Das Wichtigste zur Videoüberwachung in Kürze
- Grundsätzlich ist die Videoüberwachung gemäß Datenschutz zulässig – sowohl im öffentlich als auch im nicht öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum besteht eine Kennzeichnungspflicht bei der Videoüberwachung. Die heimliche Überwachung ist nur im nicht öffentlichen Raum zulässig, sofern sie anlassbezogen und kurzfristig erfolgt.
- Die Kameraüberwachung am Arbeitsplatz bedarf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Regel des Einverständnisses der Angestellten und darf sich nicht auf private Räume wie WC und Umkleide beziehen.
- Die Datenschutzgrundsätze der Zweckgebundenheit, Freiwilligkeit, Informiertheit und Widerrufbarkeit müssen bei einer entsprechenden Einverständniserklärung gewahrt sein.
Der Datenschutz verbietet Videoüberwachung nicht per se
Inhaltsverzeichnis
Der Ruf nach mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wabert schon seit Jahren immer wieder durch Medien, Regierung und Datenschutzkommissionen. Und auch in nicht öffentlichen Bereichen steigt der Wunsch von Unternehmern und Eigentümern nach mehr Überwachung und vermeintlicher Kontrolle.
Dabei ist die für die Videoüberwachung verbindliche Rechtslage für viele nicht immer eindeutig: Sind Kameras am Arbeitsplatz erlaubt? Dürfen Sie Ihren Laden per Videoüberwachung schützen, obwohl dabei auch unverdächtige Bürger abgebildet werden? Welche Grenzen werden der Videoüberwachung vom Datenschutz aufgezeigt?
Videoüberwachung am Arbeitsplatz per Gesetz erlaubt?
Die Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz führt immer wieder zu teils hitzigen Diskussionen. Einander gegenüber stehen sich die Interessen der Arbeitgeber, ihr Eigentum zu schützen, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer, das auch das Recht am eigenen Bild einschließt.
Während im öffentlichen Raum gemäß Datenschutz für die regelkonforme Videoüberwachung zumeist die Hinweispflicht alleinige Hürde ist, bedarf es am Arbeitsplatz anderer Maßnahmen. Arbeitgeber sind beim Datenschutz am Arbeitsplatz stets auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Einverständniserklärung für die Videoüberwachung einholen. Eine Vorlage sollte dabei stets Vertragsbestandteil sein.
Dabei muss eine entsprechende Erklärung gemäß Datenschutz eindeutig, freiwillig und widerrufbar sein. Das bedeutet, dass vom Arbeitgeber klar genannt werden muss, welche Zwecke die Installation haben soll. Zulässige Gründe wären etwa der Schutz des Eigentums vor Diebstählen. Die Arbeitszeiterfassung sollte hierüber jedoch nicht erfolgen, sofern die Mitarbeiter dies ablehnen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn die heimliche Videoüberwachung anlassbezogen eingesetzt wird. Sollen die Bilder einen erhärteten Diebstahlverdacht bestätigen, muss die Kamera weder sichtbar sein noch muss explizit auf diese hingewiesen werden. In öffentlichen Räumen ist die verdeckte Videoüberwachung gemäß Datenschutz nicht gestattet.
Welche Bereiche darf der Arbeitgeber per Videoüberwachung gemäß Datenschutz einsehen?
Auch wenn das Einverständnis die Videoüberwachung gemäß Datenschutz stützt: Nicht alle Bereiche darf der Arbeitgeber erfassen. Vor allem der Schutz privater Räume ist unumgänglich.
Die Kameraüberwachung ist per Gesetz in Sanitär- und Umkleideräumen daher in jedem Fall untersagt. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen mögliche Schutzbedürfnisse des Arbeitgebers.
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung: Muster von Datenschutz.org
Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Videoüberwachung im nicht öffentlichen Bereich – vor allem auch am Arbeitsplatz – regelmäßig an die Vorlage einer Einverständniserklärung der betroffenen Mitarbeiter koppelt, wollen wir Ihnen im folgenden ein Beispiel für eine solche an die Hand geben. Das Dokument erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtswirksamkeit, sondern soll lediglich der Veranschaulichung dienen.
