Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor dem Jobcenter nicht Halt. „e-Akte“ heißt das nächste große Projekt, das die Papierlawinen in den Behörden eindämmen soll. Doch was wird gescannt und wer scannt? Da die Akten der Jobcenter mitunter höchstpersönliche Daten enthalten, sind Datenschützer skeptisch.
Bundesweite Reform der Datenspeicherung
Gemäß dem eGoverment-Gesetz soll bis spätestens 2020 ein Großteil der amtlichen Kommunikation digital stattfinden. Für die Jobcenter ist die e-Akte ein großer Schritt in genau diese Richtung. Die verantwortlichen Behörden betreiben dazu eigene Server-Farmen, wie aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Für ungefähr 75 Prozent der Jobcenter wurde der Auftrag, alle vorliegenden Dokumente einzuscannen, an die Deutsche Post AG abgetreten. In Böblingen, Berlin, Halle (Saale) und Köln hat die Post Zentren eingerichtet, um für das Jobcenter die e-Akte anzulegen. Dabei sollen Arbeitskräfte aus der Leiharbeit eingesetzt werden, um diese Mammutaufgabe zu bewältigen, ohne dabei die Datensicherheit zu gefährden.
Was können die Jobcenter aus der e-Akte auslesen?
- Kundennummer
- Verweis auf die Art des Dokuments
Nun fordern die Datenschützer eine einheitliche Weisung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Hartz-4-Empfänger einer solchen Willkür auszusetzen, sei nicht hinnehmbar. Der damit mögliche Eingriff in die Persönlichkeitsrechte widerspreche den Grundsätzen von Datenschutz und Verhältnismäßigkeit.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die Digitalisierung der Hartz-4-Daten geht mit großen Schritten voran. Die Post scannt einen Teil der Dokumente, die das Jobcenter für die E-Akte braucht. Welche Daten dabei genau digitalisiert werden und welche nur als Bild vorliegen und damit nicht durchsuchbar sind, liegt in den Händen der einzelnen Jobcenter.
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