Am 25.05.2018 wurde die DSGVO verbindlich. Ein Rückblick ermöglicht es, die Startschwierigkeiten zu analysieren und zu erkennen, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Denn obwohl die befürchtete große Abmahnwelle bisher ausgeblieben ist, hat sich gezeigt, dass die Sensibilität für Datenschutz und Datensicherheit in keinem Verhältnis zu den Vorschriften steht. Die daraus resultierenden Verwirrungen haben für eine Vielzahl von Blüten geführt, die von unterhaltsam bis erschreckend reichen.
Was zeigt der DSGVO-Rückblick?
So haben kleine, mittlere, aber auch große Unternehmen mitunter zu skurrilen Maßnahmen gegriffen, um sich abzusichern. Aber auch für Datenschutzbeauftragte der Länder bietet die DSGVO Grund zum Rückblick.
Die größte und bemerkenswerteste Veränderung sei hier als Erstes genannt: Die Sensibilität für den Datenschutz hat zugenommen. Vielen Menschen in Deutschland schien das Konzept des Datenschutzes bisher unbekannt zu sein, berichtet der sächsische Datenschutzbeauftragte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre scheint bei den Bürgern wenig populär zu sein.
In Österreich wiederum gab es regen Widerstand gegen die DSGVO. Im Rückblick zeigt sich aber, dass sich auch die Österreicher der Regelung unterwerfen. Um jedoch die Spannung zu nehmen, wurden die Strafen für den Einführungszeitraum ausgesetzt.
Anekdoten im DSGVO-Rückblick
In unserer Fleischerei fragen wir sie manchmal nach Ihrem Namen und merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten ist. Um die Kundenrechte zu waren, bietet der Metzger ein Einspruchmöglichkeit: Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie beim Betreten der Fleischerei laut: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!
Kurz und knapp zusammengefasst
Der Start der DSGVO war sehr holprig und ist immer noch nicht ins Rollen gekommen. Die Regeln wurden oft ungenau interpretiert und gedeutet. Der dabei entstandene Eindruck für die Betroffenen ist nicht gerade rosig. Diese befürchten die drakonischen Strafen als Normalfall, die als Höchststrafen veranschlagt sind.
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