Das Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze
- Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen kann, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
- Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
- Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.
Bußgeldrechner: DSGVO-Verstöße
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz?
Inhaltsverzeichnis
Mit Wirkung zum 28. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung für alle Mitgliedsländer verbindlich. Anders als bei anderen Datenschutzrichtlinien bedarf es nicht erst der Übertragung in nationales Recht. Bis zum Ablauf dieser Frist gelten die EU-Datenschutzrichtlinie und die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze übergangsweise noch in ihrer alten Form.
Bei der Betrachtung, welche Sanktionen ein Datenschutzverstoß zur Folge haben kann, ist mithin auch diese Differenz zu berücksichtigen und einander gegenüberzustellen.
Verstoß gegen den Datenschutz – Konsequenzen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt. Unterschieden wird nämlich zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 43 BDSG) und Straftaten (§ 44 BDSG). Die Paragraphen enthalten jeweils einen umfassenden Katalog von entsprechend sanktionierten Verstößen.
Bei den Ordnungswidrigkeiten wird zwischen zwei Bußgeldstufen differenziert:
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann z. B. ein folgender Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen: Verstoß gegen die Meldepflicht, die Auskunftspflicht, die Zweckbindung oder unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten entgegen den Willen des Betroffenen.
- bis zu 300.000 Euro Bußgeld sieht das BDSG z. B. in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.
Neues Bundesdatenschutzgesetz
Mit Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle nationalen Gesetze auf die jeweiligen Bestimmungen entsprechend zugeschnitten werden. Obwohl es dabei keiner separaten Übertragung in nationales Recht bedarf, müssen die Einzelgesetze dennoch derart umformuliert werden, dass sie den Bestimmungen in der DSGVO nicht zuwiderlaufen. Sie dürfen Sie lediglich ergänzen.
Im neuen BDSG werden mithin auch die Bußgeld- und Strafvorschriften entsprechend abgewandelt. Ein direkter Bezug zu den betreffenden Passagen der DSGVO wird hergestellt. Die Regelungen sind dann auf insgesamt drei Paragraphen verteilt (§§ 41 bis 43 BDSG). Diese ergänzen dabei nur die DSGVO und sind bezogen auf den Katalog an Verstößen umfassend gekürzt.
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz werden die Strafen gemäß (neuem) BDSG zum Teil sogar angehoben:
- Die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Beim Erschleichen von Daten oder unberechtigter und entgeltlicher Datenverarbeitung bleibt der derzeitige Strafrahmen bestehen.
- Die Geldbuße bei einem ordnungswidrigen Verstoß wurde auf 50.000 Euro gedeckelt. Betrachtet werden ab Mai 2018 dabei aber nur noch zwei Tatbestände gesondert: der Verstoß gegen das Auskunftsrecht sowie die nicht rechtzeitige Unterrichtung des Betroffenen.
Die Streichung von Delikten aus dem BDSG bedeutet aber nicht, dass ab Wirksamkeit des neuen Entwurfs nur noch diese sanktioniert werden können. Vielmehr verdankt sich dies der Tatsache, dass die meisten anderen zuvor geführten Verstöße nunmehr in die DSGVO aufgenommen wurden. In dieser sind eigens Strafen für einen Verstoß gegen den Datenschutz vorgesehen.
Wie können Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?
Haben Sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhalten? Können Sie z. B. auch die Verletzung vom Datenschutz durch andere Arbeitnehmer jemandem melden? Oder wie können Sie sich gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber wehren?
Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden. Gegenüber diesem können Sie eine entsprechende Anzeige etwa wegen der unberechtigten Weitergabe persönlicher Daten oder anderer Datenschutzverletzungen einbringen.
Thomas meint
22. September 2018 at 16:54
Guten Tag,
durch Finanziellen schwierigkeiten habe Schulden mit eine Bank.
Die Bank hat sich an eine Inkasso-Dienst gewendet, um das Geld zurück zubekommen.
Der Inkasso-Dienst schreibt mein ehemahliger arbeitgeber an (habe in Juli 2017 Firma gewechselt),
wo ich mit diese Firma schon lange nichtsmehr zutun habe, wegen Lohnpfändung.