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz (MUSTER)
zwischen
[Firma/Arbeitgeber]
und
[Arbeitnehmer]
wird die folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung gemäß Datenschutz getroffen:
Die Videoüberwachung ist an den folgenden Standorten des Unternehmens geplant:
Kamera 1: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 2: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 3: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
[usf.]
Durch die vorgesehenen Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern folgende Gefahren abgewendet werden:
[Genaue Beschreibung des Zwecks]
Die Videoaufnahmen werden ausdrücklich nicht für Arbeitszeiterfassung verwendet.
Ich, [Name Arbeitnehmer], stimme der Videoüberwachung vollumfänglich zu/in folgenden Bereichen zu (zutreffendes bitte unterstreichen, bei eingeschränkter Zustimmung bitte im Folgenden die einzelnen Bereiche auswählen, für die ein Einverständnis abgegeben wird):
❍ Standort 1
❍ Standort 2
❍ Standort 3
[usf.]
Ich kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.
[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitnehmer]
[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitgeber]
Umfassende Datenschutzerklärung: Vorlage zum Download
Hier können Sie die obenstehende komplette Einwilligungserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz downloaden:
Download als .pdf Download als .doc
Christian meint
17. Februar 2021 at 8:06
Hallo,
mein Chef hat in einer der Büroräume eine Videokamera installiert.
Diese Videokamera zeigt auf den Eingangsbereich und soll, abends nach Arbeitsschluss bis morgens Arbeitsbeginn diesen Bereich filmen!
Jetzt filmt diese Kamera aber mehrere Arbeitsbereiche ab und kann auf die jeweiligen Bildschirme kucken.
Obwohl sich die Kamera sich offiziell erst nach Arbeitsbeginn einschaltet, kann sich jedoch der Chef in die Kamera einloggen und jederzeit prüfen, was wir machen, was er auch tut.
Kann ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank
Henning meint
7. Januar 2021 at 11:53
Hallo
unser Bürogebäude erhält eine außenliegende Videoüberwachung zum Einbruchsschutz. Diese überwachen den fassadennahen Bereich am kompletten Gebäude, inklusive der Eingangstüren. Die Daten sollen für 72 Std gespeichert werden. Ich verstehe es oben so, dass alle MA hierzu schriftlich zustimmen müssen, ggf. schon im Arbeitvertrag /Betriebsvereinbarung angehangen.
1. Was passiert wenn jemand auch dies nicht möchte? Muss dann die ganze Anlage abgebaut/stillgelegt werden? Oder muss der Arbeitgeber eine nicht überwachte Arbeitsmöglichkeit bieten?
2. Wenn von Extern Kunden ins Gebäude kommen, sind sie früher auf dem Gelände, als sie etwas am Empfang unterschreiben könnten. Reichen Hinweisschilder zur VÜ am Geländeeingang oder wird von jedem Besucher vorab eine Einwilligungserklärung erforderlich.
3. Welche Auflösungsgenauigkeit darf für welchen Zweck zwischengespeichert und verarbeitet werden? Ist es relevant ob die Bildauswertung im Gebäude oder auf externen Servern stattfindet?
Christina meint
17. November 2020 at 12:21
Hallo ich arbeite als pflegekraft meistens ältere Menschen. Ich fahre zu ihnen nach Hause und versorge sie dort. Auch werden Hauswirtschaftliche dienste angeboten. Durch einen vorfall vermute ich nun das bei einem meiner „patienten“ in der Wohnung eine kamera angebracht ist, diese ist nicht zusehen und ich wurde auch darüber nicht informiert. Ist es den erlaubt das ich da während meiner Arbeitszeit gefilmt wurde?
Sabur meint
12. November 2020 at 7:57
8 Videokameras sind am Arbeitsplatz installiert. Die Arbeitnehmer sind nicht darüber unterrichtet. Aus der Ferne beobachtet der Arbeitgeber auf seinem Handy die Arbeitsplätze.
An wen kann eine anonyme Anzeige gerichtet werden? Wer kann diese Kameras verbieten?
datenschutz.org meint
17. November 2020 at 16:11
Hallo Sabur,
bei Verstößen gegen den Datenschutz können Sie sich u. a. an die zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.
Die Redaktion von datenschutz.org
Jens meint
5. September 2020 at 1:05
Hallo,
Ein Kollege hat einen Vertrag mit unserem Geschäftsführer vereinbart und unterschrieben.
