Das Wichtigste zur Videoüberwachung in Kürze
- Grundsätzlich ist die Videoüberwachung gemäß Datenschutz zulässig – sowohl im öffentlich als auch im nicht öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum besteht eine Kennzeichnungspflicht bei der Videoüberwachung. Die heimliche Überwachung ist nur im nicht öffentlichen Raum zulässig, sofern sie anlassbezogen und kurzfristig erfolgt.
- Die Kameraüberwachung am Arbeitsplatz bedarf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Regel des Einverständnisses der Angestellten und darf sich nicht auf private Räume wie WC und Umkleide beziehen.
- Die Datenschutzgrundsätze der Zweckgebundenheit, Freiwilligkeit, Informiertheit und Widerrufbarkeit müssen bei einer entsprechenden Einverständniserklärung gewahrt sein.
Der Datenschutz verbietet Videoüberwachung nicht per se
Inhaltsverzeichnis
Der Ruf nach mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wabert schon seit Jahren immer wieder durch Medien, Regierung und Datenschutzkommissionen. Und auch in nicht öffentlichen Bereichen steigt der Wunsch von Unternehmern und Eigentümern nach mehr Überwachung und vermeintlicher Kontrolle.
Dabei ist die für die Videoüberwachung verbindliche Rechtslage für viele nicht immer eindeutig: Sind Kameras am Arbeitsplatz erlaubt? Dürfen Sie Ihren Laden per Videoüberwachung schützen, obwohl dabei auch unverdächtige Bürger abgebildet werden? Welche Grenzen werden der Videoüberwachung vom Datenschutz aufgezeigt?
Videoüberwachung am Arbeitsplatz per Gesetz erlaubt?
Die Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz führt immer wieder zu teils hitzigen Diskussionen. Einander gegenüber stehen sich die Interessen der Arbeitgeber, ihr Eigentum zu schützen, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer, das auch das Recht am eigenen Bild einschließt.
Während im öffentlichen Raum gemäß Datenschutz für die regelkonforme Videoüberwachung zumeist die Hinweispflicht alleinige Hürde ist, bedarf es am Arbeitsplatz anderer Maßnahmen. Arbeitgeber sind beim Datenschutz am Arbeitsplatz stets auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Einverständniserklärung für die Videoüberwachung einholen. Eine Vorlage sollte dabei stets Vertragsbestandteil sein.
Dabei muss eine entsprechende Erklärung gemäß Datenschutz eindeutig, freiwillig und widerrufbar sein. Das bedeutet, dass vom Arbeitgeber klar genannt werden muss, welche Zwecke die Installation haben soll. Zulässige Gründe wären etwa der Schutz des Eigentums vor Diebstählen. Die Arbeitszeiterfassung sollte hierüber jedoch nicht erfolgen, sofern die Mitarbeiter dies ablehnen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn die heimliche Videoüberwachung anlassbezogen eingesetzt wird. Sollen die Bilder einen erhärteten Diebstahlverdacht bestätigen, muss die Kamera weder sichtbar sein noch muss explizit auf diese hingewiesen werden. In öffentlichen Räumen ist die verdeckte Videoüberwachung gemäß Datenschutz nicht gestattet.
Welche Bereiche darf der Arbeitgeber per Videoüberwachung gemäß Datenschutz einsehen?
Auch wenn das Einverständnis die Videoüberwachung gemäß Datenschutz stützt: Nicht alle Bereiche darf der Arbeitgeber erfassen. Vor allem der Schutz privater Räume ist unumgänglich.
Die Kameraüberwachung ist per Gesetz in Sanitär- und Umkleideräumen daher in jedem Fall untersagt. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen mögliche Schutzbedürfnisse des Arbeitgebers.
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung: Muster von Datenschutz.org
Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Videoüberwachung im nicht öffentlichen Bereich – vor allem auch am Arbeitsplatz – regelmäßig an die Vorlage einer Einverständniserklärung der betroffenen Mitarbeiter koppelt, wollen wir Ihnen im folgenden ein Beispiel für eine solche an die Hand geben. Das Dokument erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtswirksamkeit, sondern soll lediglich der Veranschaulichung dienen.
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz (MUSTER)
zwischen
[Firma/Arbeitgeber]
und
[Arbeitnehmer]
wird die folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung gemäß Datenschutz getroffen:
Die Videoüberwachung ist an den folgenden Standorten des Unternehmens geplant:
Kamera 1: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 2: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 3: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
[usf.]
Durch die vorgesehenen Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern folgende Gefahren abgewendet werden:
[Genaue Beschreibung des Zwecks]
Die Videoaufnahmen werden ausdrücklich nicht für Arbeitszeiterfassung verwendet.
Ich, [Name Arbeitnehmer], stimme der Videoüberwachung vollumfänglich zu/in folgenden Bereichen zu (zutreffendes bitte unterstreichen, bei eingeschränkter Zustimmung bitte im Folgenden die einzelnen Bereiche auswählen, für die ein Einverständnis abgegeben wird):
❍ Standort 1
❍ Standort 2
❍ Standort 3
[usf.]
Ich kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.
[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitnehmer]
[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitgeber]
Umfassende Datenschutzerklärung: Vorlage zum Download
Hier können Sie die obenstehende komplette Einwilligungserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz downloaden:
Download als .pdf Download als .doc
Annika meint
13. Dezember 2023 at 13:25
Mir war nicht bewusst, dass in der Öffentlichkeit Videoüberwachung erlaubt ist, wenn darauf hingewiesen wird, z.B. mit einem Schild. Ich möchte nur meinen privaten Garten überwachen und dafür eine Videoüberwachungsanlage kaufen. Das ist ja in Ordnung, denke ich. Aber ich werde mich noch ein wenig weiter informieren.