Ich finde das ist ein Verstoß gegen meine Daten, den jetzt meine ehemahlige Arbeitgeber weiß
über meine (private) Finanzielle schwierigkeiten.
Vor zwei Tagen hat er mich Kontaktiert, wegen diesen Brief, und es steht alles im diesen Brief.
Name der Bank (Gläubiger), und die höhe meine Schulden.
Fühle mich so verletzt…was mache ich jetzt.
datenschutz.org meint
10. Oktober 2018 at 13:53
Hallo Thomas,
vermuten Betroffene einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie dies gegenüber dem Datenschutzbeauftragten den betreffenden Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden gegenüber mitteilen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Gabriele meint
21. September 2018 at 14:04
Hallo,
ich weiß, dass bei meinem alten Arbeitgeber Bewerbugnsunterlagen von mir gespeichert sind, auf die jeder Zugriff hat. Ich habe darum gebeten diese zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen. Habe ich Anspruch auf eine solche Bestätigung und an wen wende ich mich bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß, wenn das Unternehmen weniger als 8 Mitarbeiter hat?
Danke
datenschutz.org meint
10. Oktober 2018 at 13:42
Hallo Gabriele,
Betroffene haben im Einzelfall ein Recht auf Löschung der Daten. Eine Bestätigung ist dabei sinnvoll.
Einen möglichen Datenschutzverstoß können Sie gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Tina meint
21. September 2018 at 9:28
Guten Tag, darf ein Verein Mitglieder die er ausgeschlossen hat öffentlich und auch für vereinsfremde Personen zugänglich aushängen? Angegeben sind Vor und Nachname. Freundliche Grüße Tina
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 12:56
Hallo Tina,
bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung an einen Anwalt. Auch ein Datenschutzbeauftragter kann hier ggf. beratend tätig werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Viktoria meint
20. September 2018 at 7:43
Hallo, mein Ex Freund hat bei meinem Auszug , ohne mein Wissen, die Dokumente meiner Kinder und alle Unterlagen was meine Scheidung betrifft an sich genommen , besser gesagt einfach geklaut.
Jetzt hat er das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragt UND versucht die alten Kamele gegen mich zu verwenden. Ein Jahr lang hat er mir erzählt , er hätte diese nicht. Gestern , bei einem Gespräch bei der Gerichts-Gutachterin , hat er sich verplappert und ganz wichtig getan , dass er meine persönlichen Unterlagen hat und auch die meiner Kinder. Desweiteren hält er meine Fotoalben (auch Aktfotos mit dabei) bei sich und rückt diese nicht raus.
Ich sehe hier ganz klar ein Verstoß, zu 100% sicher bin ich mir allerdings nicht.
Was kann ich in solch einem Fall tun?
Viele Grüße Vic
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 10:51
Hallo Viktoria,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und eine Herausgabepflicht informieren zu lassen. Die Anwendung der DSGVO ist hier zu prüfen, da diese nicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im rein familiären und privaten Umfeld erfasst. Hier kommen ggf. andere Rechtsgrundlagen zum Tragen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Samantha meint
19. September 2018 at 12:35
Welche rechtliche Möglichkeit habe ich, wenn meine Daten (Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) von einer Person, der ich diese zur Kontaktaufnahme mit mir ausgehändigt habe, ohne mein Wissen an Dritte weitergegeben worden sind? Ist es legitim, dies zu tun, wenn der Dritte eine Bevollmächtigung der Person hat, ihre Interessen zu vertreten und mit mir in Kontakt zu treten, oder ist auch dann mein Einverständnis zur Weitergabe meiner Kontaktdaten erforderlich? D.h. muss mich die Person, der ich meine Kontaktdaten anvertraut habe, persönlich oder schriftlich an mich wenden, BEVOR eine Weitergabe meiner Daten erfolgt?
Was kann ich bei erfolgter Zuwiderhandlung nun tun, außer der Nutzung meiner Daten zu widersprechen? (Das tut ja nicht weh….) Liegt hier ein Verstoß gegen das Gesetz vor?
