Das Wichtigste zum Datenschutz in sozialen Netzwerken in Kürze
- Grundsätzlich sind Social-Media-Plattformen und Datenschutz nur schwer vereinbar: Das sogenannte „Privatsphäre-Dilemma“ resultiert daraus, dass Facebook und Co. stets ein Stück weit der extrovertierten Selbstdarstellung dienen.
- Die Privatsphäre-Einstellungen sind das A und O um den Datenschutz bei sozialen Netzwerken so gut wie möglich zu gewährleisten. Nehmen Sie sich die Zeit, diese zu prüfen und sorgfältig einzustellen.
- Es geht nicht nur um Ihren eigenen Datenschutz: In sozialen Netzwerken müssen Sie auch die Rechte anderer Mitglieder achten – etwa das Recht am eigenen Bild.
- Beim Social-Media-Monitoring ist in Sachen Datenschutz einiges zu beachten: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert und verwendet werden, wenn deren Besitzer darin eingewilligt hat oder wenn sie öffentlich zugänglich sind. Im Zweifelsfalle ist eine Anonymisierung vorzunehmen.
Mehr zum Thema: Spezifische Ratgeber zum Datenschutz in sozialen Netzwerken
Wie sicher sind Daten in sozialen Netzwerken? Kostenloses eBook zum Download!
Hier können Sie sich unser kostenloses eBook herunterladen.
- Datensicherheit in sozialen Netzwerken
- Tipps für Nutzer
- Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook, Twitter & Co.
Datensicherheit und Datenschutz in sozialen Netzwerken: Tipps für Nutzer
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz und Social Media: Ist das nicht ein Widerspruch in sich? In der Tat stehen sich die Grundprinzipien beider Konzepte gegenseitig meist im Weg. Der Grundsatz „Teile nur, was auch noch in zehn Jahren über dich im Internet finden möchtest“ reicht nämlich nur bedingt aus, um soziale Netzwerke in Sachen Datenschutz im Internet sicher zu nutzen.
Folgender Ratgeber erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Eines ist jedoch vorab klar: Möchten Sie einen gewissen Datenschutz-Standard in sozialen Netzwerken erreichen, sind Selbstdisziplin und Zeitinvestment notwendig.
Vor der Anmeldung: Grundsätzliche Überlegungen
Bevor Sie sich in einem sozialen Netzwerk anmelden, sollten Sie festlegen, welche Erwartungen Sie an der Teilnahme am Netz haben. Sollen Ihre Freunde Sie finden können? Möchten Sie auch zu Fremden Kontakt?
Oftmals können Sie durch einen sorgfältigen Anmeldeprozess eventuelle Datenschutzprobleme von vorneherein ausschließen. Daher empfiehlt es sich:
- für jedes Netzwerk eine separate E-Mail-Adresse zu verwenden. Dies stellt einerseits einen größeren Aufwand dar, schützt aber Ihre Privatsphäre signifikant.
- genau zu überlegen, ob Sie mit Ihrem Klarnamen oder einem Pseudonym auftreten möchten – letzteres ist nur bei manchen sozialen Netzwerken pflichtig.
- vorab festzulegen, was Sie mit dem Profil bewirken möchten: Soll es ein rein privates Profil sein oder ist eine geschäftliche Nutzung vorgesehen?
Privatsphäre-Einstellungen: Bei Facebook, Twitter und Co. ein Muss
Umfangreich, nervenaufreibend und zeitfressend: Viele Social-Media-Nutzer verzichten auf die Einstellung der Privatsphäre-Optionen, weil ihnen dies zu aufwendig vorkommt.
Doch genau in diesem Justierungs-Irrgarten versteckt sich die Möglichkeit, den bestmöglichen Datenschutz in sozialen Medien zu gewährleisten.
Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:
- Profil für Suchmaschinen unsichtbar machen: Diese Option bieten viele Social-Media-Plattformen – allerdings sind die Einstellungen mitunter versteckt. Wenden Sie sich ggf. an das Hilfecenter des Netzes.
- Sichtbarkeit von Kontaktdaten: Sofern Sie das Konto nicht geschäftlich nutzen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten für niemanden sichtbar machen.
- Sichtbarkeit Ihrer Inhalte: Beiträge, Profilbilder, Fotoalben… in den meisten Netzwerken können Sie genau auswählen, wer bestimmte Inhalte sehen darf. Hier gilt die Prämisse: Je weniger, desto besser.
Kennen Sie Ihre Rechte – und setzen Sie diese durch!