Nun hat er kein gutes Gefühl dabei gehabt, er glaubt das das ganze Videoüberwacht wurde.
Darf man sowas überhaupt ? Und wozu sollte das dienen ? Will er damit irgendwas beweisen ?
Ich kann es verstehen wenn die Geschäftsräume / Büro überwacht werden, aber auch da nur wenn es ausgeschildert ist oder ? Darf er versteckte Kameras installieren und diese Aufzeichnung aufbewahren ? Bzw. Verwenden ?
Herzlichsten dank.
J.
Dirk meint
13. April 2020 at 13:31
Guten Tag,
wenn ich dies hier so lese und wieviele Verstöße es gegen geltendes Recht es hier gibt dann sollte man den Datenschutz sehr stark überarbeiten! Und zwar meine ich damit sinnvoll zu reglementieren, nicht perse ganz abzuschaffen. Aber warum sollte es mir anderst ergehen als den hier betroffenen?! Mein Arbeitgeber hat die IT-Abteilung angewiesen eine Software auf die Firmen Rechner (PC, Notebook mit Kamera im Display) zu installieren damit er die Angestellten ohne deren Wissen (intern zugespielte Information!) beobachten kann! Des weiteren hat er schon vor ein paar Jahren eine Überwachungssoftware installieren lassen die die Mausbewegung und Tastaturanschläge beobachtet und meldet wenn innerhalb einer gewissen Zeitspanne keine Eingaben erfolgen! Daraufhin erfolgt dann ein Anruf des Arbeitgebers beim Mitarbeiter mit der Frage warum er nichts arbeitet! Leider war der Arbeitgeber nicht so intelligent festzustellen dass der Angestellte an mehreren Rechnern angemeldet ist mit seinem ACC da es keine Relevanz hat ob jeder sich mit seinem ACC oder ein Mitarbeiter an mehreren Terminals anmeldet in manchen Abteilungen (auf Ausdrucken steht dann nur der Name des ACC mehr nicht) ist dies gängige Praxis (Favoriten, Desktop, etc. Standartdrucker sind nur anderst keine relevanten Dinge). Im oben genannten Fall war der Angestellte an zwei Terminals angemeldet und arbeitete an einem und der andere wurde zur fraglichen Zeit nicht genutzt.
Wir haben ein generelles Problem mit der Überwachung m.E. ich finde sie sinnvoll wenn diese zur Verfolgung von Straftaten genutzt wird, aber um den Voyeurismus von Menschen in Machtpostionen zufrieden zu stellen sollte sie komplett verboten werden! Es gibt heute immernoch Parkhäuser die voll von Kamera Systemen sind die 0% funktionieren oder selbst wenn sie etwas aufnehmen nicht nutzbar sind! Diese wurden nur installiert um dem Datenschutz genüge zu tun! Selbst erlebt dass nach einer Straftat innerhalb einer Parkhauses die Polizei die Kameraaufnahmen beschlagnahmt hat, die Aufnahmen waren so schlecht dass absolut n i c h t s erkennbar war! Solchen Systemen überlassen wir Frauen, Kinder, ältere Menschen in Parkhäusern! Die Mindestanforderungen müssen nur erfüllt werden, mehr nicht klasse! Wenn man 5Jahre altes Smartphone mit einer 10mio. Pixel Kamera gestochen Scharfe Bilder und Videos in FullHD Auflösung schafft, wieso kann dann eine Überwachungsanlage zulässig sein die Videos in 640×480 Auflösung macht? Jede Kamera an Bahnsteigen, Haltestellen und Bussen ist besser! Dies sind die Grauzonen um die sich niemand kümmert weil es nicht relevant ist?! Jeder Fall ist bereits einer zuviel m.E. nach. Meine eigenen Rechte werden mit Füssen getreten (siehe Arbeitsplatz), aber wenn ich diese Überwachung nutzen möchte um eine Straftat aufzuklären dann ist Equipment aus den 90er verbaut weil nicht mehr verlangt wird! Hier muss sich etwas ändern, es kann nicht sein dass Arbeitgeber willkürlich mit meinen Daten (Fotos, Alter, Bild + Video Rechten) umgehen als wären sie im Recht ohne verherige Zustimmung wohlgemerkt und ich nichts oder nur m i t Anwalt etwas dagegen tun kann! Es darf