Das Wichtigste zum Datenschutz im Kindergarten in Kürze
- Die Persönlichkeitsrechte von Kindern sind zu schützen. Dazu gehört auch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in ihrem Interesse von ihren Eltern wahrzunehmen ist.
- Daher muss in puncto Datenschutz in Kitas darauf geachtet werden, dass stets nur die erforderlichen Daten erhoben werden.
- Bei zusätzlichen Datenerhebungen müssen die Eltern der Kinder schriftlich einwilligen.
Was ist beim Datenschutz im Kindergarten zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Anmeldung in einem Kindergarten, aber auch im Alltag einer solchen Einrichtung fallen zwangsläufig personenbezogene Daten an. Aus diesem Grund ist es wichtig, über den Datenschutz im Kindergarten Bescheid zu wissen, damit Eltern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihres Kindes wahrnehmen können.
Grundsätzlich dürfen diejenigen Informationen erhoben werden, die für die Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. Folgende Angaben können abgefragt werden:
- Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
- Name, Telefonnummer und Adresse der Eltern
- Krankheiten, von denen die Einrichtung Kenntnis haben muss
- Tetanusimpfung des Kindes
- Kontaktangaben des Hausarztes
Diese erhobenen Informationen müssen gemäß dem Datenschutz vom Kindergarten sorgfältig behandelt werden. So ist Sorge zu tragen, dass tatsächlich nur Angaben erhoben werden, die erforderlich sind, und dass sie nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden. Zudem muss die Datensicherheit durch Maßnahmen der Zugriffskontrolle gewährleistet sein – etwa indem Papierunterlagen in abschließbaren Fächern verwahrt werden.
Konkrete Regeln für den Datenschutz im Kindergarten
Sollten mehr personenbezogene Daten des Kindes oder der Eltern erhoben werden, als gesetzlich vorgesehen und zulässig ist, muss hierfür eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden.
Eltern haben gemäß dem Datenschutz im Kindergarten nicht nur ein Auskunftsrecht. Sobald ihre Kinder die Einrichtung verlassen haben, müssen zudem die entsprechenden Daten gelöscht werden, da Angaben nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie erforderlich sind.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn noch ein Gerichtsverfahren oder Verwaltungsvorgang im Gange ist. In diesem Fall gelten unter Umständen Aufbewahrungsfristen für Daten in Kitas. Dies betrifft aber nur Informationen, die für die Zwecke der laufenden Verfahren erforderlich sind.
Bildaufnahmen: Erlaubt gemäß dem Datenschutz im Kindergarten?
Fotos und Videos der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Da sie für die Erfüllung der Aufgaben nicht erforderlich sind, ist hier gemäß dem Datenschutz, der im Kindergarten gilt, stets von den Eltern eine Einwilligungserklärung für solche Kita-Fotos einzuholen.
Beim Datenschutz in der Kita ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass für ein Aushängen oder Präsentieren dieser Bilder in der Einrichtung oder auf ihrer Internetseite eine einfache Fotoerlaubnis an die Kita nicht ausreicht, sondern eine gesonderte Einwilligung vonnöten ist, die sich ausdrücklich auf diesen Zweck bezieht.
Datenschutz: Kooperation von Kindergarten und Schule
Beim Übergang vom Kindergarten zur Schule kann es durchaus sinnvoll sein, wenn beide Institutionen zusammenarbeiten. So kann zum Beispiel geklärt werden, ob das Kind für die Grundschule bereit und geeignet ist oder ob möglicherweise eine ergänzende Förderung in der Kita angebracht wäre.
Wenn es hierzu zu einem Datenaustausch zwischen den Einrichtungen kommt, müssen zuvor die Eltern schriftlich hierin eingewilligt haben. Dabei müssen die genauen Arten der verwendeten Informationen sowie der Zweck angegeben werden.
M. meint
29. Dezember 2021 at 17:08
Hallo,
ich würde gern wissen wie es zu bewerten ist, wenn die Kitaleitung ohne meine ausdrückliche Zustimmung (und ohne meine Kenntnis!) den Eltern per Mail (ich war nicht im CC, das ist sonst üblich) meine persönlichen Gründe offenbart, die zur Kündigung geführt haben.
Danke und Gruß
Nicole meint
21. Juli 2021 at 12:30
Unsere Tochter wird jetzt den Kindergarten verlassen und wir hätten gerne einige Fotos aus dieser Zeit. Einzelfotos, aber auch gerne Gruppenfotos. Ist dies generell verboten?
Als sie damals in den Kindergarten gekommen ist haben wir eine Einverständniserklärung hierüber abgegeben.