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 10:27
Hallo Samantha,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Einen möglichen Datenschutzverstoß können Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden melden. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Weitergabe nicht in jedem Fall einer Einwilligung bedarf. Hier ist der Einzelfall genauer zu prüfen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Dorie meint
18. September 2018 at 21:59
Unser Nachbar, Apotheker, wirft seine Rechnungen ungeschreddert in die Papiertonne. Auf den Rechnungen und Quittungen sind sowohl die Namen, nebst der kompletten Adressen und der Medikamente ersichtlich. An was für eine Stelle wende ich mich als Privatperson ?
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 10:19
Hallo Dorie,
Sie können mögliche Datenschutzverstöße gegenüber den Aufsichtsbehörden (insbesondere Landesbauftragte für Datenschutz) melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Janett meint
18. September 2018 at 19:56
Darf eine Anwaltskanzlei ein anwaltliches Schreiben an Haustüren hängen? Das Schreiben kann von jedem, der an dem Haus vorbei geht eingesehen werden.
Adresse, Aktenzeichen, Gegnerische Parteien sowie der gesamte Schreibenstext ist zu lesen.
datenschutz.org meint
21. September 2018 at 10:18
Hallo Janett,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Kanzlei. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Frank meint
17. September 2018 at 14:53
Hallo,
ich bin von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden. Da ich anwaltlich gegen diese Kündigung vorgegangen bin, macht mich der Geschäftsführer bei zukünftigen, potentiellen Arbeitgebern schlecht und leitet personalspezifische Informationen (auch über meinen Gesundheitszustand) – über das von ihm ausgestellte abschließende, qualifizierte Arbeitszeugnis hinaus – weiter. Daher erhalte ich von allen Arbeitgebern auf meine Bewerbung leider nur Absagen. Ich habe von meiner Person aus keinerlei Zustimmung/Einwilligung gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber zur Weiterleitung meiner Personaldaten erteilt. Verstößt mein ehemaliger Arbeitgeber gegen die Regelungen der DSGVO? Was kann ich dagegen tun?
Über Antwort freue ich mich. Danke.
datenschutz.org meint
17. September 2018 at 15:57
Hallo Frank,
vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie dies gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden. Wenden Sie sich auch an Ihren Anwalt, um den Vorgang prüfen zu lassen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Natalia meint
17. September 2018 at 14:49
Hallo.
Am 14.09.2018 habe ich eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen. Grund der Abmahnung: eine Kita hat eine Vermutung, dass ich eine Negativbewertung von meinem Account im Google über die Kita gelassen habe.
Ich bin keine Kundin von dieser Kita und besucht meine Tochter diese Kita seit Juni 2016 nicht!
Meine Frage: ob die Kita (ohne mein Erlaubnis) mein Postanschrift an den Rechtsanwalt weiterleiten durfte? Weil Rechtsanwalt keine Behörde oder staatliches Amt ist.
Meine Meinung nach, dass den Datenschutzgesetz regelt, dass nur Polizei Abschnitt oder Gericht und andere Behörde meine persönliche Daten bearbeiten dürfen.
Kann jemand mir antworten, ob ich den Datenschutzgesetz richtig verstanden habe?
datenschutz.org meint
17. September 2018 at 15:55
Hallo Natalia,
im Rahmen eines juristischen Mandats ist in aller Regel auch die Preisgabe personenbezogener Daten des Gegners zulässig, sofern diese für die Durchsetzung von Ansprüchen u. a. erforderlich sind. Andernfalls ließen sich juristische Verfahren nicht mehr gestalten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
G. meint
13. September 2018 at 19:32
Guten Tag, mein Vermieter (große WBG) erstellt die Nebenkostenabrechnung und verwendet darin meine Bankdaten in Klardarstellung. Diese Schriftsätze werden dann von Personen ein kuvertiert und von eigene Mitarbeitern in die Briefkästen verteilt. Dabei kam es auch zu Fehleinwürfen. Ich bat um die übliche XX Darstellung der letzten Ziffern, bzw. um “ auf das uns bekannte Konto“ oder ähnliche Formulierungen. Vermieter meinte, das ist zu Aufwendig und will das nicht ändern. Frage: Ist das ein Verstoß und was kann ich tun
datenschutz.org meint
17. September 2018 at 15:31
Hallo,
vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie dies gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des zuständigen Unternehmens sowie den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Thomas meint
12. September 2018 at 21:21
Hallo.