erst garnicht soweit kommen dass dies der Fall ist! Hierzu benötigt man unangekündigte Kontrollen mit sofortigen Strafen (unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe eines mündigen Bürgers auch nicht!) für die betroffenen Arbeitgeber. Mir fallen sofort Dinge auf die ich achten würde! Etwa Screenshots von Rechnungen mit Personenbezogenen Daten die intern verteilt werden, Terminal mit internen Nachrichten die laut IT-Abteilung keine Anhänge auf Mobilgeräten nutzbar sein dürfen da dies unter den Datenschutz fällt aber gleichzeitig Personenbezogene Daten incl. Bildrechten beim Geburtstag Info ohne mein Einverstandnis preisgegeben werden! Welche Frau liest nicht gerne dass Sie 30Jahre geworden ist und ein dazu ein Foto zwischen Tür und Angel gemacht wurde. Solche Dinge müssen aufhören, aber Hauptsache wir kümmern uns darum Daten in Papierform zu shreddern und in digitaler Form ist alles überall verewigt ohne dass ich etwas hierzu machen kann. Gehört ja heute alles zum guten Ton. Die Person möchte ich sehen die innerhalb der Firma einen Anwalt beauftragt um Bild und Tonrechte einzuklagen! Die letzte Person arbeitet nichtmehr im Unternehmen die dies auch ohne Anwalt ausdrücklich verweigert hat.
Dr. R. meint
23. Februar 2020 at 9:24
Meines Wissens sind Audioaufzeichnungen nicht erlaubt.
Peter meint
12. November 2019 at 13:12
Hallo also Selbständiger frage ich mich was passiert wenn sich jemand weigert die einverständnisserklärung zu unterschreiben?
datenschutz.org meint
12. November 2019 at 16:22
Hallo Peter,
fehlt eine Einverständniserklärung in die Videoüberwachung und ist eine solche für die Durchführung erforderlich, so kann diese im Zweifel nicht durchgesetzt werden (es ist in der Regel nicht möglich nur einzelne Personen von der Videoüberwachung auszuklammern).
Die Redaktion von datenschutz.org
Anonym meint
7. November 2019 at 23:12
Hallo
Ich arbeite in der Gastronomie in der mehrere Kameras installiert sind die auch Ton aufnehmen.
Es wurde nie einen Grund der Überwachung genannt noch wurde dies in meinem Vertrag festgehalten.
Auch wenn ich es nicht beweisen kann, weiß ich, dass mein Chef gerne mal nach Dienstschluss in die Kameras guckt (sind von der Ferne aus steuerbar), um herauszufinden, was das Personal Nach Dienstschluss noch so macht.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Brigitte meint
4. Oktober 2019 at 12:33
Ich arbeite in einem kleinen Büro mit 6 Kolleginnen/en. Seit einiger Zeit fehlen immer wieder Büroartikel, Locher, Kugelschreiber und sonstiges, welche ich privat gekauft bzw. geschenkt bekommen habe von meinem Schreibtisch. Ich habe meine Kollegen inklusive meinem Chef darauf angesprochen, jedoch haben alle abgestritten diese „ausgeborgt“ zu haben. Darf ich zum Zwecke der Aufklärung eine Kamera in meinem Büro installieren? Bzw. muss ich meinem Chef darüber informieren?
Jenny meint
16. September 2019 at 18:54
Darf mein Chef meine Arbeit über die Kameras beobachten!??
Bei uns ist es wichtig alte Ware vor die neue zu stellen! Jetzt war ich dabei Waren aufzufüllen und wurde von einer Kundin angesprochen, ich habe ein Päckchen neu ware vor die alte gestellt um die Kundin schnell bedienen zu können, ich habe die Kundin zum richtigen Regal begleitet und sie beraten. Wieder zurück bei meiner Arbeit hab ich nicht mehr an dieses 1 Päckchen gedacht und weiter gemacht!!
Mein Chef kommt schnurstracks aus dem Büro gerannt, stellt sich vor das Regal und sagt : Ach machen wir jetzt nicht mehr alt vor neu??
Darf er das??
Darf er die Kameras auch benutzen um zu gucken wann ich in Pause gehe und wieder zurück komme??