Die Leitung hat mir gesagt, dass sie solche Fotos nicht mehr auf einem Stick rausgeben dürfen.
Von Freunden habe ich aber gehört, dass es in deren Einrichtung sogar beim selben Träger alle Fotos für die Kinder gab.
Ich finde einfach, dass es eine schöne Erinnerung für die Kinder ist und es wäre schon sehr schade, wenn man gar keine Bilder hat.
Auf der anderen Seite hängt der Kindergarten ja auch die Bilder der Kinder an die Garderobenhaken, was meiner Meinung nach, dann auch nicht sein dürfte.
Alexandra meint
8. Juli 2021 at 8:56
Bei einen Ausflug zur freiwilligen Feuerwehr hat der Chef gefragt wie es mit Fotos u Datenschutz aussieht keiner hat was dazu gesagt von der Kindergartenleitung also war das ein stillschweigende Einverständnis
Wir haben Fotos gemacht u für Familie u Freunde gepostet. Nun ist die Leitung zu mir gekommen u hat mir gesagt das ich die Fotos unverzüglich zu löschen habe sonst gibt es rechtliche Folgen
Was ist da bitte los?
Es wurden extra gefragt!
Dann hätte sie sagen müssen das Eltern nicht öffentlich posten dürfen
Versteh ich da was falsch?
Laura meint
15. Juni 2021 at 15:13
Hallo, ich befinde mich derzeit in der Weiterbildung zur Fachkraft. Die Facharbeit soll folgende Informationen beinhalten:
1) Beruf der Eltern sowie Arbeitszeiten
2) Buchungszeit und Buchungssequenz der Kinder
Ist die Weitergabe dieser Informationen zulässig?
Viele Grüße
Alexander meint
6. April 2021 at 14:18
Liebes Datenschutz.org Team,
Gibt es einen Vordruck für die Einwilligung der Mitteilung welche Kinder / Krippengruppe einem corona verdachtsfall hat?
Oder dürfte dies publiziert werden? Es geht nicht um Namen sondern nur um die Mitteilung in der Gruppe xy besteht ein corona verdachtsfall. Somit können Eltern entscheiden ob sie ihre Kinder der Gruppe vorsichtshalber Test / zuhause lassen können.
Viele Grüße
Ann meint
25. März 2021 at 20:00
Hallo ich habe eine frage zum Thema Datenschutz.
Darf die Krippe den Vornamen meiner Tochter vorne am Eingang öffentlich mitteilen.
Sprich Kind xy und Kind xy waren heute draußen und die anderen haben drine gespielt.
Der Aushang ist für jeden Sichtbar der vor dem Gebäude steht.
Freue mich auf eine Rückmeldung.
Jennifer meint
1. März 2021 at 9:44
Guten Tag,
ich habe die Vermutung, dass die Kita Leitung mit dem Elternbeirat explizit über meinen Sohn gesprochen hat. Ist das erlaubt oder verstößt das nicht eigentlich gegen den Datenschutz? Hierbei ging es um den bevorstehenden Schuleintritt meines Sohnes.
Liebe Grüße
Jennifer
Julia meint
31. Januar 2021 at 19:30
Hallo, mein Kind hat in der KiTa beobachtet, wie ein anderes Kind von den Erziehern angeschrien wurde. Dies habe ich der Leitung berichtet unter der Bedingung, dass unser Name nicht genannt wird, weil ich Angst habe, dass mein Kind schlechter behandelt wird (was tatsächlich das letzte Mal vorkam, als ich einen Kritikpunkt einwarf). Der KiTa-Leiter ist aber direkt zu den Erziehern und hat unseren Namen genannt. Darf er das oder ist dies auch eine Verletzung des Datenschutz?
Mandy meint
6. Dezember 2020 at 12:26
Hallo,
Darf die Kita Leitung dem Gruppen Erzieher sagen, ob ein Kind in Quarantäne ist, weil ein Elternteil positiv auf Corona getestet ist?
Darf die Kita Leitung sagen, welches Kind in Quarantäne ist?
Darf die Kita Leitung sagen, dass ein Elternteil positiv auf Corona getestet wurde?
Unsere Leitung meint, sie dürfen uns diesbezüglich nichts sagen und wir Erzieher werden unwissentlich gelassen:-(
datenschutz.org meint
15. Dezember 2020 at 21:19
Hallo Mandy,
die Information möglicher Kontaktpersonen obliegt in der Regel dem zuständigen Gesundheitsamt. Auskünfte zu Gesundheitsdaten über Personen gegenüber Angestellten ist datenschutzrechtlich problematisch.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Nikola meint
24. November 2020 at 10:58
in der Kita unseres Kindes gab es einen bestätigten EHEC Fall.