Ich habe 2 Fotobücher (eingeschweißt) von fremden Personen erhalten und nicht meine bestellten. Diese sind vermutlich (nach Aussage eines Mitarbeiters) an eine andere Person geschickt worden. Ich finde, dass das nicht nur gegen den Datenschutz verstößt, sondern auch ein Eingriff in meine Privatsphäre darstellt, wenn fremde Personen ohne meine Einwilligungen Fotos von mir haben.
1. Was kann ich tun, um die Firma unter Druck zu setzen?
2. Wie kann mir die Firma garantieren, dass sie die Fotobücher zurückerhalten hat?
3. Sollte ich Anzeige erstatten?
Vielen Dank im Voraus
datenschutz.org meint
17. September 2018 at 15:29
Hallo Thomas,
bitte wenden Sie sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten oder den Landesbeauftragten für Datenschutz, wenn Sie einen möglichen Datenschutzverstoß melden wollen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
B. meint
11. September 2018 at 21:53
Hallo
Ich habe durch unser Büro erfahren das mein Chef beim Steuerberater (Mein Chef wegen der Firma und ich gehe wegen meiner Steuererklärung dorthin) das mein Chef auf eine offene Rechnung meinerseits angesprochen wurde wie es mit der Bezahlung der Rechnung aussieht ( habe noch eine Rechnung offen von der letzten Steuererklärung) mein Chef will die Rechnung bezahlen und dafür meine Arbeitsstunden in Anspruch nehmen (verrechnen) hat mit mir persönlich darüber aber nicht gesprochen…wie gesagt…habe ich durch das Büro heimlich erfahren…da es sich um meine Überstunden handelt werde ich das also erst merken wenn meine Abrechnung nicht stimmt…darf der Steuerberater einfach meinen Chef darauf ansprechen das ich noch was bezahlen muss….und mein Chef mir einfach das Geld abziehen ohne mein wissen?????
datenschutz.org meint
14. September 2018 at 16:52
Hallo,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Prüfung und datenschutzrechtliche Einschätzung an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens und einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
H. K. meint
5. September 2018 at 16:21
Hallo,
ich habe von der DHL bei meinem Nachforschungs-Antrag eine Straße im Antrag gehabt die so absurd war das ich mir gedacht habe, dass es die Adresse sein muss wo das Paket gelandet ist. Es war für mich ein keine Große Sache , die Firma auswendig zu machen und dort anzurufen! Ist das eine Verletzung der DSVGO? Kann man sowas melden?
datenschutz.org meint
10. September 2018 at 12:37
Hallo,
in der Regel bedarf es der Einwilligung des Betroffenen, um entsprechende Ersatzzustellungen zu ermöglichen. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie dies gegenüber den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
dsba meint
4. September 2018 at 14:22
Hallo, meine Kollegin wird von Ihrem Ehemann und seinem Kollegen per Handyortung kontrolliert, gestalked, sms/whatsapp gelesen, mit dem Auto verfolgt und dies weiterkommuniziert und in der Umgebung denunziert. Sie wurde sogar in einem öffentlichen Lokal entsprechend konfrontiert und bloßgestellt. Wie soll sie weiter vorgehen? Herzlichen Dank.
datenschutz.org meint
10. September 2018 at 12:28
Hallo,
will sich Ihre Kollegin trennen und scheiden lassen, kann Sie sich Hilfe suchend an einen Anwalt wenden. Ggf. ist bei einem gewünschten Kontaktverbot auch die Anzeige bei der Polizei möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Erika meint
3. September 2018 at 10:53
Hallo,
zu einem Dorfjubiläum wurde ein Buch von einem Dorfbewohner gedruckt.
Hier wurden alle Häuser der Dorfes dargestellt. Es wurden dafür Haus-Aufnahmen von früher benutzt (private) und es wurden dem gegenüber aktuelle Bilder gestellt. Bis dahin alles OK. Der Effekt der Veränderung ist ersichtlich.
