktionsweise von Google reCAPTCHA (V3) in der Datenschutzerklärung.
- Die Zwei-Klick-Lösung (Platzhalter): Verwenden Sie einen Platzhalter statt das reCAPTCHA-Feld direkt zu laden. Zeigen Sie zunächst nur einen klaren Hinweis, z. B.: „Dieser Spamschutz wird von Google bereitgestellt.“
Erst wenn der Nutzer auf diesen Hinweis klickt, wird das reCAPTCHA-Skript von Google geladen. Dieser Klick gilt gleichzeitig als die erforderliche Einwilligung.
reCAPTCHA v3: Besonderheiten bei der Einbindung
Da die neueste Version unsichtbar ist und bereits im Hintergrund läuft, bevor der Nutzer ein Formular absendet, ist es technisch besonders kritisch, reCAPTCHA V3 DSGVO-konform einzubinden. Ohne eine vorherige, aktive Zustimmung des Nutzers (mittels CMP oder Platzhalter) verstoßen Sie direkt gegen das TTDSG und die DSGVO, da die Datenerfassung sofort beginnt.
Unser Tipp: Bei V3 sollten Sie sicherstellen, dass das Skript erst nach der Einwilligung geladen wird. Die Zwei-Klick-Lösung (siehe Punkt 2) oder eine konsequente Steuerung über das CMP ist hier zwingend erforderlich, um die Einwilligungspflicht zu erfüllen.
Welche Alternativen gibt es für Google reCAPTCHA?

Wollen Sie den Aufwand, reCAPTCHA DSGVO-konform zu gestalten oder die Abhängigkeit von Google vermeiden, gibt es datenschutzfreundlichere Möglichkeiten.
Alternativen mit Fokus auf Datenschutz-Dienste konzentrieren sich beispielsweise auf den Schutz der Nutzerdaten, sammeln keine personenbezogenen Daten oder verzichten auf Cookies:
- hCaptcha: Ähnlich wie reCAPTCHA, aber bekannt für mehr Datenschutzfreundlichkeit. Kann Text-, Bild- oder unsichtbare Captchas anbieten.
- Friendly Captcha: Bietet unsichtbare, datenschutzkonforme Herausforderungen im Hintergrund, um Bots zu erkennen und zu verhindern, ohne Cookies oder persistente Speicherung im Browser zu verwenden.
- mtCAPTCHA: Wurde mit Fokus auf Datenschutz und DSGVO entwickelt, um Websites vor Bots zu schützen, ohne umfangreiche Datenerfassung.
- Captcha.eu: Ein europäischer Anbieter, der vollständig auf Cookies und personenbezogene Daten verzichtet und Daten innerhalb der EU verarbeitet.
- ALTCHA: Ein selbstgehosteter Open-Source-Dienst, der ohne Cookies, Fingerabdrücke oder Tracker auskommt.
Techniken ohne Datenerfassung setzen auf technische Tricks, die keine externe Datenübermittlung erfordern:
Honeypot-Methode:
Dies ist eine der einfachsten und benutzerfreundlichsten Lösungen. Sie fügen dem Formular ein für menschliche Nutzer unsichtbares Feld (das „Honeypot“) hinzu. Wenn ein Bot dieses Feld ausfüllt, wird der Vorgang als Bot-Aktion erkannt und blockiert.
Vorteil: Es werden keine Nutzerdaten erfasst.
Einfache Rechenaufgabe (Math-Captcha):
Fragen Sie vor dem Absenden eine einfache Rechenaufgabe ab (z. B. „Was ist 3 + 4?“).
Vorteil: Keine Datenerfassung, lediglich die Nutzerfreundlichkeit kann etwas leiden.
Zeitstempel-Methode:
Messen Sie, wie schnell ein Formular ausgefüllt wurde. Füllt jemand das Formular in weniger als einer Sekunde aus, ist das ein Indiz für einen Bot.
Vorteil: Keine externe Datenübermittlung

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