Dies ist meldepflichtig. soweit i.o. die Verbleibende Gruppe Kinder wurde von den Eltern abgeholt und es wurden über alle Kinderärzte Tests gemacht.
Unser Kind ist negativ getestet worden.
Die Kinderärztin hat uns ein Gesundheitsattest mit Geb.datum, Name des Kindes, und ja, dass Kind ist gesund. und ja, dass Kind darf in die Kita gehen ausgestellt.
Darf die Kita einen Laborbefund, bzw. ein Detailiertes Attest mit Angabe des Negativ Befunds verlangen?
Wo steht so etwas geschrieben? ich habe im IfSG §33/34, RKI nichts dergleichen gefunden – dass sie so ein Recht auf Befunde hätten?
Darf sich die Kita über ein ärztlich ausgestelltes Gesundheitsattest was besagt „das Kind ist gesund“ hinwegsetzen?
in unseren Augen bedeutet „Kind ist gesund“ – das Kind ist 100% gesund. Was davor vorlag ist völlig irrrelevant und hat die Kita nicht zu hinterfragen. Ein Arzt entscheidet soetwas
viele liebe Grüße
Petra meint
23. August 2020 at 7:38
Hallo ! Meine Enkelin war ein Frühchen ,inzwischen vier Jahre alt ! Therapie sollen gemacht werden ! Nun hat meine Tochter Termine nicht wahr genommen und das EKO hat im Kindergarten angerufen ! Nun mein Problem ! Die Erzieherin hat sehr schlecht geredet ,Kind wäre vernachlässigt , ungepflegt ,Eltern kümmern sich nicht ! Jeden Tag wird die vom Opa gebracht u.s.w. ! Darf die Person uns so schlecht machen ? Jugendamt steht demnächst vor der Tür ! Und meiner Enkelin geht es wirklich gut ,sie hat ein schönes Leben ! Gespräch im Kindergarten hat auch nichts gebracht ,die Erzieherin kann weitermachen wie bisher ! Reicht ja ,wenn wir den Ârger haben ! L.g
O. meint
12. Juli 2019 at 17:36
Hallo ich habe folgende Frage:
In der Kita meiner Tochter soll eine Integrationsgruppe eingerichtet werden. Meine Tochter ist sehr schüchtern. Im Rahmen des Entwicklungsgespräches ist die Erzieherin der Gruppe an uns herangetreten und verlangte mit Nachdruck ein pädiatrisches Gutachten, es werde benötigt für die Errichtung der I Gruppe. Es müssen hierfür wohl 3 bis 5 Kinder Bedarf haben. Das Gutachten haben wir im letzten Jahr machen lassen. Es ist sehr umfangreich, enthält ua. medizinische Daten und Informationen die die Schule betreffen. Nun verlangt Die Kita-Leitung die Abgabe des Gutachten in der Einrichtung. Ich möchte aber eigentlich keine med. Daten meines Kindes schriftlich weitergeben. Wir wissen auch nicht genau wofür die Kita das Gutachten braucht, wer darauf Zugriff hat, an wen es weitergegeben werden soll. Von anderen Kindern wurden die Gutachten schon abgegeben. Wie überall gibt es auch bei uns einen Mangel an Betreuungsplätzen. Ist das erlaubt? Darf die Kita die Abgabe eines pädiatrisches Gutachten verlangen?
Sina meint
9. August 2020 at 17:03
Ich(selber Erzieherin) bin der Meinung, dass der Kindergarten das definitiv NICHT verlangen darf. Sie dürfen dich lediglich lieb bitten. Du entscheidest, wer diese Daten haben bzw. einsehen darf. Ich sehe aber auch die Seite der ErzieherInnen, die solche Unterlagen gerne einsehen, um dein Kind besser zu verstehen und besser fördern zu können.
Es geht ja schließlich auch dir darum, das dein Kind bestmögliche Förderung bekommt. Ich würde der Kita ganz klar sagen, dass sie kein RECHT auf die Daten haben, du aber möchtest, dass dein Kind bestmöglichst gefördert wird und du Ihnen, in deinem Beisein einen „Einblick“ gewährst. Ich würde das Dokument nicht zum kopieren aushändigen.
Das kann ich dir dazu sagen. LG und alles Gute
S, meint
24. Mai 2019 at 14:44
Hallo, ich habe eine Frage: in unserer Kita gibt es Karten für jedes Kind was es morgens beim Erzieher beim kommen abgegeben muss und nachmittags wenn wir gehen wieder in die Box stellen. Diese Karten stehen auf dem Gang frei zugänglich für alle und beinhalten sämtliche Namen und Telefonnummern der abholberechtigten Personen sowie den Namens meines Kindes mit Foto. Ich kann mir nicht vorstellen dass das so rechtens ist und wie man dagegen vorgehen kann denn Gespräche mit der leitung haben nichts gebracht.