Das Buch wurde im Nachgang noch einmal bearbeitet und ohne Absprache mit der Gemeinde bzw. Ortsbeirat in einer höheren Anzahl gedruckt. Das Ziel des „Autors“ war es, dass die Dorfbewohner bzw. Interessenten das Buch zum Selbstkostenpreis erwerben können.
Doch nun wurde ohne Absprache mit den Hausbesitzern unter den aktuellen Bildern, die Namen der derzeitigen Bewohner geschrieben. Sprich hier wohnt Fam. XY. ODER Hauseigentümer: ABC, Bewohner:DEF.
Wie ist der Sachverhalt? Der Ortsbürgermeister hat eine Verteilung / Verkauf gestoppt. Der Gemeindebürgermeister findet es nicht schlimm und übernimmt die kommenden Konsquenzen (falls es zu Problemen kommen sollte).
Wie gehe ich als Bürger des Dorfes damit um? Ich / Wir wurde/n nicht gefragt und ich hätte einer namentlichen Erwähnung nicht zugestimmt.
datenschutz.org meint
7. September 2018 at 16:05
allo Erika,
vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber dem verantwortlichen Datenschutzbeauftragten oder den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Chris meint
31. August 2018 at 12:36
Guten Tag.
Ich habe folgende Frage:
Freundin X schreibt über ihr Handy mit ihrem Freund. Ihre Freundin B schreibt über das Zweithandy von X deren Freund an, welcher in die Kommunikation einsteigt. Es kommt heraus, dass er beide betrügt. Freundin B gibt die Kommunikation an X weiter bzw gibt ihr das Handy zurück.
Jetzt will der (mittlerweile eX-) Freund von X die Freundin B anzeigen wegen Datenschutzmissbrauch. Kommt er damit durch? Beide Handys gehören ja eh Freundin X.
datenschutz.org meint
7. September 2018 at 15:54
Hallo Chris,
die Datenschutzgrundverordnung findet in aller Regel keine Anwendung bei einer Datenverarbeitung im rein privaten und familiären Umfeld.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Marc meint
30. August 2018 at 18:56
Mein ehemaliger Chef hat seinem Mitarbeiter die daten eines alten mitarbeiters der das Unternehmen längst verlassen hat gegeben und dieser sollte sich für den alten Mitarbeiter ausgeben und mit deinem Daten arbeiten.
Beging der Arbeitgeber einen Verstoß gegen den Datenschutz??
datenschutz.org meint
7. September 2018 at 15:41
Hallo Marc,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Eine abschließende Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Katinka meint
29. August 2018 at 23:09
Hallo,
Ich habe eine Katze verkauft und der Tierarzt des neuen Besitzers hat meinen alten Tierarzt angerufen um Auskünfte über vergangene Behandlungen meinerseits zu kontrollieren(keine ansteckenden od sonstigen relevanten Erkrankungen).ich finde hier wurde ohne mein Einverständnis der Datenschutz verletzt,da auch ich mit persönlichen Namen einbezogen würde.
Patricia meint
29. August 2018 at 14:05
Hallo,
bei meinem Ex-Unternehmen sind immer noch Bilder von mir auf der Homepage und auch in Prospekten/Handbüchern die das Unternehmen auf der Homepage zeigt. Dies möchte ich aber nicht.
Kann ich beim DSVO Anzeige erstatten?
datenschutz.org meint
30. August 2018 at 11:02
Hallo Patricia,
bitte wenden Sie sich ggf. mit einer entsprechenden Löschanfrage an das betreffende Unternehmen. Ein Verstoß liegt allein auf Grundlage der Veröffentlichung nicht vor, sofern diesbezüglich ehemals eine Einwilligung abgegeben wurde.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Frank meint
29. August 2018 at 11:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ein Unternehmen (Ingenieur Büro) meine persönlichen Daten wie E-Mail Adresse und Anschrift ohne Einwilligung an deren Kunden weiter leiten?
Vielen Dank vorab
datenschutz.org meint
30. August 2018 at 10:45
Hallo Frank,
ausschlaggebend ist in der Regel der zugrunde liegende Sachverhalt. Eine Einwilligung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Unternehmen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Moritz meint
27. August 2018 at 23:43
Hallo,
ich werde von meinem Arbeitgeber aufgefordert, eine neue Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Dort steht neben dem Hinweis auf das Datengeheimnis gemäß Art.5 DS-GVO, weitere Hinweise zu Art . 24, Art.28, Art. 82 und Art. 83.
