Auf die Firmen Vodafone und Telekom könnte ein Verfahren zukommen, da diese die Herausgabe von Kundendaten gegenüber zuständigen Staatsanwaltschaften verweigert haben. Solche Rechtsstreite zwischen Hoheitsgewalt und Privatsphäreschutz kommen vor allem durch eine häufig uneindeutige gesetzliche Lage zustande.
Firmen verweigerten Auskunft
Bei dem zweiten Beispiel wurde in Augustdorf, ebenfalls gelegen in Nordrhein-Westfalen, eine Frau tot aufgefunden. Ein verdächtiger Arbeitskollege war zunächst flüchtig. Auch hier wurden entsprechende Standortdaten von der Telekom nicht herausgegeben.
In genanntem Paragraph heißt es in Absatz 2:
Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
Ob die Sache zum Präzedenzfall wird, bleibt abzuwarten
In beiden Verfahren konnten die Täter zwar dennoch gefasst und verurteilt werden; wenn gegen Vodafone und die Telekom ein solches Verfahren eröffnet werden würde, könnte dies unter Umständen ein richtungsweisendes Urteil sein. Denn in vielen ähnlichen Fällen verweigerten sich Anbieter, was die Herausgabe von Kundeninformationen angeht. Die digitale Beweissicherung gehört zu einer der vielen rechtlichen Verquickungen im Cyberraum, welche noch nicht abschließend geklärt sind. Würde erfolgreich gegen die beiden Anbieter geklagt werden, könnte dies Ermittlern künftig mehr Befugnisse geben.
Zum anderen befeuern diese Fälle erneut die Diskussionen um die Nützlichkeit einer landesweiten Vorratsdatenspeicherung. Gerade im Falle von Kinderpornographie etwa wird wiederholt betont, wie unverzichtbar die Herausgabe von Providerdaten für eine Strafverfolgung sei.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Auf Vodafone und Telekom könnte ein Verfahren zukommen, da beide Firmen im Zug von Mordermittlungen die Standortdaten von Verdächtigen nicht preisgaben. Die Ermittler sahen sich in ihrer Arbeit eingeschränkt, während die betroffenen Anbieter auf Datenschutz und geltendes Recht beharrten.
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