Cordula meint
14. Februar 2019 at 21:56
Guten Tag, als Elterninitiative einer Kita stellt sich für uns die Frage, wie wir Daten am Besten speichern können, so dass die jeweiligen Verantwortlichen darauf Zugriff haben (Vorstand Finanzen, Personal, Öffentlichkeitsarbeit), Verwaltung und Kita-Leitung. Könnte man eine Cloud-Speicherung datenschutzrechtlich nutzen (z. B. Strato Hydride) oder empfiehlt sich doch eine lokale Lösung? Ich freue mich in jedem Fall über Ihre Nachricht. Viele Grüße
Alexander meint
7. Februar 2019 at 14:09
Hallo,
in der KiTa unserer Kinder ist nun mit dem Verweis auf die Datenschutzverordnung ein allgemeines Handyverbot ausgesprochen worden.
Ist dieses so verankert?
D. meint
19. November 2018 at 10:23
Namensschilder müssen entfernt, Geburtstagskalender anonymisiert, Helferlisten dürfen nicht mehr auf dem Gang hängen.
Ich bitte um Unterstützung, wie diese korrekten jedoch überzogenen Effekte der DSGVO für alle rechtssicher außer Kraft gesetzt werden können.
– Bereitstellung eines Formblattes zur Unterschrift, in dem die Eltern auf diese Rechte verzichten?
– Formulierung für die Aushanglisten zum Eintragen mit Kommentar: Wer sich einträgt verzichtet auf Rechte gemäß DSGVO?
Datenschutz ist gut für uns alle, wenn Privatleute ihre Rechte gegenüber Konzernen geltend machen können. Wir sollten uns dadurch nicht unsere sozialen Gemeinschaften zerstören lassen. Hier müssen dringend findige Formulierungen, Formulare oder Ideen zur Schaffung von Ausnahmen für z.B. Kindergärten und Vereine her, ohne dem Gesetz gegenüber den Kommerziellen die Schärfe zu nehmen.
Christiane meint
17. Oktober 2018 at 12:59
Guten Tag,
mich würde interessieren, ob es tatsächlich so ist, in Elterngesprächen oder Tür-und Angelgesprächen nicht mehr zu erfahren mit welchen Kindern unser Kind im Kindergarten spielt.
MfG
Thomas R. meint
21. August 2018 at 17:43
Hallo,
im Kindergarten meines Enkelsohnes wurden nun aus Datenschutzgründen die Namensschilder (mit den Vornamen) an der Garderobe entfernt. Man erkennt den Garderobenplatz nur mehr an Symbolen (Blume, Katze, ….). Echt, das ist kein Scherz! Was soll man dazu noch sagen!
mfG
Claudia meint
22. Dezember 2021 at 7:54
Ich bin in der DDR der 80er in die Kita gegangen, da war es normal, dass jedes Kind ein zugeordnetes Bild hatte. (ich hatte das Springseil 😀)
Anbieter für Kitabedarf arbeiten vorwiegend mit dem möglichen Einsatz von symbolischen Bildern. Z.B. haben Hakenleisten im Bad eine Fläche für Bilder integriert, wo jede Einrichtung selbst entscheiden kann: soll ein Foto rein oder doch eins der mitgelieferten Symbole.
Saskia meint
16. August 2018 at 18:26
Wie sieht es denn mit dem aushängen eines Geburtstagskalenders (Namen und Geburtsdaten der Kinder) innerhalb der Kiga-Gruppe aus?
datenschutz.org meint
22. August 2018 at 15:07
Hallo Saskia,
sofern die Einwilligung der Eltern oder anderer rechtlicher Vertreter die Öffentlichmachung gestattet, können Geburtstagskalender in der Regel auch weiterhin genutzt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Karen M. meint
28. Juni 2018 at 7:07
Hallo,
Und wie sieht es mit den WhatsApp Gruppen aus zb. Elternbeirat??
Reicht es sich eine Erlaubnis Erklärung von den einzelnen Vertreten geben zu lassen ???
Mfg Karen
datenschutz.org meint
1. August 2018 at 15:55
Hallo Karen,
das Vorliegen einer Einwilligung in die entsprechende Verarbeitung kann Unsicherheiten klären. Bitte wenden Sie sich für eine abschließende Klärung an einen Datenschutzbeauftragten. Dieser kann auch klären, ob der Elternbeirat überhaupt durch die DSGVO erfasst ist.
Die Redaktion von Datenschutz.org