Das Wichtigste zur Einwilligung in die Datenverarbeitung in Kürze
- Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen gesammelt, verarbeitet oder ausgewertet werden.
- Eine Einwilligung muss in der Regel schriftlich erfolgen, bei Online-Formularen kann davon abgesehen werden.
- Ein Einspruch gegen die Verarbeitung oder ein Antrag auf Datenlöschung muss gehört und beachtet werden.
Spezielle Themen zur Einwilligung in die Datenvereinbarung
Wie ist die Erhebung personenbezogener Daten geregelt?
Inhaltsverzeichnis
Die Gesetze zur Regelung von Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung schreiben vor, wann und wie es zulässig ist, Daten von Personen zu erheben. Da jedes Bundesland seine eigenen Datenschutzgesetze verfasst, setzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur den Rahmen, in dem die Gesetzgebung der Länder agiert.
Abweichend davon ist das Verbot auch nichtig, wenn eine Behörde wie die Polizei die Daten erhebt, da sie durch eine Rechtsvorschrift dazu ermächtigt sind. Bestehende Gesetze könne auch eine Datenerhebung ohne Einwilligung ermöglichen. So bleiben Staatsorgane wie die Behörden der Strafverfolgung weiterhin handlungsfähig.
Auch besondere Umstände können begründen, warum ein Betroffener die Erhebung nicht schriftlich bestätigen muss. So könnte eine schriftliche Vereinbarung einen bestimmten Forschungszweck stören. Dadurch ist die Pflicht, die Einwilligung zur Datenspeicherung einzuholen, nicht aufgehoben. Nur auf die Schriftform kann dann verzichtet werden. Weiter unten finden Sie für die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten ein Muster.
Regeln bei der Erhebung besonderer Daten
Werden besondere personenbezogene Daten erhoben, muss das dem Betroffenen besonders mitgeteilt werden. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über:
- Rassische oder ethnische Herkunft
- Politische Meinung
- Religiöse oder philosophische Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitszustand
- Sexualleben
Da aus solchen Daten ein gravierender Nachteil für den Betroffenen entstehen kann, ist es unabdingbar die erhobenen Daten ausreichend zu sichern oder rechtzeitig wieder zu löschen.
Anforderungen an eine Einwilligung zur Datenverarbeitung
Im der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Bedingungen genannt, die eine Einwilligung zur Datenspeicherung erfüllen muss, um Wirksamkeit zu entfalten. So ist es unabdingbar, dass eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Diese kann nur passieren, wenn der Zweck der Erhebung klar ist.
Des Weiteren muss der Betroffen darüber aufgeklärt werden, welche Stelle verantwortlich ist und bei Fragen kontaktiert werden kann. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung kann nur dann ergehen, wenn dem Betroffenen der Zweck der Erhebung und potenzielle dritte Empfänger der Daten klar und unmissverständlich vermittelt wurden.
Auch nach der Einwilligung in die Datenspeicherung hat der Betroffene Rechte, die beachtet werden müssen. So ist es möglich, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen und zu verlangen, dass die gespeicherten Daten gelöscht werden. Einer solchen Aufforderung muss umgehend nachgekommen werden. Die Betroffenen haben auch das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen, wenn sie dies verlangen.
Einverständniserklärung gemäß Datenschutz: Muster zum Download
Hier können Sie die gemäß Datenschutz erforderliche Einwilligungserklärung als Muster herunterladen und den Anforderungen im Einzelfall entsprechend modifizieren:
Download als .PDF Download als .DOC
Thomas meint
14. November 2023 at 11:29
Zitat:
„Werden besondere personenbezogene Daten erhoben, muss das dem Betroffenen besonders mitgeteilt werden. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über:
Rassische oder ethnische Herkunft“
Ersteres bezweifle ich, da es nur die Rasse Mensch gibt.
Dass das wortwörtlich aus dem Berliner Datenschutzgesetz übernommen, und somit wortwörtlich der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG entspricht, macht die Sache nicht besser.
Timmi meint
29. März 2023 at 6:23
Von mir wurden personenbezogene Daten verarbeitet, obwohl ich keine Einwilligung gegeben habe. Ich bekomme keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO und die falschen personenbezogenen Daten werden nicht berichtigt. Handelt es sich möglicherweise um einen Verstoß nach Paragraph 42 BDSG, 202a StGB, 238 StGB? Was empfehlen Sie mir?
