Wie kann die Verbreitung von terroristischen Botschaften im Netz verhindert werden? Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Löschung im Online-Bereich binnen einer Stunde vor. Anbieter sollen also künftig stärker in die Pflicht genommen werden, Gegner befürchten eine Einführung der heftig kritisierten Uploadfilter.
Appell an Seitenbetreiber

Im Zuge der andauernden Diskussionen um eine Urheberrechtsreform in der EU wurde nun ein Gesetzesentwurf vorgelegt. In diesem ist u. a. die Forderung aufgeführt, dass Seitenbetreiber künftig als terroristisch identifizierte Inhalte selbst entfernen sollen. Die EU-Kommission verlangt eine Löschung bzw. eine Deaktivierung binnen einer Stunde – ansonsten können Hosts hohe Bußgelder drohen, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes umfassen.
Hiervon seien vor nicht nur die großen sozialen Netzwerke und Tech-Unternehmen betroffen, sondern jeder, der seine Dienste in der EU anbietet. Nebst Facebook, Twitter, Microsoft und Co. soll dies also auch für die Internetauftritte und Angebote kleinerer Unternehmen gelten. Welche Services nun genau von der Auflage betroffen sein würden, ist noch nicht eindeutig.
Die Schlacht um das Urheberrecht
Dieser Appell der EU-Kommission bezüglich der Löschung von Terror-Inhalten kommt natürlich nicht von ungefähr. Der Vorschlag wurde am selben Tag veröffentlicht, an welchem das EU-Parlament erneut über eine geplante Urheberrechtsreform abstimmte.

Eine solche Forderung nach möglichst zeitnaher Entfernung von Inhalten könnte Betreiber zur Benutzung von automatisierten Löschsoftwares verpflichten – eben jene Programme, die im Diskurs als „Uploadfilter“ bezeichnet werden. Diese sind, zusammen dem vorgesehen Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die am stärksten kritisierten Punkte der geplanten Reform:
- Gleichwohl der Begriff „Uploadfilter“ nicht in den Vorschlägen vorkommt, sehen dieselben eine automatisierte Überprüfung und ggf. sofortige Entfernung von Inhalten schon bei Hochladen auf eine Plattform vor. Kritiker befürchten Zensur und massenhafte Löschungen, ähnlich denen nach der Lancierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll garantieren, dass Google und andere Suchmaschinen künftig zahlen, wenn diese kurze Textanrisse von journalistischen Inhalten in ihren Suchergebnissen zeigen. Auch dieser Vorschlag wird wiederholt als realitätsfern diffamiert, vor allem kleine Verlage hätten wohl mit hohen Umsatzeinbußen zu rechnen.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Im Zuge der äußerst umstrittenen Urheberrechtsreform fordert die EU-Kommission eine Löschung von terroristischen Inhalten binnen einer Stunde. Ob der Entwurf in der Art umgesetzt wird, steht noch aus. Gegner der geplanten Auflage bemängeln, dass diese eine Einführung von schon zuvor umfangreich diskutierten Uploadfiltern begünstige. Damit die Sache rechtskräftig wird, müssen zunächst noch das Parlament und der Ministerrat zustimmen (informelles Trilogverfahren).
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