Die Digitalisierung und vor allem die Übermittlung von Daten macht auch vor der Medizin und den Kassen nicht Halt. Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn geht, soll es schon ab 2021 möglich sein, das Tablet oder Handy zu verwenden, um Patientendaten abzurufen. Der Datenschutz werde bei dieser Initiative vernachlässigt, beklagt der Marburger Bund.
Die elektronische Patientenakte steht in der Kritik

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Patientendaten bis 2021 digital vorliegen. So könnte dann bequem und schnell von den entsprechenden Stellen auf die Daten zugegriffen werden. Das würde den Arbeitsaufwand für die Kassen verringern und so soll es allen gesetzlich Versicherten ermöglicht werden, unter Beachtung von Privatsphäre und Datenschutz, ihre Patientenakte einzusehen und zu verwalten.
Welche technischen Maßnahmen den Datenschutz bei den Patientendaten – die zu den empfindlichsten der personenbezogenen Daten gehören – sichern soll, ist dabei noch nicht klar. Der Marburger Bund kritisiert, dass hier auf Kosten der Datensicherheit die Digitalisierung vorangetrieben werden soll.
Wo muss der Datenschutz bei der Patientenakte gestärkt werden?

Im ihrem Positionspapier formulieren die Mediziner verschiedene konkrete Anforderungen, damit der Datenschutz bei den Patientendaten erhalten werden kann. Denn ohne diesen könne auch die Vertraulichkeit ärztlicher Beratung nicht sichergestellt werden.
Deswegen wurden jetzt die folgenden Forderungen veröffentlicht:
- Ausrichtung der Datensicherheit am Stand der Technik
- Verwendung von starken Verschlüsselungsverfahren und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Trotz sichergestelltem Datenschutz sollten Patientendaten nur nach Einwilligung des Patienten digitalisiert werden.
- Einheitliche Standards für die Datenübertragung zwischen den Kassen.
- Eine unerlaubte oder unerwünschte Weitergabe an Dritte muss ausgeschlossen werden.
In diesen und noch weiteren Punkten fordert der Verband die Regierung und Jens Spahn dazu auf, dem Datenschutz bei den Patientendaten eine größere Wichtigkeit beizumessen. Es handelt sich schließlich um hochempfindliche personenbezogene Daten.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die Digitalisierung der Patientenakten, wie sie von der Regierung geplant ist, steht in der Kritik. Der Datenschutz werde bei Patientendaten vernachlässigt und stehe in keinem Verhältnis zur Empfindlichkeit der Daten. In einem Positionspapier forderte der Marburger Bund dem notwendigen Datenschutz bei Patientendaten Genüge zu leisten.
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