Das Wichtigste zur Einwilligung in die Datenverarbeitung in Kürze
- Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen gesammelt, verarbeitet oder ausgewertet werden.
- Eine Einwilligung muss in der Regel schriftlich erfolgen, bei Online-Formularen kann davon abgesehen werden.
- Ein Einspruch gegen die Verarbeitung oder ein Antrag auf Datenlöschung muss gehört und beachtet werden.
Wie ist die Erhebung personenbezogener Daten geregelt?
Inhaltsverzeichnis
Die Gesetze zur Regelung von Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung schreiben vor, wann und wie es zulässig ist, Daten von Personen zu erheben. Da jedes Bundesland seine eigenen Datenschutzgesetze verfasst, setzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur den Rahmen, in dem die Gesetzgebung der Länder agiert.
Auch besondere Umstände können begründen, warum ein Betroffener die Erhebung nicht schriftlich bestätigen muss. So könnte eine schriftliche Vereinbarung einen bestimmten Forschungszweck stören. Dadurch ist die Pflicht, die Einwilligung zur Datenspeicherung einzuholen, nicht aufgehoben. Nur auf die Schriftform kann dann verzichtet werden. Weiter unten finden Sie für die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten ein Muster.
Regeln bei der Erhebung besonderer Daten
Werden besondere personenbezogene Daten erhoben, muss das dem Betroffenen besonders mitgeteilt werden. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über:
- Rassische oder ethnische Herkunft
- Politische Meinung
- Religiöse oder philosophische Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitszustand
- Sexualleben
Da aus solchen Daten ein gravierender Nachteil für den Betroffenen entstehen kann, ist es unabdingbar die erhobenen Daten ausreichend zu sichern oder rechtzeitig wieder zu löschen.
Anforderungen an eine Einwilligung zur Datenverarbeitung
Des Weiteren muss der Betroffen darüber aufgeklärt werden, welche Stelle verantwortlich ist und bei Fragen kontaktiert werden kann. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung kann nur dann ergehen, wenn dem Betroffenen der Zweck der Erhebung und potenzielle dritte Empfänger der Daten klar und unmissverständlich vermittelt wurden.
Auch nach der Einwilligung in die Datenspeicherung hat der Betroffene Rechte, die beachtet werden müssen. So ist es möglich, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen und zu verlangen, dass die gespeicherten Daten gelöscht werden. Einer solchen Aufforderung muss umgehend nachgekommen werden. Die Betroffenen haben auch das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen, wenn sie dies verlangen.
Einverständniserklärung gemäß Datenschutz: Muster zum Download
Hier können Sie die gemäß Datenschutz erforderliche Einwilligungserklärung als Muster herunterladen und den Anforderungen im Einzelfall entsprechend modifizieren:
Download als .PDF Download als .DOC
iris meint
Die gut strukturierten Unterlagen sollten-Einwilligungserklärung und notwendige Anforderungen daran-angesichts der herannahenden DSGVO-Umsetzungspflicht im Mai angepasst werden.
Datenschutz.org meint
Hallo Iris,
vielen Dank für den Hinweis.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Müller meint
Es gibt ein Portal Käuferportal ich habe dort eine falsche Telefonnummer angegeben aber mir wurde mitgeteilt die Nummer die ich bei einer alten Anfrage drin hatte wurde verwendet. Ich habe meine Einwilligung zur Speicherung nicht gegeben.
Inda meint
Hallo! Die mobile Pflegekraft legte heute meinem Mann das Formular für die Datenschutzerklärung zum unterschreiben vor. Als ich als Ehefrau fragte, was ist wenn man es nicht unterschreibt, bekam ich die Antwort: dann können wir die Pflege nicht mehr machen. Ich bezweifle dass das stimmt, denn es kann doch niemand gezwungen werden zu unterschreiben. Mit freundlichen Grüssen
Klaus meint
Hallo,
ich habe eine Frage.
Darf jemand dort wo ich arbeite meinen Namen an eine andere Firma geben
welche dann wieder eine Bestellung an meine Firma schickt wo im Adressfeld mein Name benutzt wird? (Ohne meine Einverständniserklärung)
Normal würde man da eine Abteilung nennen.
Datenschutz.org meint
Hallo Klaus,
bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser speziellen Fragestellung an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend bewerten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Neta meint
Hallo ,meine Lehrerin hat mein probe Prüfung gehalten für ihre statistik zu machen.Ich bin 43 Jahre alt es handelte sich um ein Deutschkurs.Darf Sie es ohne meine Einwilligung.
Datenschutz.org meint
Hallo Neta,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Lehrerin, um sich bezüglich der Grundlagen der Datenverarbeitung informieren zu lassen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Andreas meint
Wie ist die Situation bei der Digitalisierung analoger privater Videos durch gewerbliche Anbieter? Darf der Anbieter die digitalisierten Filme bei sich speichern, nachdem sie auf Datenträger an den Kunden ausgeliefert und von diesem bezahlt wurden? Darf er die Daten (Filme) in der Cloud speichern?
Christoph meint
Das hängt natürlich von der Ausgestaltung des Vertrags bzw. der Vereinbarung mit dem Kunden ab.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Videos nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für die Ausführung des Auftrags notwendig sind plus einer gewissen Karenzzeit, um bei Reklamationen entsprechend Handeln zu können. Wenden Sie sich doch an den Datenschutzbeauftragten des Anbieters, wenn Sie dazu Fragen haben.