Dennis meint
17. Juli 2019 at 17:45
Bei mir im Lager wurden nun zwei Kameras aufgehangen. Mein Chef hat eine rund Mail geschrieben das die Kameras erst um 17-7 Uhr eingeschalten sind. Ich habe weder ein Vertrag unterschrieben oder ein mündliches OK gegeben. Die cams Blinken grün , dies bedeutet „stream“. Ich sollte die Verpackung wegschmeißen , habe aber sie behalten und mir mal die Bedienungsanleitung durchgelesen. Die Kamera hat mit soundfunktion und wie schon erwähnt mit Sound . Ich weiß auch das mein Chef die App hat , wo er jederzeit drauf gucken kann. Als ich mein Chef drauf ansprach , meinte er nur die ist nicht eingeschaltet. Ist aber auch nicht weiter drauf eingegangen. Also cam streamt durchgehend und wohl mit Sound. Was kann ich dagegen tun und darf er das überhaupt ohne eine schriftliche Genehmigung von mir ?
E. meint
8. Juli 2019 at 13:26
Hello,
what about using camera-based technology at different workplaces in company? I.e in distribution part or good receipt?
Is it allowed, and if yes ; in which terms and condition?
thanks
Tom meint
10. Juni 2019 at 14:34
Hallo !
Was passiert wenn ich die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung
nicht unterschreibe ? Kündigung ?
Jonathan meint
17. Mai 2019 at 12:14
Hallo, bin dabei Kameras im gesamten Gebäude zu installieren, privat Räume selbstverständlich nicht. Werde vor jeder Tür darauf aufmerksam machen. Habe meine Mitarbeiter erstmal Mündlich und demnach schriftlich informiert. 12 Mitarbeiter haben unterschrieben, 3 weigern sich (halten das für einen Vertrauensbruch). Kann ich sie trotzdem installieren, wenn ich mit Schildern darauf hinweise?
Mein Problem ist das ich zu hohe Abwasser Werte habe und da es jetzt schon zum zehnten mal passiert, das die Stadt eine Nachzahlung im 5 stelligen bereich anfordert. Habe kontrolliert und bin mir sicher das meine Mitarbeiter alles im Guly entsorgen statt es in die dafür vorgesehen Mülltonnen wirft. (Komischerweise sind die den Nächsten Tag voll wenn die Stadt zum kontrollieren kommt, andernfalls muss ich sogar Leerfahrten bezahlen) Denke das ich mit einer Videoüberwachung das Problem löse, nur möchte ich dadurch auch nicht Probleme haben.
Vielen Dank im Voraus
Jasmin meint
16. Mai 2019 at 13:50
Hallo,
ich arbeite in einem kleinen Betrieb, hier gibt es nicht mal eine Art Betriebsrat oder dergleichen. In unseren drei verschiedenen Geschäften hängen jeweils Kameras. Über die Videoüberwachung wurde ich zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses nicht informiert, geschweigedenn habe ich oder ein anderer Mitarbeiter irgendeine Einverständniserklärung unterzeichnet.
Nun ist es so, dass der Chef zum Teil tagsüber in die Kameras schaut und dann in den einzelnen Läden anruft und Arbeitsanweisungen gibt/Aufgaben verteilt.
Ich frage mich nun in wiefern das hier zulässig ist. An einen Anwalt kann ich bzw. das gesamte Team sich finanziell gar nicht wenden. Über eine Info wären wir enorm Dankbar.
Gerne möchte ich ergänzen, dass wir vor wenigen Wochen herausgefunden haben, dass die Kameras auch Ton aufzeichnen. Davon haben wir nichts gewusst.
james meint
11. Mai 2019 at 11:26
Kann die Einverständniserklärung der Mitarbeiter/innen auch durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung „ersetzt“ werden, oder müssen im Fall einer Kamera-Überwachung von Arbeitplätzen alle davon betroffenen Mitarbeiter/innen grundsätzlich persönlich anhand einer Einverständniserklärung zustimmen?
Laura meint
25. April 2019 at 13:37
Hallo zusammen,
Mein Chef übertreibt gerne mal und achtet dabei nicht so genau auf die Arbeitnehmer Rechte.
