Seit Jahren wehrt sich der größte Softwarehersteller der Welt gegen den Datenzugriff bei Microsoft durch die USA im Ausland. Das höchste US-amerikanische Gericht behandelte den Fall, doch das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Der Grund ist ein neues Gesetz.
Datenzugriff: Microsoft wollte den USA keine Daten aus dem Ausland übergeben
Der Supreme Court, das höchste US-Gericht, sollte in diesem Streit eine Entscheidung herbeiführen. Der Datenschutz in den USA wird regelmäßig durch Sicherheitsgesetze beschränkt.
CLOUD Act stellt neue Gesetzesgrundlage dar
Dazu wird es nun nicht mehr kommen. Das Verfahren ist eingestellt, auf dem Papier hat Microsoft gewonnen. Doch lange wird der Datenzugriff bei Microsoft durch die USA nicht zu verhindern sein.
Am 23. März 2018 wurde der CLOUD Act beschlossen. Dieser besagt, dass Dienstebetreiber Kundendaten herausgeben müssen, unabhängig davon, wo diese physisch gespeichert sind.
Betroffen von dem neuen Gesetz sind die Daten von:
- US-Bürgern im Ausland,
- US-Einwohnern im Ausland,
- In den USA registrierte Unternehmen.
Trifft keines dieser Kriterien auf den betroffenen Kunden zu, kann gegen den Datenzugriff bei Microsoft durch die USA Widerspruch eingelegt werden. Eine weitere Voraussetzung für den Widerspruch ist, wenn die Herausgabe der Daten in dem Land, in dem diese gespeichert sind, rechtswidrig ist.
Im Umkehrschluss heißt das jedoch auch: Handelt es sich um einen US-Bürger, zwingt der CLOUD Act den Betreiber ausländisches Recht zu brechen – eine Gefahr für den Datenschutz im betroffenen Land.
Kurz und knapp zusammengefasst
Das Verfahren, das sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Datenzugriff bei Microsoft durch die USA legal sei, wurde beigelegt. Grund ist der CLOUD Act, der den Konzern nun gesetzlich verpflichtet, Daten von US-Bürgern, die auf ausländischen Servern gespeichert sind, an die USA zu übergeben.
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