Die Digitalisierung und vor allem die Übermittlung von Daten macht auch vor der Medizin und den Kassen nicht Halt. Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn geht, soll es schon ab 2021 möglich sein, das Tablet oder Handy zu verwenden, um Patientendaten abzurufen. Der Datenschutz werde bei dieser Initiative vernachlässigt, beklagt der Marburger Bund.
Die elektronische Patientenakte steht in der Kritik
Welche technischen Maßnahmen den Datenschutz bei den Patientendaten – die zu den empfindlichsten der personenbezogenen Daten gehören – sichern soll, ist dabei noch nicht klar. Der Marburger Bund kritisiert, dass hier auf Kosten der Datensicherheit die Digitalisierung vorangetrieben werden soll.
Wo muss der Datenschutz bei der Patientenakte gestärkt werden?
Deswegen wurden jetzt die folgenden Forderungen veröffentlicht:
- Ausrichtung der Datensicherheit am Stand der Technik
- Verwendung von starken Verschlüsselungsverfahren und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Trotz sichergestelltem Datenschutz sollten Patientendaten nur nach Einwilligung des Patienten digitalisiert werden.
- Einheitliche Standards für die Datenübertragung zwischen den Kassen.
- Eine unerlaubte oder unerwünschte Weitergabe an Dritte muss ausgeschlossen werden.
In diesen und noch weiteren Punkten fordert der Verband die Regierung und Jens Spahn dazu auf, dem Datenschutz bei den Patientendaten eine größere Wichtigkeit beizumessen. Es handelt sich schließlich um hochempfindliche personenbezogene Daten.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die Digitalisierung der Patientenakten, wie sie von der Regierung geplant ist, steht in der Kritik. Der Datenschutz werde bei Patientendaten vernachlässigt und stehe in keinem Verhältnis zur Empfindlichkeit der Daten. In einem Positionspapier forderte der Marburger Bund dem notwendigen Datenschutz bei Patientendaten Genüge zu leisten.
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