Wie müssen nach Feierabend putzen und die Arbeitsstunden sind auch nicht wirklich gerecht! Das anmachen von Maschinen oder Kasse vorbereiten wir nicht als Arbeitsstunden gezählt….
Naja auf jeden Fall hat er jetzt den Vogel abgeschossen.
Er hat ohne Einverständnis vor ein paar Monaten eine Kamera befestigt.
Die Kamera zeigt aber nicht nur auf die Kasse sonder auf unsere Arbeitsplätze.
Eine kennzeichnung für die Kunden, das der Laden Video überwacht wird gibt es auch nicht!
Jetzt kommt aber das beste.
Ich war in der 2 Stelle um etwas ab zu holen. Dort haben meine Kollegin und ich über unsern Chef und seine Frau gelästert.
Dann hab ich von meiner Kollegin erfahren das der Chef sich alles angehört hat und das gefilmt hat, da er sie darauf angesprochen hat.
Ich weiß das es nicht erlaubt ist die angestellten mit der Kamera zu belauschen.
Wer kann mir dabei helfen , das mein Chef mal deshalb einen drüber bekommt und die kamara weg kommt!
alpha meint
11. Mai 2019 at 12:55
Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Es dürfen demnach nur Bilder, jedoch keine Gespräche oder Ähnliches mitgeschnitten werden. Wer sich hieran nicht hält, muss empfindliche Strafen befürchten. Dabei geht es nicht nur um hohe Geldsummen, sondern auch Freiheitsstrafen.
Jacqueline meint
3. April 2019 at 14:30
Hallo,
Ich arbeite in einem Fitness Studio wo wir auch Kameras hängen haben aus Sicherheitsgründen. (Diebstahl, Schlägereien zwischen Mitgliedern, Schutz der Mitarbeiter usw.)
Ich hatte jetzt die letzten 2 Wochen eine Praktikantin hier die erst 14 Jahre jung war. Jetzt hat die Mutter sich bei uns Beschwert, dass wir ihr nicht bescheid gegeben haben, dass wir hier Kameras hängen haben und das rechtlich sehr schlecht für uns steht. Es ist überall ausgeschildert.
Wie ist jetzt die Rechtslage für uns?
Denis meint
18. März 2019 at 12:30
Guten Tag,
ich arbeite für einen Festnetzanbieter in einem Shop der sich in einem Einkaufscenter befindet. Das Center hat eine eigenen Kameras und Security die die Einhaltung der Öffnungszeiten der Geschäfte kontrolliert. Wir haben im Laden keine Wertgegenstände und keine Kasse also wirklich gar nicht was geklaut werden kann. Mein Chef hat eine Kamera installiert weil unser Azubi das geschäft mal 15 min vorher geschlossen hat (Erstvergehen!). Schriftlich haben wir nichts vereinbart, abgemacht wurde mündlich nur das mein Chef einmal morgens kurz vor 10 Uhr und abends kurz vor 20 uhr reinschaut (Öffnungszeiten von 10-20 Uhr). Mein Chef hält sich leider null an das was wir vereinbart haben. Immer wieder spricht er Sachen an von denen er eigentlich nichts mitbekommen dürfte, was jetzt nicht heißt das es Sachen sind die er nicht wissen darf. Mich stresst dieses Thema langsam und mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus. Ich bitte um Hilfe
Bernhard meint
20. Februar 2019 at 16:59
In einem Filialbetrieb eines Unternehmens hat die Filialleitung eine versteckte Kamera in der Zwischendecke des Aufenthaltsraumes gefunden. in diesem Raum befinden sich die spinde der Beschäftigten und die entdeckte Kamera erfasst explizit den Bereich der Spinde. Bei einer nähreren Durchsuchung des Raumes durch die Filialleitung wurde eine weitere Kamera entdeckt, die den Tisch film, an dem die Beschäftigten Pause machen.
