Sollte die Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden? Mit dieser Frage musste sich der EuGH befassen. Die Antwort überrascht.
Urteil
EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist unzulässig
Große Überraschungen waren nach vorangegangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes kaum noch erwartet worden, nun kam die Bestätigung: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss bei dem seit 2015 ausgesetzten Vorhaben nun also nachsteuern.