Auch wenn soziale Netzwerke weltweit agieren und meist in anderen Ländern basiert sind: Hierzulande müssen sie sich an das deutsche Recht halten – also an das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses besagt nicht nur, dass eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss, sondern ebenfalls, dass Nutzer der Erhebung ihrer Daten und den AGB widersprechen können müssen. Ein solcher Widerspruch resultiert allerdings meist in einer Löschung des betroffenen Kontos.
Kaum ein Rechtsgrundsatz wird bei Facebook, Twitter und Co. häufiger verletzt als das Recht am eigenen Bild. Wurden Fotos von Ihnen ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht, haben Sie einen Anspruch auf deren Löschung. Dies geht aus § 22 des Kunsturheberrechtgesetzes (KunstUrhG) hervor.
Zunächst können Sie die hochladende Person mit einem Verweis auf Ihren Datenschutz darum bitten, das Bild zu entfernen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Reaktion, können Sie das Bild bei dem Betreiber der Plattform melden.
Bleiben Sie sozial: Nicht nur Ihre Privatsphäre zählt
Bedenken Sie: Nicht nur Sie sind danach bestrebt, Ihren Datenschutz in sozialen Netzwerken zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist der Umgang mit fremden Daten innerhalb des Netzes ebenfalls wichtig. Die Plattformen bieten nämlich mehr als eine Möglichkeit, fremde Daten zu teilen.
So bieten viele soziale Netzwerke an, nach möglichen Kontakten zu suchen – allerdings müssen Sie dafür Ihr Adressbuch hochladen. Mit diesem Schritt geben Sie die E-Mail-Adressen all Ihrer Kontakte preis.
Auch das Hochladen von Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, sollte nicht ohne Absprache erfolgen. Dies gilt auch für das „Markieren“ von Personen auf Fotos, welches beispielsweise Facebook anbietet.
Ebenso sollten Sie der Bitte, ein Foto zu löschen, auf dem die betroffene Person zu sehen ist, schnellstmöglich nachkommen.
Ohne Kontrolle geht es nicht
Alle oben genannten Tipps verhelfen Ihnen zu einem möglichst sicheren Start in sozialen Netzwerken. Allerdings erfordert die Wahrung Ihres Datenschutzes ebenfalls, dass Sie regelmäßig Überprüfungen durchführen.
Checken Sie dabei, ob sich die Privatsphäre-Einstellungen geändert haben, ob Fotos von Ihnen ohne Ihr Wissen hochgeladen wurden und ob sich in Ihrer Freundesliste Profile eingeschlichen haben, die Sie nicht kennen und mit denen Sie keinen Kontakt haben.
Datenschutz beim Social-Media-Monitoring achten: Unternehmen müssen vorsichtig sein
Die Auswertung der Inhalte sozialer Netzwerke – „Social-Media-Monitoring“ – erfährt einen rasanten Aufschwung. Trends erkennen, Meinungsführer analysieren und so der Zukunft vorgreifen: Das neue Geschäftsmodell verspricht jenen Unternehmen, welche in die Materie eintauchen, einen signifikanten Marktvorsprung.
Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus, wenn soziale Netzwerke zur Informationsquelle Nummer 1 werden?
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet.
Die Krux mit personenbezogenen Daten im Detail
Personenbezogene Daten werden in Deutschland vom Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt. Grundsätzlich dürfen diese Informationen nur dann erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, wenn deren Besitzer (also die Person, auf welche sich die Daten beziehen) darin einwilligt.
Doch § 29 BDSG bestimmt weiterhin, dass personenbezogene Daten dann genutzt werden dürfen, wenn
[…] die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt
Unternehmen, welche auf Social-Media-Monitoring setzen, steht eine weitere Option zur Verfügung: Sie können auch dann private personenbezogene Daten nutzen, wenn sie diese anonymisieren.
Peter K. meint
14. Dezember 2023 at 11:26
Hie meldet sich das Sportamt Baselland (Schweiz). Wir sind auf der Suche nach einem/einer Referenten: in zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Medien. In unserem Programm für Vereinsfunktionäre in Sportvereinen und Sportverbänden bieten wir verschiedene Online-Kurse an. Könnte diesen Online-Kurs jemand von Ihnen (Do., 16. Mai 2024, 18.30 – 20.00 Uhr) übernehmen? Danke für ein zeitnahes Feedback.
Freundliche GrüssePeter K.
Hans meint
24. Februar 2023 at 16:24
Gibt es auch ein spezifischer Ratgeber für Tiktok?