Die Filialleitung hat den AG auf diese Funde angesprochen. Der AG sagte daraufhin das diese Kameras seit 2017 aufgrund von Kassendifferenzen angebracht wurden, und mittlerweile nicht mehr aktiv sein. (Beim Fund durch die Filialleitung wurde eine Kamera allerdings mit blinkenden roten Licht gefunden). Auch verwies der AG auf einen Passus inerhalb des Arbeitsvertrages, der da lautet :
„Der jeweilige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber durch Videokameras überwacht werden. Die Videoüberwachung dient ausschliesslich betrieblichen Zwecken, insbesondere dem Schutz vor Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers. DerArbeitgeber verpflichtet sich, die durch eine Videoüberwachung aufgezeichneten, personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers nur zu betrieblichen Zwecken zu verwenden, sofern dies erforderlich ist. Eine Weitergabe an der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers oder als Beweismittel in einem Rechtsstreit zulässig. Der Arbeitgeber löscht die aufgezeichneten Daten- sofern sie nihct als Beweismittel benötigt werden- innerhalb eines Monats nach der Aufzeichnung. Der Arbeitgeber ( hier ist ein textlicher Fehler meines Erachtens drin , denn müsste eigenlich Arbeitnehmer heissen.) willigt durch seine Unterschrift darin ein, dass sein jeweiliger Arbeitsplatz Videoüberwacht werden kann.“
Dieser Text gibt nichtt die Berechtigung her nach meinem dafürhalten, das der oben benannte bereich gefilmt werden darf. Da es sich in meinen Augen um ein Sozialraum (hier durch die Spinde Umkleideraum) handelt.
Mike meint
11. Mai 2019 at 15:48
Kameras dürfen grundsätzlich nicht in Aufenthaltsräumen, Toiletten o.ä. installiert werden. Dies trifft auch auf „abgeschaltete“ Kameras und Attrappen (!) zu. Letztere werden rechtlich wie richtige Kameras behandelt. Hier wird das Persönlichkeitsrecht von Angestellten gravierend verletzt. Hier wären rechtliche Schritte bei Nichtunterlassung durch den AG die richtige Antwort. Die rechtliche Überwachung des Arbeitsplatzes unterliegt zudem großen Hürden. Der o.g. Passus im AV kann unwirksam sein. Wenn ein solcher Passus („Die Videoüberwachung dient ausschließlich betrieblichen Zwecken, insbesondere dem Schutz vor Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers“) rechtlich in Ordnung wäre, könnte damit jeder AG ab sofort überall in seinen Räumen Kameras installieren. Ich halte diesen Passus für unwirksam, würde mir zuletzt aber rückversichernd eine Rechtsberatunf bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Andy meint
19. Februar 2019 at 9:01
Hallo,
was würde eigentlich passieren, wenn einer der Mitarbeiter die Einverständniserklärung schriftlich widerruft oder gar nicht erst unterschreibt? Muss ich die Kamera demontieren oder den Mitarbeiter kündigen ;-)?
Ariel meint
6. Februar 2019 at 20:45
Hallo, ich muss wissen, ob ich eine Videokamera in einem Friseursalon installieren kann, um sie in die Registrierkasse aufzunehmen, und was brauche ich?
Petra meint
18. Dezember 2018 at 17:02
Hallo, meine Tochter arbeitet in einem Kinderheim, jetzt will ihre Chefin in allen öffentlichen Räumen das Heist Büro, Küche, Wohnzimmer,, Eingangsbereich jeweils eine Kamera installieren.
Darf sie das einfach ??
Sie haben nichts unterschrieben.
Beeinträchtigt das nicht die Privatsphäre der Kinder?
Mit freundlichen Grüßen
Petra
Matti meint
20. November 2018 at 23:53
Hallo, ic Arbeite als Zerspanungsmechaniker in einer rel. Großen Firma. Nun überlegt die Geschäftsführung, Kameras an den Eingängen zu platzieren. Das Gelände ist umzäunt und die Tore sind schon Videoüberwacht, die Kameras an den Eingängen dienen dementsprechend eher der Überprüfung der Raucherpausen etc. Wie kann man dagegen am besten vorgehen bzw. Kann man das überhaupt. Es sind ja keine privaten Räume, oder gilt der Raucherbereich auch als Pausenbereich, welcher nicht überwacht werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Matti
Anke meint
29. Oktober 2018 at 15:32
Hallo,
ist es erlaubt im Vereingebäude im Gang eine Kamera zu installieren? Im Gang befinden sich die Türen zu den Umkleiden und Putzkammer, der Zugang zum Fitness Studio und die Spinde. Wir wollen damit die Täter eingrenzen, die Wertsachen aus den Umkleiden entwenden.