Bei den Geldbußen wird es mir richtig unwohl, zumal ich nicht sicher bin, ob mein Arbeitgeber alles richtig macht.
Ich möchte das Dokument nicht unterschreiben. Aber alle machen das ohne zu hinterfragen. Was soll ich tun?
datenschutz.org meint
28. August 2018 at 16:50
Hallo Moritz,
bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens oder einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
MurksMaus meint
23. August 2018 at 16:22
ab Android Betriebssystem „OREO (8.0 nicht bestätigt) 8.1“ ist es nicht mehr möglich, seine Termine auf dem Handy in einem Terminkalender LOKAL zu speichern – der Kalenderinhalt wird immer wieder gelöscht!
Nach etlichen Anfragen bekam ich Folgendes zur Antwort:
sofern die Daten nicht mit mit einem Google-Account synchronisiert werden, wird der Kalenderspeicher geleert – ohne Sychronisation keine Termine mehr.
Da (wahrscheinlich nicht nur) ich keine Lust habe, permanent online zu sein, geschweige denn, gezwungener Maßen, meine Daten an Google zu senden – was gehen Google meine/fremder Leute Termine an?????
m.E.n. handelt es sich hier um eine Datenschutzverletzung immensen Ausmaßes – schließlich sind sämtliche User betroffen, welche sich ein aktuelles Handy zulegen wollen
Dirk meint
23. August 2018 at 10:30
Folgendes ist bei meinem Arbeitgeber passiert:
Mein Arbeitgeber hat über mehrere Wochen, mit Hilfe einer elektronischen Schließanlage ein Bewegungsprofil von mir erstellt. Dieses Bewegungsprofil wurde dann dem Betriebsrat bei einer Betriebsratsanhörung vorgelegt, um eine Kündigungsgrund zu “ beweisen“. Der Datenschutzbeauftragter ist gleichzeitig mein direkter Vorgesetzter und Systemadministrator. Ich habe weder der Datenspeicherung schriftlich zugestimmt, noch gibt es eine Betriebsvereinbarung. Wie kann ich jetzt Vorgehen?
datenschutz.org meint
28. August 2018 at 16:56
Hallo Dirk,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Vorgänge an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Felix meint
22. August 2018 at 12:52
Hallo liebes Datecnschutz.org-Team,
ich habe mich bei einem Unternehmen auf eine ausgeschriebene Stelle beworben und wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen, welches auch positiv verlief. Leider habe ich ein paar Tage später eine Absage erhalten und mich gewundert, da diese nicht dem Standard entsprach (…da wir uns im Kollegenkreis noch einmal unterhalten haben…)
Ein paar Wochen später, spricht mich mein Vorgesetzter genau wegen dieser Bewerbung an. Er wurde von einem ehemaligen Kollegen darüber informiert, dass ich mich dort beworben habe. Diese Information hatte der ehemalige Kollege von seiner Lebensgefährtin, die in dem Unternehmen in der Personalabteilung tätig und ebenfalls eine ehemalige Kollegin ist und wegen schwerwiegenden Verstößen entlassen wurde.
Durch sie wurden meine Daten bzw. vertrauliche Sachverhalte bezüglich meiner Bewerbung unrechtmäßig an Dritte weitergeleitet, scheinbar wurden auch Unwahrheiten über meine Person verbreitet und haben mich so eine sehr unangenehme Situation gebracht.
Sehen Sie hier einen Vertsoß gegen die Datenschutzverordnung?
Vielen Dank im Voraus.
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 15:31
Hallo Felix,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie als Betroffener diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden melden. Eine verbindliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
N. meint
21. August 2018 at 21:43
Guten Abend!