Gerhard L. meint
7. März 2023 at 17:31
Darf ich mir als Mitarbeiter der Personalabteilung eine Kopie der Geburtsurkunde einer Bewerberin/Bewerbers bzw. einer zukünftigen Mitarbeiterin/eines zukünftigen Mitarbeiters anfertigen und in die Personalakte legen?
A. B. meint
7. April 2022 at 20:36
Bei der Website dasörtliche.de sind Cookies nur äußerst umständlich bis gar nicht zu deaktivieren – eine Zumutung und m.E. so nicht statthaft.🤬
Lucas meint
10. März 2021 at 14:03
Hallo,
wie ist es bei einer einmaligen Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf einer Einwilligung fußt?
Wir löschen die personenbezogenen Daten unmittelbar nach der Verarbeitung. Damit (1) läuft ein Widerruf bei Ausspruch ins Leere und (2) habe ich aufgrund der Dokumentationspflichten eine Einwilligung (die für sich genommen ein personenbezogenes Datum ist) obwohl ich keine weiteren Informationen zu dieser Person in meinen Systemen habe.
(1) Kann ich in diesem Fall auf den Hinweis zum Widerruf verzichten?
(2) Soll ich nach Löschung der Daten trotzdem die Einwilligung behalten?
Vielen Dank!
Grüße, L
Andreas meint
21. Oktober 2019 at 11:30
Wie ist die Situation bei der Digitalisierung analoger privater Videos durch gewerbliche Anbieter? Darf der Anbieter die digitalisierten Filme bei sich speichern, nachdem sie auf Datenträger an den Kunden ausgeliefert und von diesem bezahlt wurden? Darf er die Daten (Filme) in der Cloud speichern?
Christoph meint
23. Oktober 2019 at 15:31
Das hängt natürlich von der Ausgestaltung des Vertrags bzw. der Vereinbarung mit dem Kunden ab.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Videos nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für die Ausführung des Auftrags notwendig sind plus einer gewissen Karenzzeit, um bei Reklamationen entsprechend Handeln zu können. Wenden Sie sich doch an den Datenschutzbeauftragten des Anbieters, wenn Sie dazu Fragen haben.
Neta meint
13. Oktober 2018 at 17:54
Hallo ,meine Lehrerin hat mein probe Prüfung gehalten für ihre statistik zu machen.Ich bin 43 Jahre alt es handelte sich um ein Deutschkurs.Darf Sie es ohne meine Einwilligung.
datenschutz.org meint
15. Oktober 2018 at 16:58
Hallo Neta,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Lehrerin, um sich bezüglich der Grundlagen der Datenverarbeitung informieren zu lassen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Klaus meint
20. August 2018 at 16:45
Hallo,
ich habe eine Frage.
Darf jemand dort wo ich arbeite meinen Namen an eine andere Firma geben
welche dann wieder eine Bestellung an meine Firma schickt wo im Adressfeld mein Name benutzt wird? (Ohne meine Einverständniserklärung)
Normal würde man da eine Abteilung nennen.
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 16:48
Hallo Klaus,
bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser speziellen Fragestellung an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend bewerten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Inda meint
8. Juni 2018 at 19:26
Hallo! Die mobile Pflegekraft legte heute meinem Mann das Formular für die Datenschutzerklärung zum unterschreiben vor. Als ich als Ehefrau fragte, was ist wenn man es nicht unterschreibt, bekam ich die Antwort: dann können wir die Pflege nicht mehr machen. Ich bezweifle dass das stimmt, denn es kann doch niemand gezwungen werden zu unterschreiben. Mit freundlichen Grüssen
Müller meint
7. Mai 2018 at 19:14
Es gibt ein Portal Käuferportal ich habe dort eine falsche Telefonnummer angegeben aber mir wurde mitgeteilt die Nummer die ich bei einer alten Anfrage drin hatte wurde verwendet. Ich habe meine Einwilligung zur Speicherung nicht gegeben.
iris meint
26. Januar 2018 at 12:01
Die gut strukturierten Unterlagen sollten-Einwilligungserklärung und notwendige Anforderungen daran-angesichts der herannahenden DSGVO-Umsetzungspflicht im Mai angepasst werden.
datenschutz.org meint
27. März 2018 at 17:26
Hallo Iris,
vielen Dank für den Hinweis.
Die Redaktion von Datenschutz.org