Vielen Dank für eien Antwort
Maika meint
28. Oktober 2018 at 13:28
Hallo,
Ich bin in einem mittelgroßen presseservice tätig wo im Verkaufsraum 4kameras angebracht sind. 2 weitere sind livecams wovon eine direkt auf den Kassenbereich gerichtet ist und eine 2. jederzeit draufgerichtet werden kann. Nun haben meine Kollegin und ich bemerkt das in der Warenschleuse ein neues „Gerät“ angebracht wurde welches wir für eine weitere Kamera halten. Ist das gesetzlich so in Ordnung?
Maike meint
25. September 2018 at 20:46
Hallo, ich bin in einem Paketdienst tätig und in letzter Zeit fehlten Vermehrt Pakete( wurden geklaut ) . Meine Arbeitgeber in hat nun am Wochenende einfach Kameras in den Lagerhallen und dem Eingangbereich( PC Plätze) installieren lassen. wir würden nicht informiert und haben dementsprechend auch nichts unterschrieben. Darf mein Arbeitgeber dass einfach so tun?
Danke schon einmal für die Antwort
datenschutz.org meint
10. Oktober 2018 at 14:26
Hallo Maike,
Infos zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz finden Sie oben stehend. Bitte wenden Sie sich bei Fragen auch an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder ggf. einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Jerome meint
7. September 2018 at 18:22
Ich wurde, schon vor längerer Zeit, von der Geschäftsleitung aufgefordert einige Kameras in unseren Büroräumen zu installieren, um die Eingangstüren und die Not-Ausgänge zu filmen. Hintergrund war eine Einbruchsserie in unserem Gebäude.
Die Kameras habe ich installiert und so programmiert, dass von Abends 18:00 bis Morgens 07:00 alle Bewegungen als Standbilder gespeichert werden. Eine Löschung erfolgt automatisch nach 7 Tagen.
Die Geschäftsleitung hat die Mitarbeiter mündlich über die Maßnahme informiert, aber, zumindest ist es mir nicht bekannt, keine schriftliche Einwilligung der Arbeitnehmer eingeholt.
Die Kameras liefen bis dato so vor sich hin. Nun wurde ich von der Geschäftsleitung aufgefordert, alle vorhandenen Aufnahmen herauszugeben, da ein Mitarbeiter angeblich bei der Arbeitszeiterfassung geschummelt hat.
Muss ich die Aufnahmen herausgeben, obwohl sie nicht dem eigentlichen Zweck dienen sollen?
Und bin ich überhaupt für deren Verwendung verantwortlich und wie lange dürfen die Aufnahmen eigentlich gespeichert werden? Schließlich weiß ja jeweils morgens, ob ein Einbruch stattgefunden hat oder nicht. Und falls nicht, braucht man ja eigentlich auch die Aufnahmen nicht mehr.
datenschutz.org meint
10. September 2018 at 12:56
Hallo Jerome,
die Verwendung von Videoaufnahmen zum Zwecke der Arbeitszeiterfassung ist in der Regel unzulässig. Bitte wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens, die Personalstelle oder den Firmenanwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Simone meint
14. August 2018 at 19:49
Meine Arbeitskollegin hat seit einiger Zeit eine Kamera im Flur unseres Büros angebracht. Die Eingangstür, die Gardrobe mit Spiegel und Schrank sowie der gesamte lange Flur zum Büro wird erfasst. Nur sie hat Zugriff auf die Aufnahmen und lässt diese auch 7 Tage über ein Unternehmen speichern. Der Chef duldet dies – ich habe bei ihr Kritik geübt aber sie möchte die Kamera behalten. Habe jetzt vor den Chef darauf anzusprechen – bin ich im Recht wenn ich nicht gefilmt werden möchte? Habe mir nie was zu Schulden kommen lassen- es gibt für eine Überwachung daher keinen Anlass.
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 14:28
Hallo Simone,
die Überwachung am Arbeitsplatz ist in der Regel nur unter Einwilligung der Betroffenen zulässig und dann auch regelmäßig nur unter Anleitung der Geschäftsführung, nicht aber durch andere Angestellte. Wenden Sie sich ggf. an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens, einen Anwalt oder den Landesbeauftragten für Datenschutz.
Die Redaktion von Datenschutz.org