Das Wichtigste zum Datenschutz bei Klingelschildern in Kürze
Nein, da die DSGVO beim Klingelschild nicht greift, besteht in der Regel nicht die Pflicht des Vermieters, dieses zu anonymisieren.
Sie haben immer das Recht, sich an Ihren Vermieter zu wenden und Widerspruch gegen Ihren Namen am Klingelschild einzulegen. Dann können Sie etwa stattdessen eine Wohnungsnummer auf dem Schild erhalten.
Der BGH urteilte: Eine Klingel mit Kamera beeinträchtigt die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohner nicht. Welche Voraussetzungen für die Anbringung einer solchen Anlage gelten, lesen Sie hier.
Datenschutz am Klingelschild – Wie weit Deutschland die Datenschutzgesetze auslegt
Inhaltsverzeichnis
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat in vielen Bereichen zunächst für Verunsicherung gesorgt. Etliche Unternehmen aber auch private Webseitenbetreiber mussten etwa ihre Datenschutzerklärung komplett überarbeiten und an die neuen Vorschriften anpassen.
Doch die neue Datenschutzverordnung hat sich auch auf andere Gebiete ausgewirkt: So kam es Ende 2018 in Wien beispielsweise zu dem Fall, dass ein Mieter auf sein vermeintliches Recht auf Datenschutz gepocht hatte. Klingelschilder mit seinem Namen darauf empfand dieser als Verstoß gegen die neuen Grundsätze des Datenschutzes. Daraufhin wurden über 200.000 Klingelschilder für den Datenschutz abmontiert.
Ob die DSGVO an der Klingel tatsächlich greift und wie es etwa bei einer Klingel mit Kamera um den Datenschutz steht, lesen Sie im Folgenden.
Klingelschilder in der DSGVO nicht erfasst – Anonymisieren nicht notwendig
Der Fall aus Österreich hat auch in Deutschland hohe Wellen geschlagen: Zahlreiche Verbände riefen dazu auf, Namensschilder an der Haustür für den Datenschutz zu entfernen und durch Wohnungsnummern zu ersetzen. Aber war diese Aufregung berechtigt? „Nein“, sagte die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, in einer Stellungnahme.
Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.
Die Gesetze, die den Datenschutz betreffen, tangierten Klingelschilder nicht. Die Türklingel sei vom Datenschutz-Grundgesetz nicht abgedeckt, da hier meist keine automatisierte Verarbeitung der Daten stattfinde. Daneben würden die Informationen in der Regel nicht in Datensystemen gespeichert. Laut Voßhoff fallen Namensschilder also gar nicht in den Geltungsbereich der DSGVO.
Sie rät Hausverwaltungen und Vermietern, sich im Zweifel an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Diese könne bei Verunsicherung in Bezug auf den Datenschutz von Mietern und deren Namensschilder helfen.
Recht auf Datenschutz: Klingel muss auf Wunsch ohne Namen ausgestattet werden
Auch wenn die Regelungen zum Datenschutz Klingelschilder in der Regel nicht umfassen, können Mieter Wiederspruch einlegen. Dazu wenden diese sich an ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, wenn die Klingel den Datenschutz wahren soll. In der Regel erhält ein Mieter dann eine Türklingel mit einer Wohnungsnummer anstelle des Nachnamens. Möglich sind auch Initialen, Abkürzungen oder Pseudonyme.
Zuvor eine Zustimmung einholen, muss der Vermieterallerdings nicht, um trotz umfangreicher Gesetze zum DatenschutzKlingelschilder mit Namen anzubringen.
Video-Türklingel: Greift der Datenschutz hier?
Wir wissen nun, dass die Vorschriften zum Datenschutz Klingelschilder in der Regel nicht erfassen. Aber wie sieht es zum Beispiel beim Kauf einer Türsprechanlage mit Kamera zwecks Datenschutz aus? Schließlich werden hier unter Umständen Aufnahmen von Personen angefertigt, die dem vorab nicht zugestimmt haben. Gilt hier etwa eine Sonderregelung?
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2011 ein Urteil dazu gefällt (Az.: V ZR 210/10): Eine Videosprechanlage verletzt die Datenschutz-Rechte anderer Bewohner nicht, da die Klingel vornehmlich dazu dient, einen Gast schnell zu erkennen und dann zu entscheiden, ob diesem Einlass gewährt werden soll. Solch eine Klingel verursache außerdem keinen Eindruck einer permanenten Videoüberwachung, befanden die Richter. Die Voraussetzungen, damit unter Einhaltung der Datenschutz-Gesetze Klingelschilder mit Kameras angebracht werden dürfen, sind folgende:
- Das Bildmaterial darf nicht gespeichert werden
- Die Kamera darf erst aktiviert werden, wenn tatsächlich jemand auf die Klingel drückt
- Sie muss sich gleich danach wieder ausschalten
Das Gericht entschied auch: Die Persönlichkeitsrechte anderer Hausbewohner werden nicht verletzt, wenn diese zufällig von der Kamera erfasst werden.
Stefan W. meint
16. Oktober 2023 at 12:19
Danke für den Beitrag. Interessant, dass eine Videosprechanlage die Datenschutz-Rechte anderer Bewohner nicht verletzt. Ich suche aktuell einen Fachmann, um eine
Gegensprechanlage mit Farbkamera installieren lassen zu können. Hoffentlich finde ich bald jemanden.
I. meint
18. Juni 2020 at 16:31
Darf ein Vermieter den Namen und die Lagebezeichnung der Wohnung eines Mieters an einen Dienstleister bzw. Handwerker weitgeben ; z.B. in Form einer elektronischen Datei, damit dieser dem Mieter oder auch mehrere Mieter zur Vergabe eines Termins anschreiben kann , um in der gemieteten Wohnung bestimmte Dienstleistungen im Auftrage des Eigentümer auszuführen oder fallen die reinen Adressaten schon unter den Datenschutz?
Chris meint
6. Juli 2022 at 11:07
Hi. Die reine Adresse (Name, Strasse, Wohnort und ev. Geschoß) sind keine DSGVO relevanten schützenswerten Daten, da diese meist schon öffentlich sind (Telefonregister etc).
Anders ist dies bei gesperrten Adressen, also solchen, die nicht über das Meldeamt erfragt werden können (z.B. Prominente, Stalkingopfer etc). Solche Mieter sollten dem Vermieter die Sperrung der Adresse unverzüglich mitteilen.
MfG