Muss ein Unternehmen eigentlich für das generelle Einbinden eines Like-Buttons auf der eigenen Webseite um Erlaubnis fragen? Diesem Thema hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29.07.2019. gewidmet. Die Entscheidung: Webseiten-Betreiber müssen ihre User künftig darüber aufklären, dass mit dem Like-Button Daten erhoben und an Facebook (o. Ä.) übermittelt werden – und das schon, bevor es zu dieser Erhebung kommt. So verpflichtet das Urteil dazu, Opt-ins bei Like-Buttons einzubauen (Az: C-40/17).
Was war der Auslöser für das Verfahren?

Die Ausgangssituation stellte die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Webseite „Fashion ID“ dar, welche das Unternehmen bezichtigte, die persönlichen Daten der User an Facebook zu übermitteln, ohne dass überhaupt ein Klick auf den Like-Button erfolgt war.
Laut Einschätzung des EuGH ist dies rechtswidrig – jede Datenübermittlung erfordere das Einverständnis des Nutzers.
Dies kann gemäß Urteil nur über Opt-ins auf der Webseite erreicht werden, wann immer dort Tracking-Werkzeuge, Social-Media-Implementierungen oder Videos verwendet werden – was fast überall der Fall ist.
Konkrete Auswirkungen des Urteils
Der EuGH spricht auf diese Weise den Webseiten-Betreibern eine Mit-Verantwortung an der Datenübermittlung zu, für die ein Einverständnis eingeholt werden muss. Mit seinem Urteil werden Opt-ins (oftmals als Cookie-Banner, wann immer Sie eine neue Webseite besuchen) zur Pflicht für Webseiten, wobei eine Verletzung derselben sogar von Verbraucherzentralen abgemahnt werden kann.
Solche Banner müssen daher künftig beim Betreten einer jeden Webseite mit solchen Elementen erscheinen.
Was sind Opt-ins genau?

Die durch das Urteil verpflichtenden Opt-ins bezeichnen ein Zustimmungsverfahren, bei dem vom Kunden die ausdrückliche Einwilligung für die Datenerhebung gefordert wird.
Diese Datenerhebung dient häufig der Kontaktaufnahme für Werbung, bspw. für den Versand eines Newsletters. Dafür muss der Nutzer aktiv dem dafür notwendigen Verfahren zustimmen, bspw. durch
- Telefon,
- SMS,
- E-Mail oder
- Kontrollkästchen („Ja, ich möchte Newsletter zum Thema XY erhalten.“).
Kurz & knapp zusammengefasst
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Webseite „Fashion ID“, weil diese Nutzerdaten an Facebook übersandte, obwohl nicht einmal der Like-Button angeklickt wurde. Der EuGH stellte daraufhin fest, dass auch Webseiten-Betreiber für die Übertragung solcher Daten mitverantwortlich sind und ihren Kunden schon vor der Informationserhebung darüber informieren müssen. Als Konsequenz sind durch dieses Urteil Opt-ins bei Like-Buttons, anderen Social-Media-Implementierungen und generellen Tracking-Tools verpflichtend.
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