Wir wohnen in einer Gemeinschaft! Jeder einzelne ist Eigentümer und wird durch eine Verwaltung betreut. Diese Verwaltung erstellt ebenfalls die Betriebskosten. Wir trennen uns von der Verwaltung in Form, dass wir das Heizsystem (Fernwärme) nicht mehr nutzen wollen, da die Abrechnungen fehlerhaft sind. Die Trennung erfolgt im August und die Verwaltung hat nun alle Eigentümer angeschrieben bzw informiert, dass am Tag der Trennung für gut ne Stunde kein Wasser / Wärme zur Verfügung steht. Soweit gut, ABER im nächsten Absatz würden wir namentlich genannt und der Grund für die Nichtverfügbarkeit sogar erklärt: Familie xyz ist für diese Maßnahme verantwortlich und will sich vom Heizsystem trennen! Welche Ansprüche – Klagen nach dem neuen EU Datenschutz stehen uns zur Verfügung?
Danke für die Hilfe !
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 15:42
Hallo,
befürchten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, kann dies gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
peter meint
20. August 2018 at 16:28
mein Autohaus hat ohne meine Zustimmung und wissen, sogar gegen meinen willen meinen namen und Telefonnummer an deren Vertragspartner weitergegeben???
was kann ich nun machen um sie zu belangen?
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 16:52
Hallo Peter,
wir können an dieser Stelle nicht bewerten, auf welcher Grundlage die Datenweitergabe erfolgte. Vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz können Sie diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen oder der Aufsichtsbehörde melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Timo meint
18. August 2018 at 15:12
Darf ein Vermieter Dritten von der Kündigung des Wohnverhältnisses erzählen?
Danke
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 16:59
Hallo Timo,
ausschlaggebend ist der Umfang dieser Meldung und der Empfänger selbst. Eine pauschale Aussage hierzu lässt sich nicht treffen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Tanja meint
17. August 2018 at 9:01
Hallo!
Letztes Jahr wohnte ich noch in einer Mietwohnung bis Juli 2017. Hierzu bekomme ich ja immer ein Jahr später die Nebenkostenabrechnung. Meine Vermieterin hat diese Wohnung als Eigentumswohnung im Januar diesen Jahres verkauft. Sie hat sie also Mieterfrei verkauft.
Meine Nebenkostenabrechnung zumindest bis Juli 2017 wurde an den neuen Eigentümer vermittelt, mit all meinen persönlichen Daten!
Meine Vermieterin und ich haben bislang noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Was uns doch aber zusteht!
Wie kann ich dagegen vorgehen, dass ich meine Nebenkostenabrechnung für 2017 noch bekomme? Ich benötige es für die Steuererklärung.
Außerdem: Liegt hier ein Missbrauch meiner personenbezogenen Daten vor? Der neue Eigentümer hat mit mir als Vormieterin ja nichts zu tun, da er die Wohnung Mieterfrei gekauft hat. Somit möchte ich auch nicht, dass er meine Daten hat! Ist das somit ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz seitens der Verwaltung des Hauses dieser Eigentumswohnung?
Gruß Tanja
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 14:36
Hallo Tanja,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Heike meint
14. August 2018 at 15:01
Ich habe erfahren und dann auch gesehen das von mir ein Nacktfoto im FB Messenger war. Ich habe online eine Anzeige aufgegeben. Jetzt wurde die letzte EMail zwischen mir und meinem Ex veröffentlicht. Es ist seine neue. Ich finde das er mitverantwortlich ist, da er es nicht durch Passwort geschützt hat.
War da die Anzeige Online richtig?
datenschutz.org meint
14. August 2018 at 16:42
Hallo Heike,
die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung der betroffenen ist oft strafrechtlich relevant, insbesondere bei Verletzung der Intimsphäre. Bitte wenden Sie sich an die Polizei und ggf. auch den Betreiber der Website.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Karina meint
13. August 2018 at 18:07
Hallo! Muss ich meine Mitarbeiter bei Datenschutzverstößen melden oder genügt bei einem enmaligen Verstoß eine Mahnung?
datenschutz.org meint
14. August 2018 at 16:31
Hallo Karina,
es besteht in aller Regel eine grundsätzliche Meldepflicht, sobald ein Datenschutzverstoß bekannt geworden ist. Eine Ausnahme gestattet Art. 33 DSGVO für den Fall, dass ein Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen voraussichtlich nicht besteht. Wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org