Das Wichtigste zur Dashcam
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Bedingungen für den Einsatz einer Dashcam gelten.
Eine Dashcam entspricht nur im privaten Gebrauch den Vorgaben der DSGVO. Bereits der Einsatz vor Gericht als Beweismittel geht über diese Privatnutzung hinaus. Entsprechend schnell verstößt eine Dashcam gegen den Datenschutz.
Ja, sie können auch Ihr Smartphone als Dashcam-Ersatz benutzen. Hierfür gelten dieselben Einschränkungen, um die DSGVO nicht zu verletzen.
Widerspricht die Nutzung einer Dashcam dem Datenschutz in Deutschland?

Inhaltsverzeichnis
Zunächst eine kurze Einstiegserklärung: Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Kamera, die an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht wird. Somit können während der Fahrt Videoaufnahmen gemacht werden. Dies kann in Unfallsituationen grundsätzlich wertvolles Beweismaterial sichern.
Ob eine Dashcam im Auto erlaubt ist oder nicht, hängt letztendlich davon ab, für welchen Gebrauch Sie das Gerät benutzen wollen. Eine Dashcam darf in Deutschland zu Privatzwecken eingesetzt werden. Geht die Nutzung über den Privatgebrauch hinaus, kann dies schnell datenschutzrechtliche Folgen haben.
Besonders häufig werden Dashcams im Auto genutzt, um mögliche Unfälle rekonstruieren zu können. Dies mag vor Gericht als Beweismittel durchaus hilfreich und für Ihren Fall auch nützlich sein, um ein mögliches Bußgeld oder schlimmeres abzuwenden. Doch evtl. bekommen Sie dadurch wiederum Schwierigkeiten, weil die Rahmenbedingungen der DSGVO für die Nutzung einer Dashcam nicht eingehalten wurden.
Aus diesem Grund gibt es klare Voraussetzungen, wann der Einsatz einer Dashcam im Auto erlaubt ist. Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:
- Zeitgrenze für gespeicherte Aufnahmen → Der Landesbeauftrage für Datenschutz (LfDI) in Niedersachsen nannte hierfür einen Richtwert von 30 Sekunden.
- Aufnahmen nur aus gegebenem Anlass → Der Auslöser der Aufnahme kann bzw. muss an ein Ereignis wie einen Verkehrsunfall gekoppelt sein.
- Informationspflicht → Betroffene müssen gemäß Art. 12 ff. DSGVO über die Dashcam informiert werden. Ein Hinweis am Fahrzeug selbst ist das Minimum.
Ist eine Dashcam im parkenden Auto erlaubt? Auch die Antwort auf diese Frage ist situationsabhängig. Der Einsatz einer Dashcam auf einem öffentlichen Parkplatz könnte zu Problemen mit der DSGVO führen. Nutzen Sie die DSGVO auf Ihrem Privatgrundstück, haben Sie i. d. R. nichts zu befürchten. Die Nutzung einer Dashcam zur Parkraumüberwachung ist nur erlaubt, wenn eine eindeutige Gefahrenlage für Ihren PKW vorliegt.
Ist eine Dashcam vor Gericht erlaubt?

Ein häufig diskutiertes Thema ist das Nutzen der Dashcam als Beweismittel vor Gericht. Im Falle eines Verkehrsunfalls können die Aufnahmen entscheidende Hinweise zur Klärung der Schuldfrage geben.
Sofern Sie sich an die zuvor erwähnten Voraussetzungen gehalten haben, kann die Nutzung der Dashcam-Aufnahmen vor Gericht rechtlich vertretbar sein. Ob diese Bedingungen aber überhaupt einhaltbar sind, steht auf einem anderen Blatt.
Doch auch wenn die Nutzung der Dashcam nicht erlaubt gewesen ist: Vor Gericht können Sie die Aufnahmen evtl. trotzdem verwenden. Grundlage dafür bietet ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2018 (Az.: VI ZR 233/17).
Ihnen sollte allerdings klar sein: Das Urteil des BGH bedeutet nicht, dass es sich automatisch um eine DSGVO-konforme Nutzung Ihrer Dashcam handelt. Das Gericht kann die Aufnahmen als zulässig erachten während Ihnen Datenschutzbehörden gleichzeitig ein Bußgeld für die rechtswidrige Nutzung der Dashcam ausstellen.
Dashcam-Nutzung als Datenschutz-Verstoß: Welche Strafe droht mir? Gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO könnten Datenschutzbehörden theoretisch ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro verhängen. Ein solcher Fall ist aber bislang nicht bekannt. Für entsprechende Fälle in Bayern und Hessen wurden Geldbußen im dreistelligen Bereich verhängt.

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