Wenn am 25. Mai die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, beginnt für viele Unternehmen eine Zeit des Bangens. Viele Firmen in ganz Europa dürften unsicher sein, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und welche Sanktionen sie erwarten, wenn etwas schiefgeht. Die europaweite DSGVO-Panik greift in Sachsen der CDU-Fraktionsvorsitzende Kupfer auf.
Anforderungschaos im Bereich Datenschutz
„Ein bürokratisches Monster, das gezähmt werden muss.“ so Frank Kupfer von der CDU in Sachsen.
Fraktionschef Kupfer erklärt, dass die DSGVO in ihrer Form eine Gefahr für die Unternehmen des Freistaates, anderer Bundesländer sowie der anderen EU-Staaten sei.
Das bürokratische Monster, das hier erschaffen werde, sei für die mittleren und kleinen Unternehmen existenzbedrohend. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen widerspricht dieser Aussage und versucht so, der DSGVO-Panik in Sachsen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er verweist darauf, dass die befürchteten Bußgelder (die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes sein können) mit Augenmaß verhängt werden und auch in der Anfangszeit mit Kulanz gerechnet werden darf.
Die DSGVO-Panik über Sachsen hinaus ein Phänomen
Doch nicht nur im Freistaat sind die Bedenken gegen die Datenschutzverordnung aktuell. In der gesamten europäischen Union regt sich Unsicherheit. Welche Konsequenzen es geben wird, wird sich nach dem 25. Mai 2018 zeigen. Die größte Angst geht von Abmahnanwälten aus. Erwartungsgemäß stehen diese schon in den Startlöchern, um jede mögliche Abweichung vom Gesetz abzumahnen und entsprechende Gebühren zu verlangen.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die DSGVO-Panik in Sachsen betrifft Unternehmen in ganz Europa und in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen. Wegen der Unsicherheit darüber, wer welche Regeln einhalten muss und wie Einverständniserklärung mit dem Kunden gestaltet sein soll, wehren sich Verbände noch gegen die Regelung. Die Konsequenzen werden ab dem 25. Mai 2018 sichtbar.
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