Stefen meint
21. November 2023 at 11:25
Gutern Tag,
betriebe ein Restaurant mit Cafe und anliegendem Einzelhandelsgeschäft. Nun spiele ich schon länger mit dem Gedanken eine Videoüberwachung im Restaurant und Laden einzuführen. Grund dafür ist die allgemeine Sicherheit zum Beispiel bei einem Raub aber leider auch das fehlen von Bargeld aus den Kassen. Ich habe Grund zur Annahme, dass Mitarbeiter ab und an Geld stehlen. Ich kann dies auch anhand der Tagesabschlüsse beweisen. Nun meine Frage: Was gilt es zu beachten und durchzuführen wenn ich die Videoüberwachung im Restaurant und im Einzelhandelgeschäft installieren möchte?
Ich danke schon mal im Vorraus!
Andreas T. meint
21. Juni 2023 at 13:06
Wer darf eigentlich in die temporären Kameraaufzeichnungen in einem Unternehmen einsehen? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung wer was sehen darf bzw. einsicht nehmen kann? Bsp. Parkplatzvideoüberwachung am Firmengelände; Schaden am PKW; Besitzer vom PKW möchte Einsicht in die betriebliche Videoaufzeichnung. Wie ist das geregelt?
Antonia meint
1. April 2023 at 11:47
Hallo Leute,
ich arbeite in der Häuslichen Privatbetreueung. Der Arbeitgeber verbietet ganz klar Videoaufnahmen vom Kunde und auch sonst im Haus.
Heute wurde mir von der Lebensgefährtin, die eigentlich krank geschrieben ist, eröffnet, das sie mich heimlich seit über 20 Tagen filmt. 24 Std. Pflege, mit der Begründung, bei euch weiß man ja nie was ihr macht.
Ich sagte ihr die Konsequenzen auf, wohin sie mich auslacht und verspätete!!.
Sie ist nur die Lebensgefährtin, nicht mal verlobt oder verheiratet. Aber überwacht die Räume, ich weiß nur nicht welche noch, Küche, Esszimmer und Wohnzimmer, ist eigentlich überwacht. Weder Zustimmung noch Erlaubnis. Sie hat nicht mal das Haus gemietet und der Lebensgefährte (Kunde) hat einen Bevollmächtigten, der alles regelt, Geld, Rechnungen, Reparaturen.
Ist das erlaubt? Also die Überwachung? Auf dieser art und weiße?
Peter meint
22. August 2023 at 12:02
Nein das darf sie nicht heimlich, außer Du hast vorher unterschrieben oder wurdest in Kenntnis gesetzt, also in den Räumen wo Du nicht rein sollst und darfst, kann sie Überwachungssysteme aufbauen und mitteilen in allgemeine Privaträume ist es erlaubt, auch wenn sie nur dir Lebensgefährtin ist, sie lebt dort wie in einer Ehegemeinschaft.
Gabriela meint
4. April 2022 at 16:56
Ich arbeite in einem reitstall, im stall befinden sich 6 Pferde, mit 3 verschiedenen Besitzer, nun überwacht einer davon den Stall
Ich wurde nicht informiert,
Alice meint
17. Februar 2022 at 18:46
Ich arbeite in einem neu gebauten Empfangsbüro. Bei uns gehen täglich große Summen durch. Es gibt eine Videokamera, die klar zu erkennen ist. Als wir das Büro vor zwei Jahre bezogen, war die Kamera bereits installiert und wir wurden nicht hierzu aufgeklärt. Es wurde auch keine schriftliche Einwilligung von uns eingeholt. Es wurde nur gesagt, dass dies zu unserem Schutz dienen soll, falls es mal zu einem Raub kommt.
Heute habe ich durch Zufall erfahren, dass die Kamera auch ein Mikrofon hat. Seit zwei Jahren werden nicht nur die Bilder aufgezeichnet, sondern auch Gespräche der Mitarbeiter untereinander. Offiziell weiß ich nichts von dem Mikrofon.
Abgesehen davon, dass keine schriftliche Einwilligung für die Kamera von uns eingeholt wurde: darf der Arbeitgeber heimlich Gespräche aufzeichnen?
Wolfgang meint
6. Januar 2022 at 14:11
Die Videoüberwachung anhand von Einwilligungen zu stützen halte ich für sehr gewagt.
Was ist wenn ein Mitarbeiter die Einwilligung entzieht?
Die gesamte Videoüberwachung wäre hinfällig.
Sehe eher Art. 6 Abs. lit. f als bessere Alternative zur Einwilligung.
Datenverarbeitungen nur auf Einwilligungen zu stützen, ist für mich äußerst brisant.
Benjamin meint
10. September 2021 at 10:10
Hallo
Mein Name ist Benjamin bei uns wird die komplette Produktion und der wareneingang überwacht mit Kameras als Begründung für die Überwachung begründe unser Chef es würde so viel geklaut.
Ist das zulässig ohne Zustimmung der Mitarbeiter?
Es gab nur eine Bekanntmachung zur Einführung.
Walter D. meint
13. Juli 2023 at 13:11
Hallo Benjamin,
ich lese erst heute diese Kommentare. Die Überwachung des Arbeitsplatzes ist generell und strikt verboten, auch wenn die Arbeitnehmer zustimmen.Die Mitarbeiter müssen zudem über Art und Umfang der Videoüberwachung ausführlich informiert werden. Notebookbilliger hat 10,4 Mio Bußgeld bezahlt, weil ebenfalls die Produktion überwacht wurde. Eine Online-Bechwerde bei der zuständigen Landesbehörde machen, dann wird die Videoüberwachung schnell abgeschaltet